FAQ Lohnausweis: Häufige Stolperfallen beim Lohnausweis
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Einleitung FAQ Lohnausweis
Dieses FAQ Lohnausweis beantwortet häufige Fragen zur korrekten Erstellung eines Lohnausweises. Dabei werden echte Praxisfälle Expert/-innen beantwortet und korrekt eingeordnet.
Rechtlicher Hinweis: Die Antworten auf die «FAQ Lohnausweis» erfolgten ohne weitere Angaben zu den Arbeitgeberinnen sowie den Fällen und stehen daher unter dem Vorbehalt, dass diese nicht bzw. nicht vollständig zutreffen. Massgebend ist immer die rechtliche Beurteilung mit allen Angaben im Einzelfall.
Frage 1
Eine Frage zu den Naturalgeschenken und der Höchstgrenze von CHF 600.– im Jahr. d.h. wenn die Firma ein Weihnachtsgeschenk ausgibt und zusätzlich jemand noch einen Gutschein für besondere Leistungen erhält und dann vielleicht noch ein Jubiläumsgeschenk von der Abteilung organisiert, dann darf der Gesamtwert nun CHF 600.– nicht übersteigen, sonst wird der gesamte Wert AHV und steuerpflichtig?
Antwort: Pro Anlass, aber:
- Jubiläumsgaben. Als solche gelten nur Zuwendungen, die den Arbeitnehmenden zur Feier des langjährigen Bestehens des Unternehmens – frühestens 25 Jahre nach der Gründung und später in Abständen von mindestens 25 Jahren – ausgerichtet werden, das übliche Mass nicht übersteigen und grundsätzlich allen Arbeitnehmenden gewährt werden. Das «übliche Mass» ist im Einzelfall in Abhängigkeit von der Höhe des Lohnes und des Dienstalters zu bestimmen. (Art. 8 lit. c AHVV)
- Dienstaltersgeschenke gelten jedoch als pflichtiger Lohn (Rz 2002). Art. 7 AHVV Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML), Stand 1.1.2026
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