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Geschäftsauto im Lohnausweis: Das gilt es zu beachten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die private Nutzung eines Geschäftsautos durch Mitarbeitende stellt eine steuerpflichtige Naturalleistung dar, die im Feld 2.2 des Lohnausweises ausgewiesen werden muss. Arbeitgeber können zwischen einer Pauschalberechnung von 0,9 % des Kaufpreises (mindestens CHF 150.– pro Monat) oder einer effektiven Ermittlung mittels Bordbuch wählen. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Arbeitsweg in der Pauschale enthalten, weshalb bei dieser Methode Feld F zu markieren ist, während bei der effektiven Erfassung das Feld F leer bleibt, sofern der Arbeitsweg separat verrechnet wird.

Die wichtigsten Punkte:

  • Privatanteil ist eine Naturalleistung und muss im Feld 2.2 des Lohnausweises deklariert werden.
  • Pauschale: 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST), mindestens CHF 150.– monatlich.
  • Effektive Methode: Erfassung via Bordbuch; Arbeitsweg mit 75 Rappen pro Kilometer verrechnen.
  • Feld F ankreuzen nur bei Pauschale oder wenn keine Kosten für den Arbeitsweg entstehen.
  • Bei Leasingfahrzeugen ist der Barkaufpreis bzw. Objektpreis (exkl. MWST) massgeblich.
12.01.2026 Von: Ralph Büchel, Thomas Wachter
Geschäftsauto im Lohnausweis

Wie wird die private Nutzung eines Geschäftsautos korrekt im Lohnausweis deklariert?

Gerade Mitarbeitende mit unterschiedlichen Arbeitseinsätzen sind auf Flexibilität angewiesen. Sobald dann noch schwere Geräte mitgebracht werden müssen, ist der öffentliche Nahverkehr nicht das optimale Fortbewegungsmittel. Wenn Mitarbeitenden ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt wird, tauchen immer wieder Fragen auf, wie gewisse Spezialfälle wie Geschäftsauto im Lohnausweis deklariert werden müssen.

Geschäftsauto im Lohnausweis

Ein privat genutztes Geschäftsauto stellt einen Lohnbestandteil dar. Es bestehen dann folgende Möglichkeiten: 

  • 0,9% des Kaufpreises (ohne MWST), mindestens aber CHF 150.– pro Monat oder
  • effektive Ermittlung aufgrund der gefahrenen Kilometer (Bordbuch).

Privatanteil 

Falls der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt und der Arbeitnehmer lediglich Benzinkosten für grössere Privatfahrten zu tragen hat, beträgt der zu deklarierende Betrag für die Privatnutzung pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat.Solche Regelungen müssen im Zusammenhang mit der Nutzung des Geschäftsauto im Lohnausweis korrekt ausgewiesen werden.

Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeugs (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasingvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer). Dieser Lohnbestandteil ist im Feld 2.2 des Lohnausweises anzugeben.

Praxis-Beispiel

Bezugspreis des Fahrzeuges:CHF 42 000.00 (exkl. MWSt)
Privatanteil pro Monat 0,9 % (mind. CHF 150.–)CHF 378.00

Dieser Lohnbestandteil ist im Feld 2.2 des Lohnausweises anzugeben.

2.2 Privatanteil GeschäftswagenCHF 4 536.00

Es ist immer auch das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen.

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