Sozialversicherungskennzahlen 2026: Alle Änderungen im Überblick

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die Sozialversicherungskennzahlen 2025 definieren die finanziellen Rahmenbedingungen für AHV, IV, EO, ALV, UV, BVG und Ergänzungsleistungen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Beitragssätze, neue Rentenbeträge sowie aktualisierte Grenzwerte für die berufliche Vorsorge und die Säule 3a. Diese Daten sind massgeblich für die Berechnung von Lohnabrechnungen, Mindestbeiträgen und maximalen Leistungen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die AHV/IV/EO-Beitragssätze belaufen sich insgesamt auf 10,60 % (je 5,30 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
  • Der Mindestjahreslohn für die berufliche Vorsorge (BVG-Eintrittsschwelle) liegt bei CHF 22'680.
  • Die maximale monatliche Vollrente der AHV beträgt CHF 2'520, bei Ehepaaren CHF 3'780.
  • Der maximale versicherbare Jahreslohn für die BVG liegt bei CHF 907'200.
  • Der maximale Jahresbeitrag für die Säule 3a für Erwerbstätige mit Vorsorgeeinrichtung beträgt CHF 7'258.
05.01.2026 Von: WEKA Redaktionsteam
Sozialversicherungskennzahlen 2026

Welche Sozialversicherungskennzahlen und Beitragssätze gelten in der Schweiz für das Jahr 2025?

Die Sozialversicherungskennzahlen 2026 brachten zahlreiche Änderungen mit sich, die für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbstständige relevant sind. Diese Kennzahlen regeln Beiträge und Leistungen in zentralen Bereichen wie der AHV, IV und EO. Die Anpassungen traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Mit diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über alle Sozialversicherungsbeiträge, die seit 2025 auf für 2026 gelten.

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: AHV/IV-Leistungen

Renten pro Monat

minimale monatliche VollrenteCHF 1 260
maximale monatliche VollrenteCHF 2 520
Maximalrente bei Ehegatten/eingetragenen PartnernCHF 3 780

Hilflosenentschädigung AHV/IV pro Monat

 AHVIV
 im Heimzu Hauseim Heimzu Hause
leichtCHF 0CHF 252CHF 126CHF 504
mittelCHF 630CHF 630CHF 315CHF 1 260
schwerCHF 1 008CHF 1 008CHF 504CHF 2 016

Assistenzbeitrag IV

pro StundeCHF 35.30
pro Stunde für besondere PflegeCHF 52.95
höchstens pro NachtCHF 169.10

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: AHV/IV/EO-Beiträge

Beiträge in Prozent

 ArbeitgeberArbeitnehmerTotal
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)4.350%4.350%8.700%
IV (Invalidenversicherung)0.700%0.700%1.400%
EO (Erwerbsersatz, MSE, VSE, AdopE, BUE)0.250%0.250%0.500%
Total5.300%5.300%10.600%

Beitragsfreies Einkommen pro Arbeitgeber

 pro Monatpro Jahr
Altersrentner/innenCHF 1 400CHF 16 800
Geringfügiger Lohn CHF 2 500

Selbständigerwerbende (sinkende Beitragsskala) pro Jahr

Untere Grenze (AHV/IV/EO)CHF 10 100
Obere Grenze (AHV/IV/EO)CHF 60 500
Mindestbeitrag (AHV/IV/EO)CHF 530
Maximalsatz (AHV/IV/EO)10,00%
Obergrenze für Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK)CHF 148 200

Nichterwerbstätige pro Jahr

Mindestbeitrag (AHV/IV/EO)CHF 530
Maximalbeitrag (AHV/IV/EO)CHF 26 500

Freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer pro Jahr

Mindestbeitrag (AHV/IV)CHF 1 010
Maximalbeitrag (AHV/IV)CHF 25 250

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: Arbeitslosenversicherung (ALV)

 ArbeitgeberArbeitnehmerTotal
Lohnanteile bis CHF 148 200 pro Jahr1,100%1,100%2,200%

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: Unfallversicherung (UV)

 ArbeitgeberArbeitnehmerMaximal versicherter Jahreslohn
Berufsunfallversicherung (BU)gemäss Police0%CHF  148 200
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)0%gemäss PoliceCHF  148 200

Die NBU besteht nur für Arbeitnehmende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden.

Der Arbeitgeber kann die Prämie an die NBU ganz oder teilweise übernehmen.

 

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) pro Jahr

Allgemeiner Lebensbedarf pro Jahr

für AlleinstehendeCHF 20 670 
für EhepaareCHF 31 005 
Kinder0 bis 10 Jahre11 bis 25 Jahre
für das erste KindCHF 7 590CHF 10 815
für das zweite Kind 1/6 weniger CHF 6 325CHF 10 815
für das dritte Kind 1/6 weniger CHF 5 2702/3 CHF 7 210
für das vierte Kind1/6 weniger CHF 4 393CHF 7 210
für jedes weitere Kind1/6 weniger CHF 3 6601/3 CHF 3 605

Checkliste

  • Aktualisieren Sie die Lohnabrechnungssoftware auf die neuen Beitragssätze per 1. Januar 2025.
  • Prüfen Sie, ob der Koordinationsabzug von CHF 26'460 korrekt berechnet wird.
  • Kontrollieren Sie die neuen Mindest- und Maximalbeträge für die AHV/IV/EO-Beiträge selbstständig erwerbender Personen.
  • Stellen Sie sicher, dass die NBU-Prämien nur für Arbeitnehmende mit mindestens 8 Wochenstunden berechnet werden.
  • Überprüfen Sie die neuen Grenzbeträge für die Ergänzungsleistungen (EL) bei der Berechnung des Lebensbedarfs.
  • Passen Sie die BVG-Sparbeiträge entsprechend den neuen Altersstufen an (z. B. 7 % für 25–34 Jahre).
  • Berücksichtigen Sie den neuen Mindestzinssatz von 1,00 % für das obligatorische Alterskapital bei der Vorsorgeplanung.
  • Ermitteln Sie die korrekte Säule 3a-Beitragsfähigkeit basierend auf dem neuen Maximalbetrag von CHF 7'258.
  • Dokumentieren Sie die neuen Hilflosenentschädigungen für die Planung von Pflegeleistungen.

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: Berufliche Vorsorge (BVG)

Grenzbeträge pro Jahr

Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle)CHF 22 680
Minimaler koordinierter JahreslohnCHF 3 780
KoordinationsabzugCHF 26 460
Oberer Grenzbetrag des JahreslohnesCHF 90 720
Maximal versicherter Jahreslohn nach BVGCHF 64 260
Maximal versicherbarer LohnCHF 907 200

Sparbeiträge auf den Lohnanteilen gemäss BVG

Alter 25–347,00%
Alter 35–4410,00%
Alter 45–5415,00%
Alter 55–64/6518,00%

Leistungen

BVG-Mindestzinssatz auf dem obligatorischen Alterskapital1,00%
Mindestumwandlungssatz (Frauen 64, Männer 65 bzw. Referenzalter)6,80%

 

Sozialversicherungskennzahlen 2025 und 2026: Säule 3a pro Jahr

Erwerbstätige mit VorsorgeeinrichtungCHF 7 258
Erwerbstätige ohne Vorsorgeeinrichtung 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, maximalCHF 36 288

FAQ: Sozialversicherungskennzahlen 2026

Wie hoch sind die neuen AHV/IV/EO-Beitragssätze für 2025?

Die Beitragssätze belaufen sich auf insgesamt 10,60 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils 5,30 %, wobei die AHV 8,70 %, die IV 1,40 % und die EO 0,50 % des Gesamtsatzes ausmachen.

Welche neuen Grenzwerte gelten für die berufliche Vorsorge (BVG) in 2025?

Der Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) beträgt CHF 22'680. Der Koordinationsabzug liegt bei CHF 26'460 und der obere Grenzbetrag des Jahreslohnes bei CHF 90'720. Der maximal versicherbare Lohn steigt auf CHF 907'200.

Was hat sich bei den Ergänzungsleistungen (EL) für Alleinstehende geändert?

Der allgemeine Lebensbedarf für Alleinstehende wurde auf CHF 20'670 pro Jahr angehoben. Für Ehepaare beträgt der Bedarf CHF 31'005.

Wie hoch ist der maximale Jahresbeitrag für die Säule 3a in 2025?

Für Erwerbstätige mit einer Vorsorgeeinrichtung beträgt der maximale Jahresbeitrag CHF 7'258. Für Erwerbstätige ohne Vorsorgeeinrichtung liegt das Limit bei 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal jedoch CHF 36'288.

Gelten die neuen Kennzahlen auch für Selbstständig erwerbende?

Ja, für Selbstständig erwerbende gelten die neuen unteren und oberen Grenzen (CHF 10'100 bzw. CHF 60'500) sowie der Mindestbeitrag von CHF 530. Der Maximalsatz liegt bei 10,00 %.

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