Arbeitgeberbeitragsreserve: Praktische Bilanzierungsfälle

Eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) in der Schweiz ist eine freiwillige Vorauszahlung des Arbeitgebers an die Pensionskasse, mit der zukünftige Arbeitgeberbeiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG/2. Säule) gedeckt werden können. Der Arbeitgeber legt diese Reserve auf einem speziellen Konto bei der Vorsorgeeinrichtung an. Die Einzahlung der Reserve ist als geschäftsmässig begründeter Aufwand steuerlich abziehbar und dient damit auch der Steueroptimierung.

06.01.2026 Von: Prof. Dr. Thomas Rautenstrauch
Arbeitgeberbeitragsreserve

Entstehung und Anwendung

Die Bildung einer Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt durch eine freiwillige Einzahlung an die Pensionskasse, meist in Jahren mit guten Ergebnissen oder zur gezielten Abschlussgestaltung.

Der Arbeitgeber kann die Reserve für die Zahlung der künftigen Arbeitgeberbeiträge nutzen, z.B. in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei Ergebnisspitzen. Um steuerlich abziehbar zu sein, muss die Einzahlung meist bis spätestens sechs Monate nach Bilanzstichtag erfolgen (häufig 30. Juni des Folgejahrs). Für selbstständig Erwerbende gelten strengere bzw. restriktivere Regelungen.

Die kantonalen Höchstgrenzen für die steuerlich anzuerkennende Arbeitgeberbeitragsreserve sind über die Schweiz hinweg weitgehend vereinheitlicht: In nahezu allen Kantonen beträgt die maximal zulässige Reserve das Fünffache der jährlich geschuldeten Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge (BVG).

Weiterhin gilt, dass die Reserve einmalig oder gestaffelt aufgebaut werden kann. Auch passt sich der Grenzbetrag Änderungen des Arbeitgeberbeitrags an (z.B. ausgelöst durch Personalfluktuation, Änderungen der Lohnsumme).

Die schriftliche Bestätigung bzw. der Verwendungsnachweis des Vorsorgewerks ist für die Steuerveranlagung erforderlich.

Steuerliche Aspekte

Die Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve ist eine Auslage zugunsten der Pensionskasse, die in der Bilanz als zweckgebundene stille Reserve gilt. Diese Einzahlung mindert im Jahr der Zahlung den steuerbaren Gewinn und das steuerbare Kapital, vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig tatsächlich entrichtet und von der Vorsorgeeinrichtung separat ausgewiesen.

Eine Rückzahlung der Arbeitgeberbeitragsreserve an das Unternehmen ist ausgeschlossen; die Reserve kann nur für Vorsorgezwecke verwendet werden. Allerdings kann der Arbeitgeber bestimmen, in welchem Umfang und wann die Reserve zur Begleichung seiner ordentlichen Beiträge eingesetzt wird.

Praxisbeispiel zur Arbeitgeberbeitragsreserve

Ausgangslage:

Die Firma Blau AG zahlt jährlich CHF 40 000.– an Arbeitgeberbeiträgen zur Pensionskasse. Im erfolgreichen Geschäftsjahr 2025 möchte sie eine AGBR in Höhe von CHF 120 000.– (entspricht drei Jahresbeiträgen) bilden. Im Folgejahr 2026 nutzt sie davon CHF 40 000.– für die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge an die PK. Gleichzeitig werden die laufenden Personalaufwände, Arbeitnehmerbeiträge und die normalen Beiträge gebucht.

Bildung der Arbeitgeberbeitragsreserve

Buchung (erfolgswirksam):

  • Soll: Aufwand berufliche Vorsorge (Erfolgsrechnung)
  • Haben: Passivkonto «Arbeitgeberbeitragsreserve» (Bilanz)

    SollkontoHabenkontoBetrag (CHF)
    Aufwand berufliche VorsorgeArbeitgeberbeitragsreserve120 000.–

Folgende Alternative besteht, wenn ein passives Abgrenzungskonto genutzt wird:

SollkontoHabenkontoBetrag (CHF)
Aufwand berufliche VorsorgePassive Rechnungsabgrenzung120 000.–
BankZuwendungen der öffentl. Hand800 000.–

Nach Zahlung an PK (im Folgejahr):

SollkontoHabenkontoBetrag (CHF)
passive RechnungsabgrenzungBank120 000.–

Zahlung an die Pensionskasse

Buchung (erfolgswirksam):

  • Soll: Arbeitgeberbeitragsreserve
  • Haben: Bank

    SollkontoHabenkontoBetrag (CHF)
    ArbeitgeberbeitragsreserveBank120 000.–

In der Praxis geschehen Schritt 1 und 2 entweder direkt im selben Jahr (direkte Zahlung) oder per Abgrenzung plus Zahlung im darauffolgenden Jahr

Nutzung der AGBR für Beitragszahlung im Folgejahr

Angenommen, im Folgejahr werden die ordentlichen AG-Beiträge vollständig über die AGBR beglichen:

Soll: Arbeitgeberbeitragsreserve CHF 40 000.–

Haben: Ertrag «Auflösung Arbeitgeberbeitragsreserve» CHF 40 000.–

Gleichzeitig werden die Personalaufwände wie üblich gebucht:

  • z.B. Lohnaufwand/Aufwand berufliche Vorsorge und
  • Bank/Bankgutschrift an die PK für Arbeitnehmerbeiträge

Weitere Geschäftsfälle

  • Zinserträge auf AGBR (falls von der PK vergütet, üblicherweise steuerfrei):

Buchung:

Soll: Arbeitgeberbeitragsreserve
Haben: Zinsertrag
(oder direkt Kapitalguthaben bei der PK)

  • nicht genutzte Reste: Die verbleibenden AGBR bleiben als stille Reserve passivisch ausgewiesen. Nur eine tatsächliche Auflösung (Verwendung) wird als Ertrag gebucht.
GeschäftsjahrGeschäftsvorfallKontenSoll (CHF)Haben (CHF)Saldo AGBR (Ende Jahr)
aktuelles JahrBildung AGBRAufwand berufliche Vorsorge120 000.–Arbeitgeberbeitragsreserve120 000.–
aktuelles JahrZahlung an PK (Reserve einzahlen)Arbeitgeberbeitragsreserve120 000.–Bank0.–
aktuelles JahrAuflösung für BeitragszahlungArbeitgeberbeitragsreserve40 000.–Ertrag «Auflösung AGBR»80 000.–
Folgejahrübrige Arbeitgeberbeiträge (z.B. falls nicht über Reserve gedeckt)Aufwand berufliche Vorsorge0.– (falls «alles abgedeckt»)Bank80 000.–
weitere Folgejahreweitere NutzungArbeitgeberbeitragsreserveje CHF 40 000.–/JahrErtrag «Auflösung AGBR»CHF 40 000.– nach drittem Jahr, dann CHF 0.–

Fazit

Die Praxisbeispiele zu Buchung, Auflösung und dem rollierenden Saldo belegen, dass die AGBR nicht nur zur Glättung von Unternehmensergebnissen, sondern auch als Puffer bei konjunkturellen Schwankungen dient. Voraussetzung sind jedoch:

  • eine saubere buchhalterische Behandlung
  • vollständige Einhaltung der steuerlichen Anforderungen und
  • Transparenz gegenüber Pensionskasse sowie Steuerbehörden

Insgesamt trägt die Arbeitgeberbeitragsreserve zur finanziellen Stabilität, Flexibilität und strategischen Steuerplanung von Schweizer Unternehmen mit BVG-pflichtigen Mitarbeitenden wesentlich bei – vorausgesetzt, sie wird verantwortungsvoll und ordnungsgemäss geführt.

Quellenverzeichnis

Kanton Bern (2024): Arbeitgeberbeitragsreserven, online unter: www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/91895434-c2b2-4529-b9ab-94eb8b4ba117

Loser, S. (2022): Fallstricke bei der Erstellung der Geldflussrechnung nach Swiss GAAP FER, rechnungswesen & controlling, Heft 1/2022, S. 15–19, online unter: https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmgsites/ch/pdf/fachartikel-rechnungslegung-silvan-loser.pdf.coredownload.inline.pdf

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