
Geschäftsauto im Lohnausweis: Das gilt es zu beachten

Arbeitshilfen Lohn und Gehalt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeug betragsmässig im Lohnausweis zu berücksichtigen und dem Bruttolohn zuzuschlagen. Dies kann auf folgende Arten geschehen:
1. Teilweise Kostenübernahme des Arbeitgebers
Übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und hat der Arbeitnehmer lediglich die Benzinkosten für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien zu bezahlen, so beträgt der zu deklarierende Betrag pro Monat 0,9 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat.
Unter Kaufpreis ist nicht der Katalogpreis zu verstehen, sondern der tatsächlich bezahlte Preis. Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer).
Praxis-Beispiel
Bezugspreis des Fahrzeuges: | CHF 42 000.00 (exkl. MWSt) | ||
---|---|---|---|
Privatanteil pro Monat 0,9 % (mind. CHF 150.–) | CHF 378.00 |
Dieser Privatanteil ist in der Lohnabrechnung als AHV-pflichtige Naturalleistung zu berücksichtigen sowie auf dem Lohnausweis anzugeben.
Im Lohnausweis wird der Betrag in der Rubrik 2.2 eingetragen:
2.2 Privatanteil Geschäftswagen | CHF 4 536.00 |
---|
Jetzt weiterlesen mit 
- Unlimitierter Zugriff auf über 1100 Arbeitshilfen
- Alle kostenpflichtigen Beiträge auf weka.ch frei
- Täglich aktualisiert
- Wöchentlich neue Beiträge und Arbeitshilfen
- Exklusive Spezialangebote
- Seminargutscheine
- Einladungen für Live-Webinare