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Formulierungen in Stelleninseraten, Absagebriefen & Co.: Schreib-Knigge für HR-Leute

Ein Brief sollte den guten Ton treffen, eine E-Mail den richtigen Stil haben. Worauf können Sie dabei speziell im HR achten? Mit diesen sieben Schreib-Tipps gelingen Ihnen Formulierungen in Stelleninseraten, Absagebriefen & Co.

29.12.2023 Von: Andrea Kern
Formulierungen in Stelleninseraten, Absagebriefen & Co.

Die richtigen Formulierungen in Stelleninseraten, Absagebriefen & Co.

Als HR-Fachperson schreiben Sie täglich. Sie verfassen Formulierungen in Stelleninseraten, Absagebriefen & Co oder bestätigen einen Vorstellungstermin per E-Mail. Dazu benötigen Sie nicht nur viel Fachwissen. Auch ein guter Schreibstil ist hier gefragt. Diese sieben Schreib-Tipps sind der Schlüssel zu einem gelungenen schriftlichen Auftritt.

1. Verben statt Nomen verwenden

Verben machen einen Text leicht verständlich. Sie wirken ansprechender und lebendiger als Nomen. Schreiben Sie daher nicht «Interesse zeigen», sondern verwenden Sie besser das Verb «interessieren».

Beispiel I

  • Schwer verständlich: Zu Ihren Aufgaben zählen die Unterstützung der Sekretariatsleiterin, die Erstellung von Statistiken und die Verwaltung des Büromaterials.
  • Leicht verständlich: Sie unterstützen die Sekretariatsleiterin, erstellen Statistiken und verwalten das Büromaterial.

Beispiel II

  • Schwer verständlich: Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne den Erhalt Ihrer Bewerbung.
  • Leicht verständlich: Ihre Bewerbung haben wir erhalten – vielen Dank.

2. Mann und Frau unterscheiden

Die Gleichstellung von Mann und Frau gehört besonders im HR zum guten Ton. Unterscheiden Sie am besten gendergerecht zwischen «der Mitarbeiterin» und «dem Mitarbeiter» bzw. «den Teilnehmerinnen» und «den Teilnehmern». Wollen Sie gemischte Personengruppen ansprechen, kann ein Komma den Lesefluss erleichtern:

Beispiel

Der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin kann sich bei Fragen zur Lohnabrechnung direkt an Frau Muster wenden.

  • Variante 1: Die Mitarbeitenden können sich bei Fragen zur Lohnabrechnung direkt an Frau Muster wenden.
  • Variante 2: Wer Fragen zur Lohnabrechnung hat, kann sich direkt an Frau Muster wenden.

Kurzformen wie «Bewerber/-in» und «BewerberIn» sind typografisch unschön. Daher sollten Sie sie nur ausnahmsweise oder bei Platzmangel verwenden.

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