Gesetzesänderungen: Ein Blick in die Zukunft

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Einleitende Worte zum Thema Gesetzesänderungen
Gesetzesänderungen können den Handlungsspielraum des Managements einschränken oder erweitern. Daher ist es wichtig, sich laufend über die Änderungen zu informieren und deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung zu beurteilen.
Unternehmen, die auf Gesetzesänderungen zu spät reagieren, setzen sich erheblichen Risiken aus. Eine vorausschauende Planung reduziert diese Risiken und stellt sicher, dass der Handlungsspielraum nicht ungewollt eingeschränkt wird.
Nachfolgend soll einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegeben werden. Diese Liste ist aber nicht abschliessend. Gerade bei internationalen Unternehmen müssen unter Umstände weitere Gesetzesänderungen berücksichtigt werden.
Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Mit der Gesetzesvorlage soll ein zentrales Register geschaffen werden. Zudem erhalten juristische Personen die Pflicht, Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen regelmässig und risikoorientiert zu aktualisieren. Der Zugriff auf dieses Register steht insbesondere den zuständigen Behörden offen, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Amtshilfe in Steuersachen leisten. Das Inkrafttreten ist frühestens per 01.05.2026 geplant.
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Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung
Mit der Botschaft vom 27. November 2024 liegt der Entwurf zur Umsetzung der Motion WAK-N 21.3001 vor. Geplant ist, dass Verluste ab der Steuerperiode 2020 während zehn Jahren mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Die Anpassung betrifft juristische Personen und selbstständig Erwerbstätige. Änderungen im DBG und im StHG sind vorgesehen. Parallel wird die provisorische Verlustübernahme aus ausländischen Betriebsstätten auf zehn Jahre gestreckt. Zieltermin für das Inkrafttreten ist der 1. Januar 2026.
Systematisch knüpft die Vorlage an das Totalgewinnprinzip und an internationale Praxis an. Viele europäische Staaten kennen unbegrenzte Vorträge mit Mindestbesteuerung. Die Schweiz bleibt bei einer zeitlichen Begrenzung, erweitert aber den Spielraum. Die finanziellen Folgen für Bund, Kantone und Gemeinden sind schwer exakt zu beziffern. In Ausnahmejahren sind höhere Mindereinnahmen möglich. Politisch ist die Vorlage umstritten. Verbände äussern sich mehrheitlich positiv. Mehrere Kantone sind kritisch und verweisen auf Einnahmenrisiken und zusätzlichen Aufwand. Der Bundesrat stellt die Vorlage in den Kontext der Haushaltslage und beantragt keine ausdrückliche Priorisierung. Der weitere Verlauf hängt vom parlamentarischen Entscheid und von den kantonalen Anpassungen ab.
Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027
Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 legt der Bundesrat auch Massnahmen zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) vor. Ziel ist es, die steuerliche Behandlung dieser Leistungen zu überprüfen und anzupassen, um einerseits die fiskalische Belastung auszugleichen und andererseits die Systematik der Vorsorgebesteuerung konsistenter auszugestalten.
Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Frühestens per 1. Januar 2028 ist eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes sowie der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer vorgesehen. Geplant ist ein Abgleich zwischen Mehrwertsteuerregister und Handelsregister. Heute können die kantonalen Handelsregisterbehörden bereits erkennen, welche Einzelunternehmen nicht eingetragen sind. Künftig soll zudem ersichtlich werden, welche Einzelunternehmen zwar im Mehrwertsteuerregister erfasst sind, aber aufgrund eines Jahresumsatzes unter 100 000 Franken nicht eintragungspflichtig sind. Da solche Unternehmen für das Handelsregister ohne Bedeutung sind, können weitere Abklärungen entfallen. Dies reduziert den administrativen Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Behörden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Geheimhaltungsbestimmung im Mehrwertsteuergesetz sowie eine Änderung der Handelsregisterverordnung.
Gesetzesänderungen: Ein (vorläufiges) Fazit
Ein funktionierendes Risikomanagement und ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) setzen voraus, dass alle Gesetzesänderungen korrekt und vollständig umgesetzt werden. Nur so lassen sich Haftungsrisiken und finanzielle Schäden vermeiden.