Transfer Pricing: Das müssen KMU beachten

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Was ist Transfer Pricing?
Transfer Pricing (Verrechnungspreise) sind die Preise, zu denen Güter, Dienstleistungen oder immaterielle Werte innerhalb eines Konzerns zwischen verbundenen Unternehmen verrechnet werden. Sie sollen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, d.h. so festgelegt werden, wie sie zwischen unabhängigen Dritten unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart würden.
Warum sind Verrechnungspreise auch für Schweizer KMU relevant?
International tätige KMU mit Tochtergesellschaften im Ausland müssen dokumentieren, wie Preise zwischen diesen Gesellschaften festgelegt werden. Die Schweizer Steuerbehörden (wie auch ausländische) verlangen die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Es geht darum, Steuerverkürzungen zu verhindern und sicherzustellen, dass in jedem Land der angemessene Anteil am Gewinn versteuert wird. Auch Betriebsprüfungen bei KMU können Verrechnungspreise zum Thema machen – besonders wenn unüblich hohe oder niedrige Margen zwischen verbundenen Unternehmen angewendet werden.
Dokumentationspflichten für KMU
Die Schweiz hat sich an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien angelehnt. Für kleinere Unternehmen gibt es oft vereinfachte Dokumentationspflichten, indes bleibt die Pflicht zur Nachweisbarkeit bestehen. Länder wie Deutschland oder Frankreich verlangen oft deutlich detailliertere Dokumentationen. Dies ist dann relevant, wenn das KMU in diesen Ländern steuerlich ansässig ist, sei es aufgrund einer Tochtergesellschaft oder einer Betriebsstätte. Bei fehlender oder unangemessener Dokumentation drohen Steuerschätzungen und Strafzahlungen.
Typische Herausforderungen für KMU
- Ressourcenmangel: Viele KMU haben keine eigene Steuer- oder Rechtsabteilung.
- Fehlendes Bewusstsein: Transfer Pricing wird oft unterschätzt oder gar nicht formal geregelt.
- Wertschöpfung richtig zuordnen: Gerade bei immateriellen Leistungen (z.B. Marken, Software) ist es schwierig, den korrekten Preis zu bestimmen.
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Praktische Tipps für KMU
- frühzeitig eine Verrechnungspreisstrategie definieren
- Intercompany-Verträge sauber dokumentieren
- Benchmark-Analysen heranziehen, um marktübliche Preise zu finden (z.B. für Management Fees, Lizenzgebühren, Darlehen)
- bei Bedarf externe Steuerberater oder Transfer-Pricing-Experten beiziehen
Beispiel: Schweizer Maschinenbau-KMU mit Tochter in Deutschland
Die Müller Maschinen AG mit Sitz in St. Gallen produziert Spezialmaschinen. Sie hat eine Tochtergesellschaft in Deutschland, die Müller Maschinen GmbH, welche für den Vertrieb in der EU zuständig ist.
Was passiert operativ?
Die AG in der Schweiz produziert die Maschinen. Die GmbH in Deutschland kauft die Maschinen intern ein und verkauft sie an Kunden in der EU weiter. Zusätzlich übernimmt die GmbH Marketing, Kundenservice und teilweise Ersatzteillogistik.
Wo spielt das Transfer Pricing eine Rolle?
Es stellt sich die Frage, zu welchem Preis die Schweizer AG die Maschinen an ihre deutsche Tochter verkauft. Wird der Preis zu hoch angesetzt, macht die AG in der Schweiz viel Gewinn – in Deutschland bleibt wenig Gewinn (und damit weniger Steuersubstrat in Deutschland). Werden die Preise zu tief angesetzt, fällt ein grösserer Teil des Gewinns in Deutschland an – und die Schweiz hat gegebenenfalls zu wenig Steuersubstrat. Beide Steuerbehörden (CH & DE) möchten ihren «fairen Anteil» an den Gewinnen sehen.
Was wäre ein faires Transfer Pricing?
Gemäss dem Fremdvergleichsgrundsatz muss die Schweizer AG die Maschinen zu dem Preis verkaufen, den sie auch einem unabhängigen Händler in Deutschland berechnen würde. Zum Beispiel: Die AG verkauft Maschinen an freie Händler in Frankreich für CHF 100 000.– pro Stück. Dann sollte sie auch der Tochter in Deutschland etwa denselben Preis berechnen – vielleicht mit Anpassungen für z.B. geringeres Risiko oder geringeren Servicebedarf.
Was sollte dokumentiert werden?
- wie der Preis festgelegt wurde (z.B. Vergleich mit externen Verkäufen)
- welche Funktionen und Risiken die Tochtergesellschaft übernimmt; ein Intercompany-Vertrag, der die Transaktionen sauber regelt
Was passiert, wenn das ignoriert wird?
Bei einer Steuerprüfung in Deutschland kann die Finanzbehörde sich auf den Standpunkt stellen, dass der Gewinn zu niedrig ist, und diesen aufrechnen. Gleichzeitig akzeptiert die Schweiz die Korrektur gegebenenfalls auch nicht. Es kommt zur Doppelbesteuerung.