Verlustschein: Was ist zu tun?
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Verlustschein bestätigt amtlich, dass ein Gläubiger im Rahmen einer Betreibung oder eines Konkursverfahrens ganz oder teilweise nicht befriedigt wurde. Es unterscheidet sich zwischen dem Pfändungsverlustschein, dem Konkursverlustschein und dem Pfandausfallschein, je nachdem, in welchem Verfahren die Forderung nicht gedeckt werden konnte. Seit der Gesetzesrevision von 1997 sind diese Scheine nicht mehr unverjährbar, sondern unterliegen einer Verjährungsfrist von 20 Jahren.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Verlustschein wird ausgestellt, wenn das gepfändete Vermögen oder Einkommen zur Deckung der Forderung nicht ausreicht.
- Es gibt drei Hauptarten: Pfändungsverlustschein, Konkursverlustschein und Pfandausfallschein.
- Verlustscheine verjähren seit dem 1. Januar 1997 nach 20 Jahren; ältere Scheine verjährten am 1. Januar 2017.
- Ein provisorischer Verlustschein kann ausgestellt werden, wenn die Verwertung noch nicht abgeschlossen ist, aber die Deckung als unzureichend geschätzt wird.

Passende Arbeitshilfen
Welche Arten von Verlustscheinen gibt es und wann verjähren sie?
Verlustschein oder Pfändung?
Mit dem Verlustschein wird dem Gläubiger amtlich bescheinigt, dass er in einem SchKG-Vollstreckungsverfahren ganz oder teilweise zu Verlust gekommen ist. Es gibt drei Arten von Verlustscheinen: den Pfändungs- und den Konkursverlustschein sowie den Pfandausfallschein.
Ein Pfändungsverlustschein wird dem Gläubiger für den ungedeckten Betrag seiner Forderung in einem Pfändungsverfahren ausgestellt (Art. 149 SchKG). Dabei wird unterschieden:
- Definitiver Verlustschein: Die Verwertung wurde vollständig durchgeführt (Art. 149 Abs. 1 SchKG).
- Leere Pfändungsurkunde als Verlustschein: Es war kein pfändbares Vermögen oder Einkommen vorhanden (Art. 115 Abs. 1 SchKG).
- Provisorischer Verlustschein: Das gepfändete Vermögen oder Einkommen reichte nach Schätzung des Betreibungsamtes nicht zur Deckung der betriebenen Forderung. Die Pfändungsurkunde dient als provisorischer Verlustschein (Art. 115 Abs. 2 SchKG).
Ein Konkursverlustschein wird dem Gläubiger für den ungedeckten Betrag seiner Forderung in einem Konkursverfahren ausgestellt (Art. 265 SchKG). Ein Pfandausfallschein wird dem Gläubiger für den ungedeckten Betrag seiner Forderung in einem Pfandverwertungsverfahren ausgestellt (Art. 158 SchKG).
Seit die Revision des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, verjähren Verlustscheine nach 20 Jahren. Früher ausgestellte waren unverjährbar. Sie verjährten 20 Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision, also am 1. Januar 2017.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob es sich um einen definitiven, provisorischen oder leeren Verlustschein handelt.
- Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum, um die Verjährungsfrist von 20 Jahren zu berechnen.
- Unterscheiden Sie klar zwischen Pfändungs-, Konkurs- und Pfandausfallschein.
- Ermitteln Sie, ob seit dem Verlustschein neues Vermögen des Schuldners bekannt geworden ist.
- Entscheiden Sie, ob eine neue Betreibung mit dem Verlustschein als Grundlage sinnvoll ist.
- Beachten Sie, dass bei einer neuen Betreibung die Verjährung unterbrochen wird.
- Klären Sie, ob der Verlustschein im Handelsregister oder in anderen Registern vermerkt ist.
- Dokumentieren Sie alle Schritte der weiteren Forderungseintreibung sorgfältig.
- Konsultieren Sie bei Unsicherheiten eine Fachperson für Betreibungs- und Konkursrecht.
FAQ: Verlustschein
Was ist der Unterschied zwischen einem Pfändungsverlustschein und einem Konkursverlustschein?
Der Pfändungsverlustschein wird im Pfändungsverfahren ausgestellt, wenn das gepfändete Vermögen oder Einkommen nicht ausreicht. Der Konkursverlustschein hingegen wird im Konkursverfahren ausgestellt, wenn die Konkursmasse zur Befriedigung der Forderung nicht genügt.
Verjähren alle Verlustscheine nach 20 Jahren?
Ja, seit der Revision des SchKG am 1. Januar 1997 verjähren alle neu ausgestellten Verlustscheine nach 20 Jahren. Für vor diesem Datum ausgestellte Scheine galt eine Übergangsfrist; sie verjähren am 1. Januar 2017.
Kann ein provisorischer Verlustschein in einen definitiven umgewandelt werden?
Ja, ein provisorischer Verlustschein wird in der Regel definitiver, sobald die Verwertung des gepfändeten Vermögens vollständig abgeschlossen ist und sich bestätigt, dass die Forderung nicht gedeckt werden kann.
Was passiert, wenn der Schuldner nach Erhalt des Verlustscheins wieder Vermögen erwirbt?
Der Gläubiger kann auf Basis des Verlustscheins eine neue Betreibung einleiten, um den ungedeckten Betrag einzufordern. Der Verlustschein dient dabei als Nachweis für die bereits erfolglose Betreibung.