Firmenwagen Steuer: Die private Nutzung von Firmenautos

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Unternehmen dürfen den Vorsteuerabzug auf Kauf, Leasing und Unterhalt von Firmenwagen vollumfänglich geltend machen, müssen jedoch den privat genutzten Anteil der Mehrwertsteuer unterwerfen. Bei der Verrechnung sind sowohl Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als auch reine Privatfahrten als steuerpflichtige Einnahmen zu behandeln. Die Höhe des zu versteuernden Betrags hängt davon ab, ob die pauschale oder die effektive Ermittlungsmethode gewählt wird.

Die wichtigsten Punkte:

  • Vollständiger Vorsteuerabzug ist möglich, sofern der Privatanteil jährlich versteuert wird.
  • Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort gelten zwingend als Privatfahrten.
  • Die gewählte Ermittlungsmethode (pauschal oder effektiv) muss für alle Fahrzeuge einheitlich und mindestens ein Geschäftsjahr beibehalten werden.
  • Bei der Pauschalmethode beträgt der monatliche Privatanteil 0,9 % des Bezugspreises (mind. CHF 150.–).
21.03.2026 Von: Thomas Wachter
Firmenwagen Steuer

Wie ist die private Nutzung von Firmenwagen in der Schweiz steuerlich korrekt zu erfassen?

Auch wenn ein Geschäftsfahrzeug nicht ausschliesslich für geschäftliche Zwecke genutzt wird, kann die Firma den Vorsteuerabzug auf dem Kauf resp. den Leasingraten und dem Unterhalt geltend machen. Sie hat aber für den privat genutzten Anteil die Mehrwertsteuer zu entrichten.

Steuern beim Geschäftsauto

Bei Verrechnung der privat gefahrenen Kilometern sind die Einnahmen daraus zu versteuern. Auch die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort gelten dabei als Privatfahrten.

Wird das Fahrzeug dem Arbeitnehmer für private Fahrten unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist der «Privatanteil» für die steuerliche Verrechnung massgebend.

Pauschale Ermittlung

Die pauschale Ermittlung können grundsätzlich alle Steuerpflichtigen anwenden, welche Personenwagen vorwiegend geschäftlich, aber auch privat verwenden.

Die pauschale Ermittlung ist auf folgende Situationen beschränkt:

  • Der Personenwagen wird für Privatfahrten verwendet. Fahrten zwischen Wohn- und Geschäftsort gelten als Privatanteil.
  • Es handelt sich um einen Personenwagen, nicht jedoch um ein anderes Fahrzeug wie ein Lastwagen, ein Reisecar etc.

Auf die Art des Betriebes oder die Rechtsform kommt es nicht an. Hingegen ist für sämtliche Personenwagen dieselbe Methode anzuwenden. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, den Privatanteil für einzelne Fahrzeuge pauschal und für andere effektiv zu ermitteln. Die gewählte Methode ist zudem grundsätzlich mindestens während einem Geschäftsjahr beizubehalten.

Vorsteuerabzugsrecht

Die anfallende Vorsteuer darf im Sinne von Artikel 41 Absatz 2 MWStG ungekürzt abgezogen werden, wobei der Privatanteil einmal jährlich versteuert werden muss.

Bestand beim Kauf des Fahrzeuges ein Vorsteuerabzugsrecht, gilt pro Monat 0,9%) des Bezugspreises (exkl. MWSt) des Fahrzeuges – mindestens aber CHF 150.– – als Privatanteil, der zum Normalsatz zu versteuern ist.

Praxis-Beispiel:

Bezugspreis des Fahrzeuges (exkl. MWSt)CHF 37 500.–
Privatanteil inkl. MWSt (8,1%) pro Monat 0,9% (mind. CHF 150.–)CHF 337.50.–
MWSt pro Monat: 8,1% × CHF 337.50.– / 108,1%CHF 25.30.–

Checkliste

  • Prüfen, ob das Fahrzeug ein Personenwagen ist (Lastwagen und Reisecar sind ausgeschlossen).
  • Entscheiden, ob die pauschale oder effektive Methode zur Ermittlung des Privatanteils angewendet wird.
  • Sicherstellen, dass dieselbe Methode für sämtliche Personenwagen des Unternehmens verwendet wird.
  • Den Bezugspreis (exkl. MWSt) oder den Leasingwert für die Berechnung des Pauschalbetrags festlegen.
  • Den monatlichen Privatanteil von 0,9 % des Werts berechnen und auf ein Minimum von CHF 150.– prüfen.
  • Bei entgeltlicher Überlassung den Kostenbeitrag des Angestellten mit dem pauschalen Wert vergleichen.
  • Die Steuer auf den ermittelten Privatanteil zum Normalsatz (aktuell 8,1 %) berechnen und entrichten.
  • Die gewählte Methode im Geschäftsjahr nicht wechseln, um Compliance-Risiken zu vermeiden.
  • Fahrtenbücher führen, falls die effektive Methode gewählt wurde.
  • Die Berechnung und Versteuerung jährlich in der Mehrwertsteuererklärung deklarieren.

Praxis-Beispiel:

Bezugspreis des Fahrzeuges (exkl. MWSt)CHF 15 000.–
Privatanteil (8,1% MWSt) pro Monat 0,9% (mind. CHF 150.–)CHF 150.–
MWSt pro Monat: 8,1% × CHF 150.– / 108,1%CHF 11.25

Diese Regelung gilt bei pauschaler Methode immer, unabhängig davon, ob beim Kauf ein Vorsteuerabzugsrecht bestand oder nicht.

Beim Leasing tritt anstelle des Bezugspreises der im Leasingvertrag festgehaltene Wert des Fahrzeuges.

Muss der Benützer (z.B. der Angestellte) für seine private Nutzung einen Kostenbeitrag leisten, der mindestens dem massgebenden Wert bei der pauschalen Ermittlung entspricht, ist die Steuer auf dem Kostenbeitrag geschuldet. Fällt der Kostenbeitrag niedriger aus, ist die Steuer mindestens auf dem Wert gemäss pauschaler Ermittlung zu entrichten.

FAQ: Firmenwagen Steuer

Muss ich für jeden Kilometer, den ich privat fahre, Steuern zahlen?

Nein, nicht zwingend pro Kilometer. Bei der pauschalen Methode wird der Privatanteil als Prozentsatz (0,9 %) des Fahrzeugwerts berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Kilometerzahl. Bei der effektiven Methode werden jedoch die tatsächlichen privaten Fahrten erfasst und versteuert.

Gilt die Pauschalmethode auch für Leasingfahrzeuge?

Ja, beim Leasing wird anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Wert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des 0,9 %-Anteils verwendet.

Was passiert, wenn der Angestellte einen Kostenbeitrag leistet?

Leistet der Benützer einen Kostenbeitrag, der mindestens dem pauschalen Wert entspricht, wird nur auf diesen Beitrag Steuer erhoben. Ist der Beitrag niedriger, ist die Steuer mindestens auf den Wert gemäss der pauschalen Ermittlung zu entrichten.

Kann ich für ein Fahrzeug pauschal und für ein anderes effektiv ermitteln?

Nein, für sämtliche Personenwagen des Unternehmens muss dieselbe Methode angewendet werden. Eine Mischung ist nicht zulässig.

Wie hoch ist der Mindestbetrag für den privaten Anteil?

Der monatliche Privatanteil beträgt 0,9 % des Bezugspreises, muss jedoch mindestens CHF 150.– betragen, auch wenn 0,9 % des Werts niedriger ausfällt.

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