Transfer Pricing: Das müssen KMU beachten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Verrechnungspreise sind die Preise für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Auch für Schweizer KMU gelten diese Regeln, sobald grenzüberschreitende Geschäfte mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland stattfinden. Der zentrale Grundsatz ist der Fremdvergleich: Die Preise müssen so festgelegt werden, wie sie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären, um Steuerverkürzungen zu verhindern und die Gewinnverteilung zwischen den Ländern fair zu gestalten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Verrechnungspreise gelten auch für KMU bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen im Ausland.
  • Der Fremdvergleichsgrundsatz verlangt marktübliche Preise zwischen unabhängigen Dritten.
  • Fehlende Dokumentation kann zu Steuerschätzungen, Strafzahlungen und Doppelbesteuerung führen.
  • Länder wie Deutschland oder Frankreich verlangen oft detaillierte Nachweise, die über die Schweizer Pflicht hinausgehen.
07.06.2026 Von: Alain Villard
Transfer Pricing

Was müssen Schweizer KMU bei Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende Transaktionen beachten?

Verrechnungspreise (Transfer Pricing) sind nicht nur von grossen, multinationalen Konzernen zu beachten. Zunehmend spielen die Verrechnungspreisregeln auch bei Schweizer kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine wichtige Rolle. Die Relevanz ergibt sich insbesondere dann, wenn ein KMU grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen tätigt (z.B. Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland). Nachstehend sind die wichtigsten Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.

Was ist Transfer Pricing?

Transfer Pricing (Verrechnungspreise) sind die Preise, zu denen Güter, Dienstleistungen oder immaterielle Werte innerhalb eines Konzerns zwischen verbundenen Unternehmen verrechnet werden. Sie sollen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, d.h. so festgelegt werden, wie sie zwischen unabhängigen Dritten unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart würden.

Warum sind Verrechnungspreise auch für Schweizer KMU relevant?

International tätige KMU mit Tochtergesellschaften im Ausland müssen dokumentieren, wie Preise zwischen diesen Gesellschaften festgelegt werden. Die Schweizer Steuerbehörden (wie auch ausländische) verlangen die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Es geht darum, Steuerverkürzungen zu verhindern und sicherzustellen, dass in jedem Land der angemessene Anteil am Gewinn versteuert wird. Auch Betriebsprüfungen bei KMU können Verrechnungspreise zum Thema machen – besonders wenn unüblich hohe oder niedrige Margen zwischen verbundenen Unternehmen angewendet werden.

Dokumentationspflichten für KMU

Die Schweiz hat sich an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien angelehnt. Für kleinere Unternehmen gibt es oft vereinfachte Dokumentationspflichten, indes bleibt die Pflicht zur Nachweisbarkeit bestehen. Länder wie Deutschland oder Frankreich verlangen oft deutlich detailliertere Dokumentationen. Dies ist dann relevant, wenn das KMU in diesen Ländern steuerlich ansässig ist, sei es aufgrund einer Tochtergesellschaft oder einer Betriebsstätte. Bei fehlender oder unangemessener Dokumentation drohen Steuerschätzungen und Strafzahlungen.

Typische Herausforderungen für KMU

  • Ressourcenmangel: Viele KMU haben keine eigene Steuer- oder Rechtsabteilung.
  • Fehlendes Bewusstsein: Transfer Pricing wird oft unterschätzt oder gar nicht formal geregelt.
  • Wertschöpfung richtig zuordnen: Gerade bei immateriellen Leistungen (z.B. Marken, Software) ist es schwierig, den korrekten Preis zu bestimmen.

Praktische Tipps für KMU

  • frühzeitig eine Verrechnungspreisstrategie definieren
  • Intercompany-Verträge sauber dokumentieren
  • Benchmark-Analysen heranziehen, um marktübliche Preise zu finden (z.B. für Management Fees, Lizenzgebühren, Darlehen)
  • bei Bedarf externe Steuerberater oder Transfer-Pricing-Experten beiziehen

Checkliste

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen tätigt.
  • Definieren Sie frühzeitig eine klare Verrechnungspreisstrategie.
  • Erstellen Sie Intercompany-Verträge, die alle Transaktionen sauber regeln.
  • Führen Sie Benchmark-Analysen durch, um marktübliche Preise für Dienstleistungen, Lizenzen oder Waren zu ermitteln.
  • Dokumentieren Sie die Funktions- und Risikoanalyse der beteiligten Gesellschaften.
  • Berücksichtigen Sie die spezifischen Dokumentationspflichten der Länder, in denen Sie steuerlich ansässig sind.
  • Beiziehen Sie externe Steuerberater oder Transfer-Pricing-Experten bei komplexen Sachverhalten.
  • Halten Sie Nachweise über die Preisfindung (z.B. Vergleich mit externen Verkäufen) bereit.
  • Überprüfen Sie regelmässig die Angemessenheit der angewendeten Margen.

Beispiel: Schweizer Maschinenbau-KMU mit Tochter in Deutschland

Die Müller Maschinen AG mit Sitz in St. Gallen produziert Spezialmaschinen. Sie hat eine Tochtergesellschaft in Deutschland, die Müller Maschinen GmbH, welche für den Vertrieb in der EU zuständig ist.

Was passiert operativ?

Die AG in der Schweiz produziert die Maschinen. Die GmbH in Deutschland kauft die Maschinen intern ein und verkauft sie an Kunden in der EU weiter. Zusätzlich übernimmt die GmbH Marketing, Kundenservice und teilweise Ersatzteillogistik.

Wo spielt das Transfer Pricing eine Rolle?

Es stellt sich die Frage, zu welchem Preis die Schweizer AG die Maschinen an ihre deutsche Tochter verkauft. Wird der Preis zu hoch angesetzt, macht die AG in der Schweiz viel Gewinn – in Deutschland bleibt wenig Gewinn (und damit weniger Steuersubstrat in Deutschland). Werden die Preise zu tief angesetzt, fällt ein grösserer Teil des Gewinns in Deutschland an – und die Schweiz hat gegebenenfalls zu wenig Steuersubstrat. Beide Steuerbehörden (CH & DE) möchten ihren «fairen Anteil» an den Gewinnen sehen.

Was wäre ein faires Transfer Pricing?

Gemäss dem Fremdvergleichsgrundsatz muss die Schweizer AG die Maschinen zu dem Preis verkaufen, den sie auch einem unabhängigen Händler in Deutschland berechnen würde. Zum Beispiel: Die AG verkauft Maschinen an freie Händler in Frankreich für CHF 100 000.– pro Stück. Dann sollte sie auch der Tochter in Deutschland etwa denselben Preis berechnen – vielleicht mit Anpassungen für z.B. geringeres Risiko oder geringeren Servicebedarf.

Was sollte dokumentiert werden?

  • wie der Preis festgelegt wurde (z.B. Vergleich mit externen Verkäufen)
  • welche Funktionen und Risiken die Tochtergesellschaft übernimmt; ein Intercompany-Vertrag, der die Transaktionen sauber regelt

Was passiert, wenn das ignoriert wird?

Bei einer Steuerprüfung in Deutschland kann die Finanzbehörde sich auf den Standpunkt stellen, dass der Gewinn zu niedrig ist, und diesen aufrechnen. Gleichzeitig akzeptiert die Schweiz die Korrektur gegebenenfalls auch nicht. Es kommt zur Doppelbesteuerung.

Checkliste: Verrechnungspreise im KMU

FAQ: Transfer Pricing

Gelten Verrechnungspreisregeln auch für kleine Schweizer Unternehmen?

Ja, sobald ein KMU grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften im Ausland) tätigt, müssen die Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.

Was passiert bei fehlender Dokumentation?

Bei einer Betriebsprüfung können die Steuerbehörden die Preise korrigieren. Dies führt oft zu Steuerschätzungen, Strafzahlungen und im schlimmsten Fall zu Doppelbesteuerung, wenn beide Länder die Korrektur anerkennen, aber die ursprünglichen Preise nicht akzeptieren.

Wie bestimmt man einen fairen Verrechnungspreis?

Ein fairer Preis entspricht dem, den das Unternehmen einem unabhängigen Dritten unter vergleichbaren Bedingungen berechnen würde. Oft helfen Benchmark-Analysen oder der Vergleich mit eigenen Verkäufen an externe Kunden.

Müssen KMU die gleichen Dokumentationen erstellen wie Grosskonzerne?

Nicht zwingend. Die Schweiz kennt oft vereinfachte Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen. Allerdings gelten in Ländern wie Deutschland oder Frankreich häufig strengere Anforderungen, die auch für KMU mit dortiger Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft verbindlich sind.

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