Eheliche Beistandspflicht: Schutz und Vorsorge für Ehepartner
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die eheliche Beistandspflicht nach Art. 159 und 163 ZGB verpflichtet Ehegatten, gemeinsam für das Wohl der Familie zu sorgen, was oft eine Mitarbeit im Betrieb des Partners einschliesst. Damit diese Leistung nicht nur als unbezahlte Hilfe gilt, sondern angemessen versichert und vorsorglich abgesichert ist, wird eine marktgerechte Entlöhnung dringend empfohlen. Nur so können Ehepartner eigene Rentenansprüche in der 1. und 2. Säule aufbauen sowie steuerbegünstigte Vorsorgeeinzahlungen tätigen.
Die wichtigsten Punkte:
- Eine unbezahlte Mitarbeit im Betrieb führt zu Lücken in der Altersvorsorge und im Versicherungsschutz.
- Für die 2. Säule (BVG) ist ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 22'680.– erforderlich.
- Marktgerechter Lohn ermöglicht AHV-pflichtiges Einkommen und Zugang zur Säule 3a.
- Ein Ehe- und Erbvertrag sichern die Unternehmensnachfolge und Vermögensverteilung im Todesfall.
- Ein Vorsorgeauftrag regelt die Vertretung bei Urteilsunfähigkeit ohne behördliche Mitwirkung.

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Wie sichern sich mitarbeitende Ehepartner in KMU gegen Risiken ab und welche Vorsorgemassnahmen sind gesetzlich notwendig?
Die Eheliche Beistandspflicht
Gemäss Art. 159 ZGB haben Ehegatten die eheliche Beistandspflicht, das heisst sie sind im Allgemeinen verpflichtet, gegenseitig für das Wohl der Gemeinschaft zu sorgen. Präzisiert in Art. 163 ZGB sorgen die Ehegatten gemeinsam, jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie. Sie verständigen sich über den Beitrag, den jeder von ihnen leistet, namentlich durch Geldzahlungen, das Besorgen des Haushalts, das Betreuen der Kinder oder durch die Mithilfe im Beruf oder Gewerbe des anderen.
In vielen KMU arbeitet die Ehefrau im Beruf und Gewerbe des Ehemanns mit. Dabei liegt die Kernkompetenz des Unternehmens meist beim Patron, während die Ehefrau sich um die Administration kümmert. Vielfach beinhaltet diese sowohl die Buchhaltung als auch das Personal. Das Marketing erledigt sie nebenher, und sie kümmert sich zudem um das Wohl und den Empfang der Kunden. Nicht selten erledigt sie diese Aufgaben im Teilpensum, während die Kinder in der Schule sind oder schlafen.
Wertschätzung und Entlöhnung
Auf eine marktgerechte Entlöhnung der mitarbeitenden Ehefrau wird häufig und in wenig vorausschauender Weise verzichtet. Das sich im Aufbau begriffene Unternehmen wirft nicht genügend Gewinne ab, oder die Liquidität erlaubt es nicht. Unterschätzt werden dabei zwei wesentliche Punkte:
1. Wertschätzung
Die Entlöhnung stellt eine Wertschätzung für erbrachte Leistungen dar.
2. Versicherung und Schutz
Um sich für das Alter sowie gegen Unfall und Invalidität gebührend zu versichern, muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt werden. Die steuerlich begünstigte Einzahlung in die Säule 3a ist ebenfalls nur mit einem Erwerbseinkommen möglich.
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