AHV-Reform: Überblich über die Reform «AHV2030»

Die AHV steht vor einem strukturellen Wendepunkt: Die Bevölkerung altert, die Lebenserwartung steigt, die geburtenstarken Jahrgänge treten in den Ruhestand ein. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben schneller als die Einnahmen. Der Bundesrat will mit der AHV-Reform «AHV2030» gegensteuern und die erste Säule für die Zeit zwischen 2030 und 2040 stabilisieren. Die Leitlinien liegen seit Ende November 2025 vor und zeigen eine AHV-Reform, die auf mehreren Ebenen ansetzt und das Ziel verfolgt, dass die AHV finanziell stabil bleibt und gleichzeitig besser zur heutigen Erwerbsrealität passt.

23.02.2026 Von: WEKA Redaktionsteam
AHV-Reform

Ausgangslage

Gemäss den aktuellen Projektionen dürfte die AHV ab 2030 in die roten Zahlen rutschen. Für das Jahr 2030 wird ein Umlagedefizit von rund 1,9 Milliarden Franken erwartet. Bis 2040 soll sich dieses Defizit auf rund 3,4 Milliarden Franken ausweiten.

Der Druck entsteht vor allem durch die demografische Entwicklung. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die Renten von immer mehr Pensionierten. Dazu kommt die Einführung der 13. AHV-Rente, deren Finanzierung politisch noch nicht abschliessend geklärt ist.

Die AHV-Reform «AHV2030» soll deshalb als Stabilisierungspaket wirken. Sie setzt auf zusätzliche Einnahmen, gezieltere Anreize und eine Anpassung des Systems an neue Erwerbsformen.

Was sieht die AHV-Reform vor?

Ein zentraler Teil der AHV-Reform betrifft die Beiträge. Der Bundesrat will bestehende Ungleichgewichte reduzieren und Beitragslücken vermeiden.

Für Selbstständigerwerbende mit höheren Einkommen soll der Beitragssatz stärker an jenen der Arbeitnehmenden angeglichen werden. Heute liegt der durchschnittliche Satz bei rund 8,1 Prozent, während Arbeitnehmende und Arbeitgeber zusammen etwa 8,7 Prozent entrichten. Die abgestufte Beitragsskala für kleine Einkommen bleibt bestehen, um wirtschaftlich schwächere Selbstständige zu schützen.

Neu sollen auch Kranken- und Unfalltaggelder AHV-pflichtig werden. Bislang waren diese Leistungen von der Beitragspflicht ausgenommen. Künftig sollen erkrankte oder verunfallte Personen dadurch keine Beitragslücken mehr aufweisen und ihre Rentenansprüche besser sichern können.

Ein weiterer Eingriff betrifft überhöhte Dividenden an Mitarbeiter-Aktionäre. Wenn anstelle von Lohn hohe Dividenden ausbezahlt werden, entgehen der AHV heute Beiträge. Solche Konstellationen sollen künftig der Beitragspflicht unterstellt werden. Der Bundesrat will damit gezielte Umgehungsmodelle eindämmen.

Insgesamt rechnet der Bund mit zusätzlichen Einnahmen von rund 700 Millionen Franken bis 2040.

Arbeiten im Alter attraktiver machen

Die Reform setzt stark auf Anreize für längeres Arbeiten. Das Referenzalter soll nicht erhöht werden. Stattdessen will der Bundesrat die Weiterbeschäftigung nach dem ordentlichen Rentenalter finanziell attraktiver gestalten.

Der Beitragsfreibetrag für Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters soll von heute 16’800 Franken auf 21’800 Franken pro Jahr steigen. Dieser Betrag soll künftig regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

Zusätzlich sollen Einkommen, auf denen nach dem Referenzalter AHV-Beiträge entrichtet werden, mit einem Faktor von 1,4 gewichtet werden. Dadurch steigt das individuelle Rentenniveau bis zur maximalen AHV-Rente.

Heute ist es nach dem 70. Geburtstag nicht mehr möglich, die eigene Rente zu verbessern, obwohl weiterhin Beiträge bezahlt werden müssen. Diese Obergrenze will der Bundesrat aufheben.

Gleichzeitig sollen die Zuschläge bei Rentenaufschub und die Kürzungen bei Vorbezug neu ausgestaltet werden. Sie sollen als gezielte Anreize wirken und nicht mehr direkt an die Lebenserwartung gekoppelt sein.

Flexibles Referenzalter

Eine generelle Erhöhung des Referenzalters ist politisch derzeit vom Tisch. Der Bundesrat will stattdessen die Grundlagen für flexiblere Modelle schaffen.

Künftig sollen alternative Ansätze geprüft werden, die etwa die Schwere der Tätigkeit, den ausgeübten Beruf oder das Ausbildungsniveau berücksichtigen. Solche Modelle verlangen zusätzliche Daten. Die AHV verfügt heute über viele dieser Informationen noch nicht.

Deshalb sollen Arbeitgeber künftig zusätzliche Angaben melden müssen. Diese Daten sollen die Grundlage für spätere Reformschritte bilden.

Anpassungen in der zweiten und dritten Säule

Die AHV-Reform beschränkt sich nicht auf die AHV. Auch die übrigen Säulen des Vorsorgesystems sollen angepasst werden.

So soll das Mindestalter für den Bezug von Leistungen aus der zweiten und dritten Säule stärker mit der AHV harmonisiert werden. 

Zudem sollen die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften neu ausgestaltet werden. Der Anspruch soll künftig individuell gelten und nicht mehr vom Zivilstand abhängen. Damit will der Bundesrat die tatsächliche Betreuungssituation besser abbilden.

Finanzierung

Die künftige Finanzierung hängt stark von politischen Entscheiden ab. Vor allem die Frage, wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, beeinflusst den Handlungsbedarf.

Der Bundesrat arbeitet mit mehreren Szenarien:

  • Bei nachhaltiger Finanzierung der 13. Rente sind keine zusätzlichen Mittel im Rahmen von AHV2030 nötig.
  • Bei befristeter Finanzierung soll eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte den verbleibenden Bedarf decken.
  • Ohne Zusatzfinanzierung wären Kombinationen aus Mehrwertsteuererhöhung und Beitragserhöhungen nötig.

Zusätzlich wird ein politischer Interventionsmechanismus geprüft. Er soll greifen, wenn der Ausgleichsfonds langfristig unter eine kritische Schwelle sinkt

AHV-Reform in Kürze

  • Der Bundesrat reagiert mit der AHV2030 auf steigende Defizite infolge des demografischen Wandels und will die Finanzierung der AHV bis 2040 stabilisieren.
  • Zusätzliche Einnahmen sollen durch eine erweiterte Beitragspflicht ermöglicht werden.
  • Die Erwerbstätigkeit nach dem Rentenalter wird attraktiver gestaltet durch höheren Freibetrag zudem soll die Pensionierung flexibler gestaltet werden und eine bessere Abstimmung zwischen erster, zweiter und dritter Säule erfolgen.
  • Die Betreuungsgutschriften sollen individueller geregelt werden und nicht mehr an den Zivilstand gebunden sein.
  • Die Finanzierung bleibt politisch offen und hängt insbesondere von der künftigen Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Diskutiert werden Mehrwertsteuer- und Beitragserhöhungen sowie ein Interventionsmechanismus.
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