E-Mail-Kündigung: Die wichtigsten Anforderungen
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Einleitung
Im digitalen Zeitalter ist die Kommunikation per E-Mail zu einem wesentlichen Bestandteil des beruflichen Alltags geworden. Auch im Bereich der Kündigungen ist die Verwendung von E-Mails immer häufiger anzutreffen. Im Schweizer Arbeitsrecht gibt es jedoch bestimmte Anforderungen und Grundsätze, die bei einer E-Mail-Kündigung zu beachten sind.
Grundsatz
Das Schweizer Arbeitsrecht schreibt grundsätzlich keine bestimmte Form für die Kündigung vor. Die Rechtsprechung zeigt, dass das Vorliegen einer klaren und unmissverständlichen Willenserklärung und die Umstände der Kündigung ausschlaggebend ist, um die Wirksamkeit einer E-Mail-Kündigung zu bejahen.
Willenserklärung
Eine klare und unmissverständliche Willenserklärung ist für die Wirksamkeit einer Kündigung im Schweizer Arbeitsrecht unerlässlich. Diese Anforderungen gelten auch für Kündigungen per E-Mail. Die Willenserklärung muss in einer E-Mail-Kündigung so formuliert sein, dass keine Zweifel am Kündigungswillen des Absenders bestehen. Dabei ist es wichtig, den Kündigungsgrund und die Art der Kündigung (ordentlich oder fristlos) eindeutig zu benennen. Zudem sollte die Kündigung das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie etwaige rechtliche Grundlagen oder Verweisungen auf das Arbeitsvertragsrecht enthalten.
Treu und Glauben
Darüber hinaus muss die Kündigung dem Vertrauensprinzip und der Auslegung nach Treu und Glauben entsprechen. Dies bedeutet, dass sowohl der Absender als auch der Empfänger der E-Mail-Kündigung in ihrem Handeln von redlichen Absichten geleitet sein sollten und die Kündigungserklärung im Lichte der gesamten Umstände des Einzelfalls zu würdigen ist.
Im Kontext der E-Mail-Kündigung bedeutet dies, dass der Absender klar und unmissverständlich seinen Kündigungswillen zum Ausdruck bringen und der Empfänger darauf vertrauen können muss, dass die Kündigung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen erfolgt.
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