Vermögensplanung: So lassen sich Steuern sparen bei der Pensionierung
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Entscheidung zwischen Renten- und Kapitalbezug hängt massgeblich von der individuellen Lebenserwartung, der Anlagekompetenz und der steuerlichen Situation ab. Während der Rentenbezug bei hoher Lebenserwartung und geringer Anlageerfahrung sicherer ist, ermöglicht der Kapitalbezug oft steuerliche Vorteile durch die Besteuerung zum Rentensatz und die Möglichkeit, Schulden (z. B. Hypotheken) zu tilgen. Eine vorzeitige Pensionierung erfordert hingegen ein substanzielles Kapitalpolster, da die angesparten Beträge exponentiell sinken und die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige weiterlaufen.
Die wichtigsten Punkte:
- Rentenbezug ist attraktiv bei hoher Lebenserwartung und geringer Anlageerfahrung.
- Kapitalbezug ermöglicht die Tilgung von Hypotheken und steuerliche Optimierung durch den Rentensatz.
- Einkäufe in die Pensionskasse sind nur bis drei Jahre vor Pensionierung steuerlich abziehbar.
- Eine vorzeitige Pensionierung reduziert das Alterskapital erheblich und erfordert ein hohes Eigenkapital.
- Der Verkauf des Einfamilienhauses sollte frühzeitig geplant werden, um Liquidität für den Lebensabend zu schaffen.

Passende Arbeitshilfen
Wie lässt sich die Vermögensplanung bei der Pensionierung optimal gestalten, um Steuern zu sparen und die Altersvorsorge zu maximieren?
Vermögensplanung: Alterskapital als Rente oder als Kapital beziehen?
Diese Frage beinhaltet sowohl eine wirtschaftliche wie auch eine individuelle Komponente. Bei der wirtschaftlichen Beurteilung ist ausschlaggebend, welche Rendite bei einer Kapitalanlage erwirtschaftet werden kann. Die Negativzinspolitik der schweizerischen Nationalbank und die ähnlichen Vorgaben in Europa und den USA führen dazu, dass heute und in absehbarer Zukunft Kapital fast ertragslos in der Geldwüste liegt. Die Konsequenz ist, dass sich die Rentenumwandlungssätze laufend reduzieren und damit für das angesparte Alterskapital weniger Geld in Form einer Rente ausbezahlt wird. Hat jemand zum Beispiel Grundeigentum und Hypotheken, so ist der Kapitalbezug attraktiv, weil damit Schulden zurückbezahlt werden können und so eine verbesserte Rendite möglich wird.
Besteht diese Möglichkeit nicht, so muss man sich überlegen, was mit einer grossen Kapitalauszahlung angefangen werden soll. Bestehen kaum lukrative Perspektiven am Obligationenmarkt oder hat jemand wenig Anlage-Erfahrung mit Aktien, dann ist der Kapitalbezug eher problematisch. In der Vermögensanlage buhlen Banken und Versicherungen um Kunden. Tatsache ist jedoch, dass auch sie in der Regel nur einen bescheidenen Finanzerfolg erzielen. Ist man unsicher und kann man mit Geld schlecht umgehen, ist die Auszahlung einer Rente sicher eine gute Lösung.
Die Auszahlung in Kapital oder Rentenform ist aber auch eine individuelle Frage. Je höher die individuelle Lebenserwartung, umso attraktiver wird die Auszahlung in Form einer Rente. Ganz pragmatisch kann man zur Berechnung der persönlichen Lebenserwartung die erreichten Alter aller Grosseltern und Eltern zusammenzählen und durch Anzahl Personen dividieren. Dann ist noch etwas dazu zu zählen, weil ganz generell die Lebenserwartung zunimmt. Es kann aber sein, dass man innerhalb der Familie noch Pläne hat und zum Beispiel auch Vermögensvorsorgegelder verschenken oder vererben möchte. In solchen Konstellationen ist die Kapitalauszahlung sinnvoll, weil damit verfügbares Vermögen vorhanden ist. Die Rente bleibt eine Rente und in aller Regel gibt es nur noch für den überlebenden Ehegatten eine ergänzende Rente, während Kinder, spätere Lebenspartner oder entfernte Verwandte kapitalmässig leer ausgehen.
Passende Produkt-Empfehlungen
Vermögensplanung: Wie lassen sich Steuern sparen?
Für die Steuerplanung ist entscheidend, ob das Altersvorsorgekapital in Form einer Rente oder als Kapital ausbezahlt wird. Bei der Rente fallen jährlich Einkommenssteuern an. Bei der Einmalauszahlung erfolgt eine Besteuerung zum Rentensatz. Dieser Satz liegt je nach Kanton bei 5-15%. Anschliessend muss der Ertrag aus der Kapitalanlage als Einkommen und das Kapital als Vermögen versteuert werden. Je nachdem ob noch andere Vermögenswerte vorhanden sind, kann dies zu einem beträchtlichen Posten führen. Die Kapitalgewinne sind steuerfrei. Dies gilt aber auch für die Kapitalverluste.
Weiter in der Steuerplanung ist zu berücksichtigen, dass Einkäufe zur Abdeckung von Deckungslücken während seiner aktiven Zeit vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Damit besteht die Möglichkeit, vor seiner Pensionierung die Steuerbelastung zu reduzieren. Solche Einzahlungen sind allerdings nur bis drei Jahre vor Erreichen der geplanten Pensionierung möglich. Umgekehrt ist dann ein gestaffelter Bezug der Pensionskassengelder nicht unbedingt mit einer Reduktion der Progression verbunden. Die Steuerverwaltungen tendieren zunehmend dazu, die einzelnen Teilauszahlungen zu kumulieren und die Steuerberechnung konsolidiert vorzunehmen. Mit anderen Worten; es wird Teilauszahlung eins und Teilauszahlung zwei zusammengefasst und gemeinsam (progressiv) besteuert.
Vermögensplanung: Lohnt sich die vorzeitige Pensionierung?
Eine vorzeitige Pensionierung führt in der Regel zu einem erheblichen Einfluss auf die Höhe des Alterskapitals und damit auch der Rente. Das schweizerische Vorsorgesystem ist darauf aufgebaut, dass mit zunehmendem Alter exponentiell mehr Alterskapital angespart wird. Die danach folgenden Jahre sind auch mit einem in der Regel höheren Einkommen und damit höheren Sparbeträgen verbunden. Fallen gerade diese weg, so ist der Verlust substantiell. Eine vorzeitige Pensionierung ist nur dann empfehlenswert, wenn genügend übriges Kapital vorhanden ist und wenn auch noch andere individuelle Gründe vorliegen, um vorzeitig aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden.
Checkliste
- Berechnen Sie die persönliche Lebenserwartung basierend auf der Familiengeschichte.
- Analysieren Sie die aktuelle Renditeerwartung am Kapitalmarkt versus die Umwandlungssätze der Pensionskasse.
- Prüfen Sie, ob Sie Schulden (Hypotheken) durch einen Kapitalbezug tilgen können.
- Ermitteln Sie den steuerbaren Vorteil eines Kapitalbezugs im Vergleich zur jährlichen Rentenbesteuerung.
- Kontrollieren Sie, ob Einkäufe zur Deckung von Lücken noch bis drei Jahre vor Pensionierung möglich sind.
- Beurteilen Sie die Tragbarkeit einer vorzeitigen Pensionierung unter Berücksichtigung des fehlenden Erwerbseinkommens.
- Klären Sie die AHV-Beitragspflicht als Nichterwerbstätige und die Auswirkungen auf die Ehepaarrente.
- Entscheiden Sie frühzeitig über den Verbleib oder Verkauf des Einfamilienhauses.
- Sichern Sie sich eine qualifizierte Vermögensberatung, falls Sie keine profunden Anlagekenntnisse haben.
- Planen Sie den Erbe- oder Schenkungsbedarf für Angehörige, falls ein Kapitalbezug gewählt wird.
Nicht nur in der beruflichen Vorsorge ist eine frühzeitige Pensionierung möglich, sondern auch bei der staatlichen AHV. Aber auch hier sind die Vermögenseinbussen markant. Bei der AHV ist es auch möglich, die Rente aufzuschieben und so zum Beispiel bei einem Aufschub von fünf Jahren eine um 31.5% höhere AHV zu beziehen. Hat man gute Gene und ist nicht einzig auf die AHV angewiesen, dürfte dies ein lohnenswerter Entscheid sein.
Bei der vorzeitigen Pensionierung sind mangels eines Erwerbseinkommens Einzahlungen in die berufliche Vorsorge nicht mehr möglich. Umgekehrt besteht jedoch bei der AHV die Beitragspflicht als so genannter «Nichterwerbstätiger» weiter. Die Beiträge berechnen sich aufgrund des Vermögens und der laufenden Renten. Erst wenn man das 65. Altersjahr erreicht hat, erlöscht die Beitragspflicht. Ist nur ein Ehegatte im Pensionsalter, führt dies bei der Ehepaarrente in der Regel zu einer Halbierung. Bei einer vorzeitigen Pensionierung ist hier wegen den besonderen Berechnungsmodellen Vorsicht geboten und qualifizierte Beratung notwendig.
Vermögensplanung: Was macht man mit seinem Einfamilienhaus?
Sinnvoll ist es, sich im zunehmenden Alter auch mit seiner Wohnsituation zu befassen. Zwei Drittel aller Einfamilienhäuser in der Schweiz werden nicht von Familien mit Kindern bewohnt, sondern von Einzelpersonen oder Paaren. So genussvoll diese Situation sein mag, kann die Grösse eines Hauses oder der Garten auch zur Belastung werden. Daneben können notwendige Renovierungen unvermittelt die Budgetplanung belasten. Dies umso mehr, als die Banken bei älteren Personen zunehmend restriktiv Hypotheken bewilligen. Ein Verkauf des Hauses oder eine Schenkung der Immobilie innerhalb der Familie ist deshalb rechtzeitig in die Vermögensplanung einzubeziehen. Der Umzug in eine gekaufte oder gemietete moderne Wohnung kann in so einem Moment auch befreiend sein.
Bei einem Verkauf eines Hauses stellt sich dann (ähnlich wie beim Kapitalbezug der Vorsorgegelder) die Frage, wie man das Geld anlegen soll. Entweder entscheidet man sich für den Kauf einer adäquaten Eigentumswohnung oder für eine Geldanlage. Will man das Geld am Kapitalmarkt platzieren, steht der gesamte Anlagehorizont offen: Obligationen, Aktien, Fonds oder Derivate etc. Ohne profunde Kenntnisse über den Kapitalmarkt ist eine Vermögensberatung dringend empfehlenswert.
Steuerlich gilt auch hier das Prinzip, dass Kapitalgewinne und -verluste steuerfrei sind, Zinsen und Dividenden jedoch als Einkommen versteuert werden müssen und auf dem Vermögen ebenfalls eine Steuer anfällt.
FAQ: Vermögensplanung
Lohnt sich ein Kapitalbezug bei niedrigen Zinsen?
Ja, bei negativen oder sehr niedrigen Zinsen kann ein Kapitalbezug attraktiv sein, insbesondere wenn damit Hypotheken zurückbezahlt werden können, was eine höhere Rendite als die Geldanlage am Markt ermöglicht. Ohne solche Schulden oder bei mangelnder Anlageerfahrung ist jedoch oft der Rentenbezug sicherer.
Wie können Einkäufe in die Pensionskasse vor der Pensionierung Steuern sparen?
Einkäufe zur Abdeckung von Deckungslücken können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuerbelastung in den Jahren vor der Pensionierung reduziert. Dies ist jedoch nur bis drei Jahre vor dem geplanten Pensionierungsdatum möglich.
Was passiert mit der AHV bei einer vorzeitigen Pensionierung?
Auch ohne Erwerbseinkommen besteht eine Beitragspflicht als Nichterwerbstätige, die sich nach Vermögen und laufenden Renten richtet. Diese Beiträge fallen erst weg, wenn das 65. Altersjahr erreicht ist. Zudem sinkt die spätere Rente, wenn man sie nicht aufschubt.
Sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf eines Hauses steuerfrei?
Ja, private Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind in der Schweiz steuerfrei. Allerdings müssen Zinsen und Dividenden aus der darauf folgenden Geldanlage als Einkommen versteuert werden, und das verbleibende Kapital unterliegt der Vermögenssteuer.
Ist eine vorzeitige Pensionierung mit der AHV möglich?
Ja, die AHV-Rente kann vorzeitig bezogen werden, was jedoch zu markanten Vermögenseinbussen führt. Alternativ kann die Rente aufgeschoben werden; ein Aufschub von fünf Jahren führt beispielsweise zu einer um 31.5 % höheren Rente.