Steuerabzug: Auswirkungen des Arbeitsorts
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Arbeitsort
Im Rahmen seines Weisungsrechts darf der Arbeitgeber dem Arbeitsnehmer einen Arbeitsort zuweisen, wobei er grundsätzlich nicht verlangen kann, dass ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet. Hierzu braucht es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Arbeitsort, wobei es dem Arbeitnehmer auch überlassen werden kann, wo dieser arbeiten möchte.
Arbeitsrechtliche Betrachtung
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ergeben sich einige heikle Fragen. Ist der Arbeitnehmer etwa EU-/EFTA- oder Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der EU/EFTA und beträgt sein Homeoffice-Pensum mehr als 25%, untersteht der Arbeitnehmer dem Sozialversicherungsrecht seines Wohnsitzstaats. Der Schweizer Arbeitgeber muss dort Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen kann es sich daher als notwendig erweisen, die Homeoffice-Tätigkeit auf ein geringes Pensum, d.h. unter 25%, zu beschränken. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch beim Homeoffi ce die zwingenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes eingehalten werden müssen, mithin also v.A. das Verbot der Nachtarbeit und der Sonntagsarbeit. Die Arbeitszeiten sind zu erfassen.
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