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Die IV-Früherfassung: Eingliederung vor Rente

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die IV-Früherfassung setzt den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» um, indem sie Personen mit ersten Anzeichen einer Invalidität rasch erfasst, bevor eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Ziel ist es, durch frühzeitige Intervention und präventive Massnahmen den drohenden Invaliditätsfall zu vermeiden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Eine Meldung ist erforderlich, wenn Personen während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren oder innerhalb eines Jahres wiederholte Kurzabsenzen aufwiesen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Früherfassung dient der Prävention und soll eine Chronifizierung gesundheitlicher Beschwerden verhindern.
  • Meldungsberechtigt sind unter anderem die versicherte Person, der Arbeitgeber, behandelnde Ärzte und Sozialversicherungen.
  • Die Meldung erfolgt schriftlich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons und entspricht nicht einer Anmeldung zum Leistungsbezug.
  • Ein Früherfassungsgespräch dient der ersten Bilanzierung der medizinischen und sozialberuflichen Situation.
07.01.2026 Von: Ralph Büchel
IV-Früherfassung

Wie funktioniert die IV-Früherfassung und wann muss eine Meldung erfolgen?

Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt das Prinzip «Eingliederung vor Rente». Die Massnahmen der Früherfassung und Frühintervention dabei, drohende Invalidität frühzeitig zu erkennen und geeignete Schritte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt einzuleiten. Doch wie funktioniert die Früherfassung genau? Wer kann eine Meldung machen. Und welche Massnahmen folgen daraus? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der IV-Früherfassung.

Eingliederung

Eingliederung vor Rente

Dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» wird bei arbeitsunfähigen Personen seit 1.1.2008 mit den Massnahmen der IV-Früherfassung (Art. 3a ff. IVG) zum Durchbruch verholfen werden. Mit diesen soll der Eintritt einer Invalidität verhindert und der bisherige Arbeitsplatz inner- oder ausserhalb des bisherigen Betriebes erhalten bleiben.

Die Früherfassung und Frühintervention sind präventive Mittel der IV um Personen mit ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität rasch zu erfassen.

IV- Früherfassung

Ziel

Ziel der IV-Früherfassung ist es, arbeitsunfähige Personen zu erfassen, die ein Invaliditätsrisiko aufweisen, um eine androhende Invalidität zu vermeiden. Es ist wichtig, dass so früh wie möglich mit der IV-Stelle in Kontakt getreten wird, wenn aus gesundheitlichen Gründen in die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist und die Gefahr einer Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden besteht. Mit der Früherfassung wird der IV die Möglichkeit gegeben, früh zu intervenieren und auch präventiv tätig zu sein.

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