FATCA: Rechtliche Einordnung und Umsetzung

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Was ist FATCA?
Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist ein einseitiges US-Gesetz, das erlassen wurde, um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften durch US-Steuerpflichtige sicherzustellen. FATCA gilt weltweit und bezweckt die Besteuerung sämtlicher Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind.[1] Ausländische Finanzinstitute sind verpflichtet, den US-Steuerbehörden Informationen über Konten von US-Personen[2] zu übermitteln.[3] Nach Inkrafttreten des «Foreign Account Tax Compliance Act» am 18. März 2010 als Teil des «Hiring Incentives to Restore Employment (HIRE) Act»[4] schlossen die Schweiz und die USA das FATCA-Abkommen, das der erleichterten Umsetzung in der Schweiz dienen soll. Auf dieser Grundlage wurde das Schweizer FATCA-Gesetz erlassen, das 2014 in Kraft trat.[5]
[1] Hagi, S. 28.
[2] Siehe dazu Abschnitt «Wer wird von FATCA erfasst?».
[3] Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, FATCA-Abkommen; IRS, Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
[4] Hagi, S. 28.
[5] Swiss Banking, FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act.
Compliance und FATCA
Seit Einführung der FATCA-Bestimmungen mussten zahlreiche Finanzinstitute neue Compliance-Abteilungen einrichten. An diese werden US-Indizien gemeldet, um zu prüfen, ob ein Kunde in den USA steuerlich ansässig ist und so die Einhaltung der FATCA-Vorgaben sicherzustellen. FATCA ist somit zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags eines Compliance Officers in einem schweizerischen Finanzinstitut geworden. Daher ist es essenziell, die wichtigsten Auswirkungen dieses ausländischen Steuergesetzes zu kennen und zu wissen, welche nationalen Regulierungen sich daraus ergeben.
Wer wird von FATCA erfasst?
Von FATCA erfasst werden zunächst alle natürlichen Personen, die in den USA wohnhaft sind oder dort für Steuerzwecke als ansässig gelten. Hintergrund ist, dass US-Personen unabhängig von ihrem Wohnsitz weltweit besteuert werden.[1] Als US-Personen gelten unter FATCA natürliche Personen, wenn sie
in den USA wohnhaft sind,
die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen,
die US-Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (sog. Green Card) besitzen oder
den sogenannten “Substantial Presence Test” erfüllen.[2]
Der Substantial Presence Test prüft, ob sich eine Person in einem bestimmten Kalenderjahr in erheblichem Umfang in den USA aufgehalten hat und dadurch für dieses Jahr als steuerlich ansässig gilt. Das bedeutet, dass sie für dieses Kalenderjahr als US-Person betrachtet wird und einer möglichen Steuerpflicht unterliegt. Den Substantial Presence Test erfüllt eine Person, wenn sie sich
im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und
- insgesamt mindestens 183 Tage während eines Dreijahreszeitraums (das laufende Jahr und die beiden unmittelbar davorliegenden Jahre)
in den USA aufhält.[3] Die 183 Tage werden wie folgt berechnet[4]:
- Alle Tage des Aufenthalts im laufenden Jahr,
zuzüglich 1/3 der Tage des Aufenthalts im ersten Jahr vor dem laufenden Jahr,
zuzüglich 1/6 der Tage des Aufenthalts im zweiten Jahr vor dem laufenden Jahr.[5]
Hinsichtlich der amerikanischen Staatsbürgerschaft ist zu beachten, dass diese bereits durch die Geburt auf US-Territorium erworben wird. Dies liegt daran, dass die US-Verfassung das sog. Geburtsrecht vorsieht – im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung in der Schweiz, wo die Staatsbürgerschaft in der Regel durch Abstammung erworben wird.[6]
Um nicht länger für Steuerzwecke in den USA als ansässig zu gelten und somit einer möglichen Steuerpflicht zu unterliegen, kann eine Person ihre US-Staatsbürgerschaft oder ihre Green Card offiziell abgeben. Die Staatsbürgerschaft kann im Rahmen des sogenannten «Loss of Nationality»-Prozess, beispielsweise auf der amerikanischen Botschaft, abgegeben werden. Dieser Vorgang wird durch das Ausfüllen des Formulars DS-4083 («Certificate of Loss of Nationality of the United States») abgeschlossen und von den US-Behörden bestätigt.[7] Für die Rückgabe einer Green Card kann das offizielle Formular I-407 («Record of Abandonment of Lawful Permanent Resident Status») der US-Behörden zu verwenden.[8] Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens gilt die betroffene Person als Nicht-US-Person, sofern keine weiteren Kriterien für eine US-Person erfüllt sind.[9] Dadurch ist sie künftig von US-Steuerpflichten befreit, jedoch nicht von bereits entstandenen Steuerverpflichtungen aus der Zeit als US-Person.
Bei juristischen Personen gelten gemäss Art. 2 Nr. 1 Ziff. 26 des FATCA-Abkommens Personengesellschaften oder Gesellschaften als US-Personen, wenn sie in den USA gegründet wurden oder nach amerikanischem Recht errichtet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Trusts und Nachlässe als US-Personen eingestuft werden.[10] Darüber hinaus können bestimmte juristische Personen, obwohl sie selbst nicht als US-Personen gelten, für FATCA-Zwecke meldepflichtig sein, wenn deren Kontrollinhaber oder Besitzer eine US-Person ist.[11]
[1] Kästli, S. 574.
[2]Abegg /Geissbühler/Haefeli/huggenberger/larumbe, S. 525; Art. 2 Nr. 1 Ziff. 26 Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA.
[3] Kästli, S. 580; IRS, Substantial presence test.
[4] Es gibt bestimmte Tage, die bei der Zählung nicht berücksichtig werden. Siehe dazu IRS, Days of presence in the United States.
[5] Kästli, S. 580; IRS, Substantial presence test.
[6] U.S. Citizenship and Immigration Services, General Requirements for Acquisition of Citizenship at Birth; Art. 1 ff. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht.
[7] U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein, Loss of Nationality Process in Bern.
[8] U.S. Citizenship and Immigration Services, I-407, Record of Abandonment of Lawful Permanent Resident Status.
[9] Vgl. dazu Abschnitt «Wer wird von FATCA erfasst?».
[10] Art. 2 Nr. 1 Ziff. 26 Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA.
[11] Abegg /Geissbühler/Haefeli/Huggenberger/Larumbe, S. 525.
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Meldepflicht der Finanzinstitute
Da die USA in der Schweiz keine Gesetzgebungskompetenz besitzen, wird die Pflicht zur Durchsetzung von FATCA auf die schweizerischen Finanzinstitute übertragen. Finanzinstitute, die nicht kooperieren, werden mit einer Quellensteuer von 30 % auf allen Transaktionen mit US-amerikanischen Wertschriften belegt und werden so faktisch vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen.[1] Die rapportierenden schweizerischen Finanzinstitute sind gemäss Artikel 7 des FATCA-Gesetzes verpflichtet, US-Personen in ihrem Kundenstamm zu identifizieren und diese jährlich an den Internal Revenue Service (IRS) zu melden.[2] Kommt ein Finanzinstitut seiner Meldepflicht oder sonstigen Pflichten aus dem FATCA-Abkommen und dem entsprechenden Gesetz nicht nach, können hierfür strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.[3] Die Umsetzung von FATCA erfolgt in der Schweiz nach dem sogenannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde, den U.S. Internal Revenue Service (IRS). Daten über nicht zustimmende US-Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Umgekehrt werden keine Kontodaten von den USA an die Schweiz übermittelt.[4] Im Juni 2024 haben die Schweiz und die USA ein neues FATCA-Abkommen unterzeichnet, welches den Wechsel auf Modell 1 vorsieht. Beim Modell 1 tauschen die Steuerbehörden beider Länder gegenseitig automatisch Informationen über Kontodaten aus. Der Modellwechsel soll voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft treten.[5]
[1] Abegg /Geissbühler/Haefeli/Huggenberger/Larumbe, S. 520.
[2] Art. 10 FATCA-Gesetz.
[3] Vgl. Art. 18 ff. FATCA-Gesetz.
[4] Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Modelle 1 und 2.
[5] Der Bundesrat, Das Portal der Schweizer Regierung, Schweiz und USA einigen sich auf gegenseitigen Informationsaustausch zu Finanzdaten.
Praxistipps
Viele Schweizer Finanzinstitute klären mit ihren Kunden ab, ob diese steuerpflichtig sind. Nach FATCA sind sie jedoch nicht verpflichtet, die Steuerpflicht eines Kunden zu prüfen, sondern lediglich festzustellen, ob der Kunde für Steuerzwecke in den USA als ansässig gilt.[1] Die endgültige Beurteilung der Steuerpflicht obliegt den US-Behörden. Zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit können die offiziellen IRS-Formulare der W-8- und W-9-Serien verwendet werden.[2] Es steht den Schweizer Finanzinstituten jedoch frei, eigene Formulare zu erstellen, die diesem Zweck dienen. Dies hat den Vorteil, dass die Formulare auf das Wesentliche reduziert und in allen Landessprachen angeboten werden können. So können Kunden die Formulare besser selbständig verstehen und ausfüllen, was zu weniger Fehlern beim Ausfüllen und weniger Rückfragen führt. Bei Rückfragen ist besondere Vorsicht geboten: Auskünfte sollten so erteilt werden, dass sich das Finanzinstitut nicht unzulässigerweise in einer Steuerberatung wiederfindet, sofern dies nach internen Richtlinien nicht erlaubt ist. Bei Unsicherheiten darüber, ob eine Person als US-Person gilt oder wie die Formulare korrekt auszufüllen sind, sollte stets an einen Steuerberater verwiesen werden.
[1] Kästli, S. 572.
[2] Kästli, S. 572.
Literaturverzeichnis
Abegg Philipp /Geissbühler Alex/Haefeli Kurt/Huggenberger Eric/Larumbe Gabriel, Schweizerisches Bankenrecht, Handbuch für Finanzfachleute, 4. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2019.
Hagi Andreas Lukas, FATCA & Co – wie die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise die schweizerische Gesetzgebung und Rechtspraxis beeinflusst(e), AJP 24 (2015) 27 ff.
Kästli Stefan, U.S. Persons – Steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen in den USA unter FATCA, Steuer Revue 69 (2014) 572 ff.
Verzeichnis der Internetquellen
Der Bundesrat, Das Portal der Schweizer Regierung, Schweiz und USA einigen sich auf gegenseitigen Informationsaustausch zu Finanzdaten, https://www.admin.ch/de/nsb?id=101674, besucht am 23.04.2026
IRS, Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), https://www.irs.gov/businesses/corporations/foreign-account-tax-compliance-act-fatca, besucht am 23.04.2026
IRS, Substantial Presence Test, https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/substantial-presence-test, besucht am 23.04.2026
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, FATCA-Abkommen, https://www.sif.admin.ch/de/fatca-abkommen, besucht am 23.04.2026
Swiss Banking, FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act, https://www.swissbanking.ch/de/themen/steuern/fatca, besucht am 23.04.2026
U.S. Citizenship and Immigration Services, General Requirements for Acquisition of Citizenship at Birth, https://www.uscis.gov/policy-manual/volume-12-part-h-chapter-3, besucht am 23.04.2026
U.S. Citizenship and Immigration Services, I-407, Record of Abandonment of Lawful Permanent Resident Status, https://www.uscis.gov/i-407, besucht am 23.04.2026
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein, Loss of Nationality Process in Bern, https://ch.usembassy.gov/loss-of-nationality-process-in-bern/, besucht am 23.04.2026