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Konkursreiterei: Wenn der Konkurs zum Geschäftsmodell wird

Konkursreiterei werden Gesellschaften ausgehöhlt, veräussert und in den Konkurs geführt, während die verantwortlichen Personen mit neuen Firmen weitermachen. Dieser Beitrag zeigt die typischen Muster der Konkursreiterei und erläutert, welche gesetzlichen Verschärfungen für mehr Gläubigerschutz sorgen sollen.

16.02.2026 Von: WEKA Redaktionsteam
Konkursreiterei

Einleitung zum Thema Konkursreiterei

Die Zahl der Firmenkonkurse in der Schweiz steigt seit einigen Jahren wieder an. Besonders stark betroffen sind Branchen mit engen Margen und hohem Preisdruck wie das Baugewerbe, Teile des Dienstleistungssektors und der Detailhandel. Hinter manchen dieser Zusammenbrüche stehen jedoch keine wirtschaftlichen Schicksalsschläge. Es handelt sich um gezielte Geschäftsmodelle, bei denen der Konkurs zum kalkulierten Instrument wird. Genau hier beginnt das Phänomen der Konkursreiterei.

Entwicklung der Firmenkonkurse

Die Konkursstatistiken zeigen eine klare Bewegung nach oben. In wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt die Zahl der Zahlungsunfähigkeiten naturgemäss an. Doch ein Teil dieser Fälle folgt keinem klassischen Muster. Die betroffenen Firmen sind oft nur kurze Zeit aktiv, wechseln mehrfach die Rechtsform oder werden kurz vor dem Zusammenbruch an neue Strohmänner übertragen. Die Gläubiger bleiben auf offenen Forderungen sitzen, während die verantwortlichen Personen mit der nächsten Gesellschaft weiterziehen.

Was ist Konkursreiterei?

Von Konkursreiterei spricht man, wenn Personen systematisch Unternehmen gründen, verschulden und anschliessend in den Konkurs führen, um sich ihren finanziellen Verpflichtungen zu entziehen. Die betroffenen Firmen werden oft nur für einzelne Projekte oder kurze Geschäftsphasen eingesetzt. Danach folgt die Liquidation, während im Hintergrund bereits eine neue Gesellschaft bereitsteht.

Das Prinzip ähnelt einem Wanderzirkus, der nach jeder Vorstellung die Zelte abbricht und weiterzieht. Zurück bleiben offene Rechnungen, unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge und geschädigte Geschäftspartner. 

Typisches Beispiel

Ein Unternehmer gründet eine GmbH im Baugewerbe. Er akquiriert Aufträge, beschäftigt Personal und bestellt Material. Zahlungen an Lieferanten, Sozialversicherungen oder Steuern bleiben aus. Sobald sich die Schulden häufen, wird die Firma vernachlässigt oder an eine zahlungsunfähige Person übertragen. Kurz darauf folgt der Konkurs.

Parallel dazu gründet derselbe Unternehmer eine neue Gesellschaft. Das Geschäft läuft weiter, die Strukturen bleiben ähnlich, nur der Name auf dem Briefpapier hat sich geändert. Für die Gläubiger der alten Firma ist der Schaden bereits eingetreten. 

Was wurde geändert?

Der Gesetzgeber hat auf diese Praxis reagiert und die Regeln verschärft. Ziel ist es, die missbräuchliche Verwendung von Konkursverfahren zu unterbinden und die Verantwortlichen stärker in die Pflicht zu nehmen. Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ist per 01. Januar 2025 in Kraft getreten. 

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