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Geschäftsauto im Lohnausweis: Das gilt es zu beachten

Gerade Mitarbeitende mit unterschiedlichen Arbeitseinsätzen sind auf Flexibilität angewiesen. Sobald dann noch schwere Geräte mitgebracht werden müssen, ist der öffentliche Nahverkehr nicht das optimale Fortbewegungsmittel. Wenn Mitarbeitenden ein Geschäftsauto auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, tauchen immer wieder Fragen auf, wie gewisse Spezialfälle im Lohnausweis deklariert werden müssen.

20.12.2022 Von: Thomas Wachter
Geschäftsauto im Lohnausweis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeug betragsmässig im Lohnausweis zu berücksichtigen und dem Bruttolohn zuzuschlagen. Dies kann auf folgende Arten geschehen:

1. Teilweise Kostenübernahme des Arbeitgebers

Übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und hat der Arbeitnehmer lediglich die Benzinkosten für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien zu bezahlen, so beträgt der zu deklarierende Betrag pro Monat 0,9 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat.

Unter Kaufpreis ist nicht der Katalogpreis zu verstehen, sondern der tatsächlich bezahlte Preis. Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer).

Praxis-Beispiel

Bezugspreis des Fahrzeuges:

CHF 42 000.00 (exkl. MWSt)

Privatanteil pro Monat 0,9 % (mind. CHF 150.–)

CHF 378.00

 

Dieser Privatanteil ist in der Lohnabrechnung als AHV-pflichtige Naturalleistung zu berücksichtigen sowie auf dem Lohnausweis anzugeben.

Im Lohnausweis wird der Betrag in der Rubrik 2.2 eingetragen:

2.2 Privatanteil Geschäftswagen

CHF 4 536.00

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