Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung: Der neue Standard

Unternehmen müssen seit 01.01.2025 ihre Mehrwertsteuerabrechnung online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen. Die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der MWST-Abrechnung bedeutet eine erhebliche administrative Entlastung, da das Mehrwertsteuerabrechnungsformular nicht mehr physisch unterschrieben und per Post eingereicht werden muss.

13.01.2026 Von: WEKA Redaktionsteam
Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung zieht ihre Online-Services enger an die sicherheitstechnischen Zügel. Im Zuge der Modernisierung des ePortals wird der bisherige Zugang «MWST-Abrechnung easy» im Mai 2026 vom Netz genommen. Ab diesem Zeitpunkt führt kein Weg mehr am umfassenden Service «MWST-Abrechnung pro» vorbei. Dort bündelt die ESTV sämtliche Funktionen für die elektronische Abrechnung und schafft eine einheitliche Plattform für Unternehmen und Treuhänder. MWST-Abrechnung pro umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung
  • Automatisches Berechnen der Steuer
  • Sicherer Zugriff online (rund um die Uhr)
  • Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung
  • Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung
  • Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht
  • Beantragen von Fristverlängerung
  • Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware
  • Selbständiges Erfassen der Auszahladresse
  • Treuhandfirmen können auf einen Blcik alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen
  • Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihre Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen
  • Abrechnungsmodalitäten, wie Abrechnungsart, die Abrechnungsmethode oder die Abrechnungsperiodizität können online eingesehen und angepasst werden.
  • Deklaration der Einfuhrsteuer im Verlagerungsverfahren

 

Parallel dazu ersetzt der Bund das bisherige CH-Login durch das neue Behörden-Login AGOV. Unternehmen registrieren sich einmalig im ePortal «myESTV» und erhalten damit einen durchgängigen Zugang zu den Online-Services. Ab Frühjahr 2027 wird dieses Login obligatorisch, das bisherige CH-Login verschwindet Ende desselben Jahres. 

Die Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung wird zum durchgehend digital, getragen von einem einheitlichen Login und strengeren Sicherheitsstandards. Unternehmen, die den Wechsel früh vollziehen, sichern sich einen reibungslosen Übergang in die neue Infrastruktur.

Weitere Entwicklung Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung

Die ESTV passt ihre ePortal-Services an künftige Sicherheitsstandards an. Deshalb wird der Service «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Elektronische Mehrwertsteuerabrechnung ausschliesslich über «MWST-Abrechnung pro», der weiterhin unverändert zur Verfügung steht.

Unternehmen können die Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» bereits heute nutzen und sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV» registrieren.

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und ersetzt schrittweise das bisherige CH-Login. Ab Frühjahr 2027 ist die Registrierung und Anmeldung über AGOV verpflichtend. Die CH-Login-Option wird Ende 2027 vollständig abgeschaltet.

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