Pensionierung planen: Frühzeitig für die Rente vorsorgen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Pensionierung markiert einen tiefgreifenden Einschnitt, der eine frühzeitige Planung von Arbeitsverhältnis, Vorsorge und Steuern erfordert. Entscheidend ist die rechtzeitige Klärung des Austrittszeitpunkts, ob flexibel, vorzeitig oder stufenweise, sowie die Beachtung von Anmeldefristen bei AHV und Pensionskasse. Ein sorgfältig abgestimmtes Modell verhindert finanzielle Lücken und sichert den Übergang in den Ruhestand ab.
Die wichtigsten Punkte:
- Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Rentenalter; eine Kündigung oder vertragliche Regelung ist nötig.
- Die Anmeldung für den AHV-Vorbezug muss spätestens am letzten Tag des Monats des Geburtsjahres eingereicht werden.
- Eine vorzeitige Pensionierung führt oft zu signifikanten Rentenkürzungen, die pro fehlendem Jahr bis zu 3 % betragen können.
- Bei unfreiwilliger Pensionierung besteht Anspruch auf Arbeitslosengelder, bei freiwilligem Rücktritt hingegen nicht.
- Stufenweise Modelle ermöglichen ein gleitendes Übergangsjahr und entlasten von einem abrupten Pensionierungsschock.

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Wie plane ich meine Pensionierung in der Schweiz rechtssicher und finanziell optimal?
Einleitung: Pensionierung planen
Um die Pensionierung planen zu können, ist es wichtig frühzeitig Vorsorgemassnahmen zu treffen. Das Arbeitsverhältnis endet beim Erreichen des Rentenalters nicht automatisch. Das Arbeitsverhältnis endet entweder mit Ablauf der vorgesehenen Befristung oder ist auf irgendeine Art aufzulösen. Wenn daher ein Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die Tätigkeit aufgeben soll, ist ihm ordnungsgemäss zu kündigen. Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer auftretenden Arbeitsverhinderung die Sperrfristen normal zur Anwendung kommen. Auch nach Erreichen des offiziellen Rentenalters kann ein Arbeitnehmer im gleichen Betrieb weiterarbeiten oder eine andere Stelle annehmen.
Maximaldauer im Arbeitsvertrag
Sollen diese Probleme umgangen werden, empfiehlt sich eine entsprechende Regelung im Vertrag. Am einfachsten ist es, ein Arbeitsverhältnis mit Maximaldauer abzuschliessen, indem vereinbart wird, dass der Vertrag mit Erreichen des Rentenalters automatisch ohne besondere Kündigung ausläuft. Damit wird gewährleistet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Pensionierung planen können.
Eine andere Regelung kann darin bestehen, dass das Arbeitsverhältnis im reduzierten Umfang weitergeführt wird. Eine solche Regelung kann durch Vereinbarung oder allenfalls durch eine Änderungskündigung vorgenommen werden.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf das Rentenalter hin ist durch den Arbeitnehmer zu tolerieren. Wird das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beendet, liegt daher keine missbräuchliche Kündigung vor. Dies dürfte auch gelten, wenn ein Betrieb grundsätzlich die Mitarbeitenden vorzeitig in Rente schickt – wenigstens sind bis dato keine anders lautenden Gerichtsurteile bekannt. Eine missbräuchliche Kündigung müsste allenfalls geprüft werden, wenn eine einzelne Person entgegen der Praxis im Betrieb vorzeitig in Rente gehen soll oder wenn ohne wirtschaftliche Not oder äusseren Anlass eine Person entgegen den Absprachen plötzlich vor dem Rentenalter entlassen wird.
Flexible und vorzeitige Pensionierung planen
Der Begriff «flexible Pensionierung» dient als Überbegriff für alle Formen der vorzeitigen, stufenweisen oder aufgeschobenen Pensionierung. Dazu gehört eine ganze Reihe von Möglichkeiten:
Flexibler Pensionierungszeitpunk
Die vorzeitige und aufgeschobene Pensionierung flexibilisiert den Pensionierungszeitpunkt. Im Idealfall können die Mitarbeitenden den Zeitpunkt des Altersrücktritts frei wählen. In anderen Modellen besteht eine Wahlfreiheit im Rahmen der vom Unternehmen vorgegebenen Grenzen, wie beispielsweise ab dem 62. Altersjahr bis zum ordentlichen Pensionierungsalter.
Vorzeitige Pensionierung
Unter «vorzeitiger Pensionierung» wird der Altersrücktritt vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters verstanden. Häufig wird dabei auf die frühste Bezugsmöglichkeit von Vorsorgegelder abgestützt, was einer möglichen Pensionierung frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter entspricht.
Aufgeschobene Pensionierung
Bei der aufgeschobenen Pensionierung verbleiben die Mitarbeitenden länger im Betrieb, oft mit einem tieferen Pensum oder in einer anderen Funktion.
Stufenweise oder gleitende Pensionierung
Bei der stufenweisen Pensionierung reduzieren die Mitarbeitenden die Arbeitszeit schrittweise, beispielsweise in zwei Schritten auf 50 % und auf 0 %. Sie beziehen oftmals parallel Ersatzleistungen zur Altersrente, welche durch das Unternehmen oder durch eine entsprechende Kürzung der Pensionskassenrente finanziert wird.
Bei diesem Modell erfolgt die Reduktion der beruflichen Tätigkeit kontinuierlich und stufenweise. Die Arbeitszeit wird ab einer bestimmten, meist frei wählbaren Altersgrenze laufend verringert. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, langsam in den Ruhestand hineinzuwachsen und somit die Tagesabläufe neu zu gestalten. Das Problem des Pensionierungsschocks entfällt so weitgehend.
Für die Unternehmen haben solche Modelle den Vorteil, dass die Nachfolge während einer Übergangszeit eingearbeitet werden kann. Das kann sich auch als Nachteil erweisen, wenn die Kompetenzregelung nicht ausreichend klar ist und Konkurrenzprobleme entstehen.
Senior Jobs
In der Praxis finden wir zudem Modelle, welche den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mit einem eigenen Jobangebot gestalten. So bieten Unternehmen Kadermitarbeitenden als letzten Karriereschritt beispielsweise Funktionen in speziellen Beratungsabteilungen an, zu denen die Mitarbeitenden ab einem bestimmten Lebensalter wechseln. Diese bieten dann dem operativen Betrieb den Erfahrungsschatz als Dienstleistung an (z.B. ABB). Für die Mehrheit der Mitarbeitenden, welche nicht in Kaderpositionen arbeiten, stehen allerdings meist keine vergleichbaren Modelle zur Verfügung.
Weiterarbeit nach der Pensionierung
Bei diesem Modell treten die Mitarbeitenden zu einem fixen oder freigewählten Zeitpunkt in die Pensionierung über. Sie erhalten die Möglichkeit, nach der Pensionierung im Unternehmen oft in einer anderen Funktion und meist mit einem reduzierten Pensum weiterzuarbeiten. Das kann sich um eine regelmässige Teilzeitarbeit, um stundenweise oder um befristete Einsätze handeln.
Anmeldung AHV-Vorbezug oder Aufschub
Der Vorbezug der AHV-Rente wird mit dem Anmeldeformular für eine Altersrente geltend gemacht. Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
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