Altersvorsorge: So sorgen Sie als Inhaber gut für das Alter vor

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Unternehmensinhaber in der Schweiz stehen vor der Herausforderung, sich selbst und ihr Unternehmen für den Ruhestand abzusichern. Neben der obligatorischen 2. Säule bieten sich gezielte Einkäufe in die Pensionskasse, die private Säule 3a sowie spezielle Lösungen wie die Kadervorsorge oder der Pensionskassenplan 1e an. Diese Instrumente ermöglichen nicht nur die Schliessung von Rentenlücken, sondern auch eine signifikante Steueroptimierung durch abzugsfähige Beiträge.

Die wichtigsten Punkte:

  • Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich absetzbar und erhöhen die spätere Rente oder das Kapital.
  • Die Säule 3a bietet flexible Einzahlungen bis zu CHF 7'258.– (Angestellte) bzw. CHF 36'288.– (Selbstständige ohne PK).
  • Kadervorsorge und Plan 1e eignen sich besonders bei hohen Einkommen über dem koordinierten Lohn.
  • Der Deckungsgrad der Pensionskasse sollte stets 100 % betragen, um die Sicherheit der Beiträge zu gewährleisten.
09.03.2026 Von: Christian Jetzer
Altersvorsorge

Wie können sich Unternehmensinhaber in der Schweiz optimal für den Ruhestand vorsorgen?

Als Unternehmensinhaber sind Sie Arbeitgeber und Angestellter zugleich. Um bestens für den Ruhestand vorzusorgen, können Sie mit einem Einkauf in die Pensionskasse, der Säule 3a, der Kadervorsorge oder dem Pensionskassenplan 1e ergänzende Vorkehrungen treffen.

Die obligatorischen (Vorsorge-) Versicherungen der 1. und 2. Säule

Das Schweizer Sozialversicherungssystem funktioniert nach dem Drei-Säulen-Prinzip. Die 1. Säule deckt die staatliche Vorsorge mit der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) ab, die der Existenzsicherung dienen sollen. Die 2. Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, soll den Lebensstandard im Alter sichern und aufrechterhalten.

Die 2. Säule besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen Teil. Die Eintrittsschwelle liegt bei einem Einkommen von CHF 22 680.– pro Jahr. Beträgt der zu versichernde Lohn mehr als CHF 90720.– pro Jahr, kann der Mehrverdienst freiwillig im überobligatorischen Teil der BVG versichert werden.

Im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge gibt es einige Besonderheiten. So gibt es beispielsweise keinen Mindestzins für das zusätzliche Sparguthaben, und den Zinssatz gestaltet die Pensionskasse eigenständig.

Achtung: Die überobligatorischen Leistungen eignen sich nicht dafür, die Einkommenslücke zwischen dem Erwerbs- und Renteneinkommen zu schliessen. Dafür ist die private Vorsorge oder der zusätzliche Einkauf in die Pensionskasse vorgesehen.

Ausserdem lässt sich der überobligatorische Anteil weiterhin uneingeschränkt auszahlen, während beispielsweise der Barbezug des obligatorischen Teils nicht mehr möglich ist.

Einkauf in die Pensionskasse

Als Inhaber einer GmbH oder AG sind Sie obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Zusätzlich können Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen und Ihr Alterskapital erhöhen, sofern es eine Rentenlücke gibt. Ein Einkauf in die Pensionskasse hat auch steuerliche Vorteile, denn die Einzahlungssummen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern diese aus dem Privatvermögen kommen. Später wird das Kapital dann als Vermögen versteuert, was die steuerliche Belastung zusätzlich mindert.

Tipp: Um herauszufinden, ob und wie viel Sie in die Pensionskasse einzahlen können, erhalten Sie jedes Jahr den sogenannten Pensionskassenausweis, der eventuelle Rentenlücken aufzeigt.

Grundsätzlich lohnt es sich am meisten, sich erst ab ca. 50 Jahren in die Pensionskasse einzukaufen, da die Abzüge höher sind und die Rendite steigt. Ausserdem müssen Sie nicht mehr allzu lange warten, bis Sie das ersparte Geld ausgezahlt bekommen. Empfehlenswert ist auch die Aufteilung der Beiträge, da Sie so über mehrere Jahre von einer Steuerersparnis profitieren können. Achten Sie bei Ihrer Pensionskasse unbedingt auch auf den Deckungsgrad. Dieser sollte 100% betragen, denn nur so ist sicher, dass Sie die eingezahlten Beiträge auch voll zurückbekommen.

Tipp: Wenn Sie sich den Pensionskassenbezug später als Kapital anstatt als Rente auszahlen lassen, ist die Rendite deutlich höher.

Vorteile des Einkaufs in die Pensionskasse

  • Je mehr Geld in der Pensionskasse liegt, desto höher ist später die Rente oder das Kapital.
  • Die Leistungen bei Invalidität oder Todesfall erhöhen sich.
  • Durch den Einkauf lassen sich jährlich Steuern sparen.
  • Der Zinseszinseffekt steigt.

Nachteile des Einkaufs in die Pensionskasse

  • Geld kann nur bezogen werden, wenn Sie sich selbstständig machen, selbst bewohntes Wohneigentum kaufen, dauerhaft ins Ausland ziehen oder bei Todesfall.
  • Einkäufe werden im Fall einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragene Partnerschaft geteilt.
  • Einzahlung teilweise nur begrenzt möglich.

Altersvorsorge mit der Säule 3a

Die Säule 3a ist eine freiwillige, vom Staat geförderte Vorsorge, um die Bürger und Bürgerinnen zu motivieren, für das Alter vorzusorgen, Vorsorgelücken zu verhindern und der Altersarmut entgegenzuwirken. Das Ziel ist die Erhaltung des Lebensstandards.

Beiträge in die 3. Säule a sind bis zu einem gewissen Beitrag steuerfrei, das heisst, die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dabei wird unterschieden, ob eine Person einer Pensionskasse angehört oder nicht. Angestellte, zu denen auch Inhaber von GmbHs und AGs zählen, dürfen demnach bis zu CHF 7 258.–, Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss bis zu CHF 36 288.– pro Jahr einzahlen.

Je nach abgeschlossener Lösung ist die Säule 3a eine Kapital- oder Rentenversicherung und kann einmalig oder als Rente ausgezahlt werden. Bezogen werden darf das Kapital aus der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor dem regulären Eintritt in die AHV-Rente. Ausserdem gibt es gesetzlich erlaubte Sondergründe für eine frühzeitige Auszahlung vor der Pensionierung. Dazu gehören beispielsweise die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, der Kauf von privatem Wohneigentum, Invalidität oder eine endgültige Ausreise aus der Schweiz.

Vorteile der Säule 3a

  • Einzahlungen bis zum Maximalbetrag von der Steuer abzugsfähig
  • Sie können bereits fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters darauf zugreifen.
  • Sie können selber bestimmen, wie viel Sie einzahlen wollen.

Nachteile der Säule 3a

  • Gelder sind gebunden und können nur in Sonderfällen vorzeitig entnommen werden.
  • steuerlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abzugsfähig

Die Kadervorsorge

Die Schweizer Kadervorsorge gibt Berufstätigen mit hohem Einkommen die Möglichkeit, ihre Pensionsleistungen zu optimieren.

Kadervorsorge-Pläne richten sich in der Regel an angestellte Personen mit hohem Lohn. Denn die obligatorischen Pensionskassenbeiträge (Säule 2a) basieren lediglich auf einem Teil des Lohns. Der gesetzlich versicherte Lohnanteil wird «koordinierter Lohn» genannt.

Generell gilt: Je mehr Sie verdienen, umso grösser kann die Lücke zwischen Ihrem koordinierten und Ihrem tatsächlichen Lohn werden.

Und je grösser diese Lücke ist, umso niedriger wird Ihre obligatorische Altersrente im Vergleich zu Ihrem aktuellen Lohn sein.

Hinweis: Diese Lücke betrifft zudem noch weitere Versicherungsleistungen: Sowohl die Standard-Invalidenrente als auch die Hinterbliebenenrente Ihrer Pensionskasse basieren nur auf Ihrem koordinierten Lohn.

Die Kaderversicherung in der beruflichen Vorsorge (BVG) deckt den zusätzlichen Vorsorgebedarf von Angestellten oder Unternehmern mit höheren Einkommen, die über dem maximal versicherten Lohn von CHF 64 260.– liegen. Unterschieden werden dabei die umhüllende und die separate Kadervorsorge. 

Checkliste

  • Analysieren Sie Ihren Pensionskassenausweis, um eventuelle Rentenlücken zu identifizieren.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Einkommen über dem koordinierten Lohn liegt und ob eine Kadervorsorge sinnvoll ist.
  • Nutzen Sie die Säule 3a, um jährlich den maximal steuerlich abzugsfähigen Betrag einzuzahlen.
  • Beurteilen Sie den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse; dieser sollte mindestens 100 % betragen.
  • Erwägen Sie einen Einkauf in die Pensionskasse, insbesondere ab dem 50. Altersjahr für höhere Rendite.
  • Entscheiden Sie, ob Sie das Pensionskassenguthaben später als Kapital oder als Rente beziehen möchten.
  • Berücksichtigen Sie die Bindung der Gelder und die möglichen Sonderfälle für eine vorzeitige Auszahlung.
  • Informieren Sie sich über die Unterschiede zwischen umhüllender und separater Kadervorsorge.
  • Prüfen Sie bei hohen Einkommen die Möglichkeit eines Pensionskassenplans 1e für individuelle Anlagestrategien.
  • Planen Sie die Beiträge so, dass Sie über mehrere Jahre von einer gleichmässigen Steuerersparnis profitieren.

Vorteile der Kadervorsorge

  • Versicherung gegen Invalidität und Todesfall, die sich an Ihrem tatsächlichen Lohn orientieren
  • Zusatzlösung bietet Möglichkeit, einem Teil der Belegschaft spezielle Privilegien anzubieten und begehrte Toptalente anzulocken

Nachteile der Kadervorsorge

  • Nur die Firma kann eine Kadervorsorge-Police abschliessen.
  • Viele Anbieter verlangen, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Mitarbeitern durch die Vorsorgelösung gedeckt wird.
  • Kadervorsorge kostet Geld, und Sie zahlen laufend Gebühren, die tendenziell höher sind als bei herkömmlichen Pensionskassen.
  • Aufwand für die Buchhaltung ist womöglich grösser, wenn mehrere Vorsorgelösungen existieren

Eigener Pensionskassenplan 1e

Der eigene Pensionskassenplan 1e funktioniert im Grunde wie die Kadervorsorge mit dem Unterschied, dass die Versicherten selber entscheiden können, wie die Gelder angelegt werden sollen. Das ermöglicht eine individuelle Anpassung an das eigene Risikoprofil, die unter anderem höhere Renditen erwirtschaften kann. Zudem wird das eingezahlte Geld nicht kollektiv gespart, sondern jeder Versicherungsnehmer erhält sein eigenes Konto, und es kommt nicht zu Umverteilungseffekten.

Vorsorgepläne 1e können ab einem Lohn von CHF 132 300.– bis zu einem maximal versicherten Lohn von CHF 8907 200.– abgeschlossen werden.

Vorteile des 1e-Pensionskassenplans

  • gewünschte Anlagestrategie kann selbst bestimmt werden
  • Beiträge steuerlich abzugsfähig
  • keine Umverteilungseffekte, da eigenes Konto
  • kein Unterdeckungsrisiko der Anbieter, da die Versicherten das Risiko tragen
  • kein gebundener Zinssatz wie in der Pensionskasse

Nachteile des 1e-Pensionskassenplans

  • Nur die Firma kann eine 1e-Lösung abschliessen.
  • erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 129 060.– möglich
  • keine Auszahlung als Rente möglich

Vielfältige Möglichkeiten der Altersvorsorge

Als Inhaber haben Sie viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und in den Berufsjahren Steuern zu sparen. Mit der Säule 3a, dem Einkauf in die Pensionskasse, der Kadervorsorge und dem eigenen Pensionskassenplan haben Sie vier Möglichkeiten, optimal vorzusorgen. Nicht alle Optionen bieten sich für jeden an, und es ist abhängig von der Rentenlücke oder vom Jahreseinkommen, welche Lösung am Ende für Sie infrage kommt.

FAQ: Altersvorsorge

Ab welchem Alter lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse am meisten?

Grundsätzlich lohnt es sich am meisten, sich ab ca. 50 Jahren in die Pensionskasse einzukaufen, da die Abzüge höher sind und die Rendite steigt. Zudem ist die Wartezeit bis zur Auszahlung kürzer.

Welche Unterschiede bestehen zwischen der Kadervorsorge und dem Pensionskassenplan 1e?

Die Kadervorsorge deckt den zusätzlichen Vorsorgebedarf bei hohen Einkommen ab, wobei die Firma die Police abschliesst. Beim Plan 1e entscheiden die Versicherten selbst über die Anlagestrategie, was individuelle Risiken und höhere Renditen ermöglicht, jedoch erst ab einem höheren Jahreseinkommen möglich ist.

Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen?

Als Angestellter (inkl. Inhaber von GmbHs und AGs) dürfen Sie bis zu CHF 7'258.– pro Jahr einzahlen. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss können bis zu CHF 36'288.– pro Jahr einzahlen.

Kann ich das Geld aus der Pensionskasse vor der Pensionierung beziehen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, der Kauf von privatem Wohneigentum, eine dauerhafte Ausreise aus der Schweiz oder der Todesfall. Ein regulärer Barbezug des obligatorischen Teils ist nicht möglich.

Warum ist der Deckungsgrad der Pensionskasse wichtig?

Der Deckungsgrad sollte 100 % betragen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie die eingezahlten Beiträge auch voll zurückbekommen und keine Umverteilungseffekte oder Unterdeckungsrisiken bestehen.

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