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Grundstückgewinn: Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes

Der Tarif der Grundstückgewinnsteuer ist in den meisten Kantonen progressiv ausgestaltet und hängt in der Regel von der Höhe des Grundstückgewinnes einerseits und von der Besitzesdauer andererseits ab. Im vorliegenden Beitrag werden die beiden für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer massgeblichen Faktoren erläutert.

28.05.2025 Von: Fabian Petrus
Berechnungs Grundstückgewinnsteuer

Höhe des Grundstücksgewinns

In der Mehrheit der Kantone ist der Tarif der Grundstückgewinnsteuer progressiv ausgestaltet, der je nach Höhe des realisierten Grundstückgewinns variiert. Ein höherer Gewinn wird entsprechend auch prozentual höher besteuert.

Im Kanton Zürich beträgt die Grundstückgewinnsteuer beispielsweise zwischen 10% und 35% für die ersten CHF 100'000 Grundstückgewinn. Für Gewinnanteile über CHF 100'000 findet sodann ein einheitlicher Steuersatz von 40% Anwendung.

Einzelne Kantone kennen für die Grundstückgewinnsteuer einen proportionalen Steuertarif, d.h. sämtliche Gewinne werden unabhängig von der Höhe des erzielten Gewinns zum gleichen Steuersatz besteuert.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden beispielsweise beträgt die Grundstückgewinnsteuer unabhängig der Höhe des Grundstückgewinns proportional 30%.

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