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Equal Pay: Die neuen EU-Kriterien erklärt

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verlangt, dass Unternehmen den Wert von Arbeit ausschliesslich anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien bewerten. Im Fokus stehen vier Kategorien: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Diese Richtlinie zwingt Arbeitgeber dazu, nicht nur gleiche Löhne für identische Tätigkeiten zu zahlen, sondern auch unterschiedliche Funktionen mit vergleichbarem Wert als gleichwertig anzuerkennen. Für Schweizer Unternehmen ist dies relevant, da sie entweder EU-Niederlassungen haben oder ihre eigenen Lohnsysteme auf strukturelle Verzerrungen überprüfen sollten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Equal Pay beginnt mit einer objektiven Stellenbewertung, nicht mit einer Lohntabelle.
  • Traditionell männerdominierte Kriterien wie körperliche Kraft dürfen nicht höher gewichtet werden als frauendominierte Anforderungen wie emotionale Belastung.
  • Analytische Bewertungsmethoden sind notwendig, um unterschiedliche Tätigkeiten systematisch vergleichbar zu machen.
  • Die Richtlinie gilt ab Juni 2026 in der EU und beeinflusst indirekt auch die Schweizer Praxis.
  • Der unerklärte Lohnunterschied in der Schweiz (rund 16,2 %) erfordert eine kritische Prüfung der Bewertungskriterien.
12.08.2026 Von: Slavelina Jauslin
Equal Pay

Wie bewerten Unternehmen Arbeit nach geschlechtsneutralen Kriterien?

Was ist eine Arbeit eigentlich wert und nach welchen Kriterien wird das beurteilt? Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie rückt das Thema Equal Pay ins Zentrum. Sie verlangt objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für die Bewertung von Tätigkeiten. Der Beitrag zeigt, was das für Stellenbewertung und Vergütungssysteme bedeutet und weshalb das Thema auch für Schweizer Unternehmen relevant ist.

Was ist Equal Pay?

Was ist ein fairer Lohn? Auf diese scheinbar einfache Frage gibt es keine einfache Antwort. Qualifikation, Berufserfahrung, Verantwortung, Leistung, Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können die Höhe des Entgelts beeinflussen. Doch aus gesellschaftlicher und rechtlicher Sicht ist eine Grenze klar: Das Geschlecht darf weder unmittelbar noch mittelbar darüber entscheiden, wie Arbeit bewertet und vergütet wird. Dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist, zeigt der Gender Pay Gap. In der Europäischen Union lagen die durchschnittlichen Bruttolöhne von Frauen 2024 rund 11,1 Prozent unter jenen von Männern. In der Schweiz betrug der gesamte durchschnittliche Lohnunterschied gemäss der Lohnstrukturerhebung 2022 rund 16,2 Prozent. Von diesem Unterschied liessen sich 48,2 Prozent nicht durch die im statistischen Modell berücksichtigten objektiven Faktoren erklären.

Diese Zahlen messen nicht automatisch Lohndiskriminierung im Einzelfall. Sie zeigen jedoch, dass zwischen den Einkommen von Frauen und Männern weiterhin erhebliche strukturelle Unterschiede bestehen. Gerade deshalb rückt eine Frage zunehmend ins Zentrum: Nach welchen Massstäben bestimmen Unternehmen eigentlich den Wert von Arbeit? Die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz gibt darauf eine klare Antwort. Arbeit muss anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien bewertet werden. Dazu gehören insbesondere Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Damit wird die Arbeits- und Stellenbewertung zu einem zentralen Instrument für nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Lohnstrukturen.

Arbeitsbewertung als Ausgangspunkt fairer Vergütung

Equal Pay beginnt nicht mit einer Lohntabelle. Es beginnt mit der Entscheidung, welche Tätigkeiten ein Unternehmen als anspruchsvoll, belastend oder verantwortungsvoll anerkennt. Bevor Lohnbänder festgelegt, Funktionen eingestuft oder individuelle Gehälter bestimmt werden, muss deshalb eine grundlegendere Frage beantwortet werden:

Welche Arbeit besitzt im Unternehmen welchen Wert und weshalb?

Die Antwort ist weniger neutral, als sie auf den ersten Blick erscheint. Stellenbewertungssysteme beruhen auf Kriterien, Gewichtungen und Annahmen. Sie legen fest, welche Anforderungen sichtbar gemacht werden, wie stark sie gewichtet und wie sie miteinander verglichen werden. Werden dabei bestimmte Anforderungen übersehen oder systematisch geringer bewertet, kann ein scheinbar neutrales System bestehende Ungleichheiten fortschreiben.

Traditionell hoch bewertete Faktoren wie körperliche Kraft, technische Verantwortung, Budgetverantwortung oder Führung grosser Organisationseinheiten sind häufig in männerdominierten Berufen stark ausgeprägt. Anforderungen, die in frauendominierten Tätigkeiten eine zentrale Rolle spielen, bleiben dagegen teilweise weniger sichtbar. Dazu zählen beispielsweise:

  • die emotionale Verantwortung für andere Menschen
  • der Umgang mit Konflikten, Krankheit oder Krisensituationen
  • die dauerhafte psychische und psychosoziale Belastung
  • hohe Anforderungen an Kommunikation und Beziehungsarbeit
  • die gleichzeitige Koordination zahlreicher Aufgaben
  • Verantwortung für Schutz, Betreuung, Pflege oder Entwicklung anderer Personen

Werden solche Anforderungen nicht erfasst oder geringer gewichtet, entsteht eine strukturelle Verzerrung: Nicht die Leistung einzelner Frauen wird unmittelbar schlechter beurteilt, sondern Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, erhalten möglicherweise einen systematisch niedrigeren Stellenwert.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob Frauen und Männer für dieselbe Stelle gleich bezahlt werden. Sie lautet auch, ob unterschiedliche Tätigkeiten mit vergleichbarem Wert tatsächlich als gleichwertig erkannt werden.

Gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit sind nicht dasselbe

Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ greift zu kurz, wenn lediglich Personen mit identischen Stellenbezeichnungen verglichen werden.

Gleiche Arbeit liegt beispielsweise vor, wenn zwei Personen dieselbe oder eine weitgehend identische Tätigkeit ausüben. Gleichwertige Arbeit kann dagegen auch zwischen Funktionen bestehen, die inhaltlich unterschiedlich sind. Entscheidend ist, ob die Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit vergleichbare Anforderungen stellen.

So können etwa eine technische Funktion und eine Tätigkeit im Personal-, Pflege- oder Betreuungsbereich gleichwertig sein, obwohl sich ihre Aufgaben deutlich unterscheiden. Beide können ein hohes Mass an Fachwissen, Verantwortung, Belastung und Problemlösungskompetenz verlangen. Eine gerechte Arbeitsbewertung muss solche funktionsübergreifenden Vergleiche ermöglichen.

Genau hier setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie an. Arbeitgeber müssen Entgeltstrukturen schaffen, anhand deren beurteilt werden kann, ob sich Beschäftigte in Bezug auf den Wert ihrer Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden. Massgeblich sind nicht allein Stellenbezeichnungen, bisherige Löhne oder hierarchische Zuordnungen, sondern objektive Kriterien, die für die jeweilige Tätigkeit relevant sind.

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt

Die Richtlinie (EU) 2023/970 soll den unionsrechtlichen Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit wirksamer durchsetzen. Sie trat am 6. Juni 2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten mussten ihre Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Im Zentrum stehen Transparenz, Vergleichbarkeit und eine wirksamere Rechtsdurchsetzung. Arbeitgeber müssen künftig beispielsweise nach Massgabe der jeweiligen nationalen Umsetzung nachvollziehbar darlegen können, dass ihre Entgeltstrukturen auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruhen. Für die Beurteilung gleichwertiger Arbeit nennt die Richtlinie insbesondere vier Kategorien:

  • Kompetenzen
  • Belastungen
  • Verantwortung
  • Arbeitsbedingungen

Je nach Funktion können weitere relevante Kriterien hinzukommen. Die vier Kategorien bilden jedoch den gemeinsamen europäischen Bezugsrahmen.

Dabei ist nicht nur die Auswahl der Kriterien wichtig. Auch ihre praktische Ausgestaltung, Beschreibung und Gewichtung muss geschlechtsneutral erfolgen. Ein formal neutrales Bewertungssystem genügt nicht, wenn es Anforderungen männerdominierter Tätigkeiten detailliert abbildet, vergleichbare Anforderungen frauendominierter Tätigkeiten jedoch übersieht.

Die vier Bewertungskriterien im Überblick

  1. Kompetenzen

Unter Kompetenzen fallen sämtliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich sind. Dazu können formale Ausbildungen, Fachkenntnisse, Berufserfahrung sowie kognitive, technische, soziale, kommunikative oder organisatorische Fähigkeiten gehören. Eine geschlechtsneutrale Bewertung darf Kompetenzen nicht auf akademische Abschlüsse oder technisches Spezialwissen reduzieren. Auch Fähigkeiten wie Konfliktlösung, Gesprächsführung, Empathie, Beobachtung, Koordination oder der professionelle Umgang mit vulnerablen Personen können eine hohe Qualifikation erfordern.

  1. Belastungen

Der Begriff der Belastung ist weiter als körperliche Anstrengung. Er umfasst alle physischen, geistigen und psychosozialen Beanspruchungen, die mit einer Tätigkeit verbunden sind Dazu gehören beispielsweise:

  • körperliche Kraft oder repetitive Bewegungsabläufe,
  • anhaltende Konzentration,
  • komplexe Entscheidungsprozesse,
  • Arbeiten unter hohem Zeitdruck,
  • häufige Unterbrechungen,
  • emotionale Selbstkontrolle,
  • der Umgang mit Leid, Aggression oder Krisen,
  • die Verantwortung in dauerhaft belastenden sozialen Situationen.

Gerade bei diesem Kriterium besteht ein erhebliches Risiko geschlechtsspezifischer Verzerrungen. Körperlich sichtbare Belastungen werden in klassischen Bewertungssystemen häufig berücksichtigt. Psychische und emotionale Belastungen bleiben dagegen leichter unsichtbar, obwohl sie für viele Pflege-, Betreuungs-, Bildungs- und Dienstleistungsberufe prägend sind.

  1. Verantwortung

Verantwortung darf nicht ausschliesslich mit Personalführung, Umsatz oder Budgetvolumen gleichgesetzt werden. Sie kann sich ebenso auf Menschen, Prozesse, Informationen, Sicherheit, Qualität oder langfristige Folgen von Entscheidungen beziehen. Eine Führungskraft kann Verantwortung für ein grosses Budget tragen. Eine Pflegefachperson trägt möglicherweise Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten. Eine Fachperson im Sozialbereich entscheidet unter Umständen in Situationen mit erheblichen Auswirkungen auf das Leben anderer Menschen. Diese Verantwortungsformen sind nicht identisch. Sie müssen jedoch nach konsistenten und nachvollziehbaren Massstäben bewertet werden.

  1. Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen beschreiben das Umfeld, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird. Relevant sein können unter anderem Lärm, Hitze, Kälte, Schmutz, Unfallgefahren, Schicht- und Nachtarbeit oder mangelnde Planbarkeit. Auch hier ist ein umfassender Blick erforderlich. Belastende Arbeitsbedingungen entstehen nicht nur in industriellen oder körperlich gefährlichen Umgebungen. Sie können ebenso aus hoher emotionaler Beanspruchung, aggressivem Verhalten von Dritten, permanenter Erreichbarkeit oder fehlenden Erholungsphasen resultieren.

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