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Lohn oder Dividende: Fallstricke und Chancen für KMU-Inhaber

Mit der Unternehmenssteuerreform II wurde eine rechtsformneutrale Besteuerung der Einkünfte für KMU angestrebt. Auf Bundesebene werden Dividenden künftig im Teileinkünfteverfahren (DBST) bzw. im Teilsatzverfahren (z.T. Kantone) besteuert. Damit stellte sich für Inhaber von Kapitalgesellschaften die Frage, ob sie ihre Bezüge weiterhin als Lohn oder Dividenden tätigen sollen. Dabei gibt es aber einige Fallstricke zu beachten.

11.03.2024 Von: Daniel Bugnon
Lohn oder Dividende

Lohn oder Dividende: Ausgangslage

Mit Annahme der Unternehmenssteuerreform werden seit 2009 Dividenden auf Beteiligungsquoten von mindestens 10% sowohl beim Bund wie den Kantonen privilegiert besteuert. Ziel dieser Reform war die rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmensgewinnen bei KMU. Während bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) die Gewinne als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit durch die Inhaber versteuert werden, unterliegen Gewinne von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) einer doppelten wirtschaftlichen Belastung, indem diese einmal bei der Kapitalgesellschaft als Gewinn und ein zweites Mal beim Aktionär als Dividende besteuert werden. Die untenstehende Tabellen zeigen die Auswirkung der unterschiedlichen Besteuerungen.

Einzelunternehmen
Aufwand 1000 Ertrag 1400
AHV 40    
Gewinn 360    
Total 1400 Total 1400
Aktiengesellschaft
Aufwand 1000 Ertrag 1400
Lohn 200    
AHV 15%* 30    
Steuern 15% 22    
Gewinn 148    
Total 1400 Total 1400
Inhaber TCHF
Lohn 0
Gewinn 360
Dividende 0
Steuerbar 360
Steuern 30%

-108

Nettoeinkommen 252

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