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Fremde Währungen: Richtig bewerten

Der Verkehr mit dem Ausland bringt es mit sich, dass Geschäfte in fremden Währungen abgeschlossen werden. Es entstehen somit Schulden und Forderungen in fremder Währung. Dabei stellt sich die Frage, nach welchen Regeln fremde Währungen buchhalterisch richtig zu bewerten sind. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag verschiedene mögliche Methoden aufzeigen, mit denen sich fremde Währungen buchhalterisch richtig erfassen und darstellen lassen.

14.07.2023 Von: WEKA Redaktionsteam
Fremde Währungen

Zwei Methoden um fremde Währungen zu bewerten

Eine Methode besteht darin, dass die fremden Währungen bei jeder Transaktion sofort in Schweizer Franken umgerechnet werden. Auf diese Weise sind bei jedem Debitor/Kreditor die Gutschriften/Belastungen in Schweizer Franken.

Eine weitere Methode besteht darin, die Forderungen in fremder Währung zu fakturieren und auch zu verbuchen. Dies bedingt die Einschaltung eines Valutaausgleichskonto.

Je nach gewählter Methode kann mit folgenden Umrechnungskursen gearbeitet werden:

  • Tageskurs: Tatsächlicher Kurs am Tage der Zahlung (Bankgutschrift). Eignet sich vor allem für die OP-Buchhaltung.
  • Buchkurs: Dieser Kurs wird für eine ganze Periode von der Unternehmung festgelegt. Mit diesem Kurs werden die Rechnungen, allfällige Rabatte, Skonti, Rücksendungen dieser Periode umgerechnet. Falls jedoch während der festgelegten Periode grössere Abweichungen vom tatsächlichen Kurs vorkommen, so sollte der Buchkurs den neuen Verhältnissen angepasst werden.
  • Bilanzkurs: Beim Abschluss müssen Guthaben in fremden Währungen zum Geldkurs (Ankauf) und Schulden in fremden Währungen zum Briefkurs (Verkauf) umgerechnet werden. Es gilt wieder der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Es wäre auch vertretbar, dass die Umrechnungskurse gemäss der Kursliste der Eidg. Steuerverwaltung verwendet werden. 

    Beim Abschluss gilt wieder der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Es wäre auch vertretbar, dass die Umrechnungskurse gemäss der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung verwendet werden. Hinweise auf die Website und die telefonische Auskunft der Eidgenössischen Steuerverwaltung für Devisenkurse sowie eine Bezugsadresse und Website für die Kursliste finden Sie in der Toolbox.

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