HGStG: Korrekte Verbuchung von Handänderungssteuern bei wirtschaftlicher Handänderung
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Sachverhalt
Die X-AG kauft eine im Kanton FR gelegene Liegenschaft für CHF 10 000 000.–. Die Liegenschaft befindet sich als Hauptaktivum in der Immobiliengesellschaft Y (Immo AG). Kaufobjekt sind 100 % der Beteiligungen an der betreffenden Immo AG. Einige Monate später erhält die X-AG erwartungsgemäss eine Handänderungssteuerrechnung des zuständigen Grundbuchamtes FR über CHF 300 000.–. Es stellt sich die Frage, wo und wie diese Handänderungssteuern zu verbuchen sind. Handelt es sich um Gestehungskosten einer Beteiligung oder besteht allenfalls doch die Möglichkeit, die Handänderungssteuern auf die Liegenschaft in der Anlagebuchhaltung der erworbenen Gesellschaft zu buchen?
Rechtliche Grundlagen
Ausschlaggebend für genannten Sachverhalt sind sicherlich das Handelsrecht mit seinen buchhalterischen Grundsätzen, das Steuergesetz des Kantons FR und insbesondere das freiburgische Handänderungssteuergesetz (HGStG FR).1) Ebenfalls zu beachten sind das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) sowie das Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern (DBG).2)
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