Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Gesellschaften

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Einleitung
Mit dem Beschluss vom 26. September 2025 hat das Parlament die gesetzlichen Grundlagen zur Stärkung der wirtschaftlichen Transparenz verabschiedet. Kernstück ist das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG). Es schafft erstmals ein zentrales Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen. Damit rückt die Eigentümerstruktur von Gesellschaften stärker ins Blickfeld der Behörden und der geldwäschereirelevanten Akteure.
Das Gesetz ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht in Kraft. Bund und Verwaltung arbeiten an den Ausführungsbestimmungen. Für Unternehmen, Verwaltungsräte und Berater lohnt sich bereits jetzt ein genauer Blick auf die neuen Pflichten.
Neue gesetzliche Grundlage: Das Transparenzregister
Das TJPG führt ein eigenständiges Gesetz ein, das die Transparenz juristischer Personen regelt. Unterstellt sind insbesondere:
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- SICAV und SICAF
- Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
- Ausländische Rechtseinheiten mit Niederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundstückbesitz in der Schweiz
Ausgenommen sind vor allem börsenkotierte Gesellschaften sowie deren mehrheitlich kontrollierte Tochtergesellschaften.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich kontrolliert. Entscheidend ist eine Beteiligung oder Kontrolle von mindestens 25 Prozent der Stimmen oder des Kapitals. Die Kontrolle kann direkt, indirekt oder durch abgestimmtes Verhalten erfolgen. Auch andere Formen der tatsächlichen Beherrschung fallen darunter.
Diese Definition ist zentral, da diese bestimmt, welche Personen im Transparenzregister gemeldet werden müssen.
Pflichten der Gesellschaft
Die Gesellschaft selbst trägt die Hauptverantwortung für die korrekte Erfassung der wirtschaftlich berechtigten Personen. Dazu gehören:
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