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Konkubinat: Was ein Konkubinatsvertrag regeln sollte

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Ein schriftlicher Vertrag schafft Rechtssicherheit für nicht verheiratete Paare, indem er Vermögensfragen, Haushaltskosten und die Auflösung der Gemeinschaft klar definiert. Ohne diese Dokumentation haften Partner nur für ihre eigenen Schulden, und gemeinsame Werte sind im Trennungsfall schwer aufteilbar. Die Regelung von Hausarbeit und Kinderbetreuung durch finanzielle Ausgleichszahlungen stellt zudem eine faire Verteilung sicher.

Die wichtigsten Punkte:

  • Inventar erstellen, um das Eigentum an Möbeln und Gegenständen vor dem Zusammenzug zu klären.
  • Kostenaufteilung definieren, sei es über ein gemeinsames Konto oder feste Beiträge im Verhältnis zum Einkommen.
  • Regelungen zur Aufteilung von Hausarbeit und Kinderbetreuung treffen, gegebenenfalls mit Stundenansatz.
  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung separat und differenziert formulieren.
  • Im Erbrecht vorsorgen, damit Vermögen bei einer neuen Partnerschaft des Überlebenden nicht verloren geht.
22.10.2026 Von: Regula Heinzelmann
Konkubinat

Was muss in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden?

Als Konkubinat gilt eine Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung, wenn sie länger als 5 Jahre dauert. Aber schon bevor man zusammenzieht, ist ein schriftlicher Vertrag sehr zu empfehlen. Meistens besitzen die Partner schon vorher Möbel und sonstige Gegenstände. Dann ist ein Inventar wichtig, was wem gehört. Plant man eine neue Einrichtung oder Teile davon gemeinsam, sollte man notieren wer was bezahlt hat. Beide Partner sollten dieses Dokument unterschreiben.

Kostenaufteilung im Konkubinat

Ein Kernstück des Kokubinatsvertrages sind Vereinbarungen über die gemeinsame Wohnung oder des Hauses und die Aufteilung der Haushaltskosten. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Ein Partner mietet die Wohnung, der andere ist Untermieter.

  • Einem der Partner gehört die Wohnung oder das Haus, und es wird ein Mietvertrag mit dem anderen abgeschlossen.

  • Man mietet eine Wohnung gemeinsam, dabei muss man eine Regelung vereinbaren für den Fall, dass einer der Partner die Wohnung verlässt und zwar auch mit dem Vermieter.

  • Gemeinsames Konto für Wohnung und laufende Kosten wie Nahrungsmittel usw. auf das jeder Partner regelmässig einen bestimmten Betrag einzahlt.

  • Aufteilung der Kosten, z.B. ein Partner bezahlt die Miete, der andere die Nebenkosten und den Lebensunterhalt.

  • Beide Partner haben getrennte Konten und alle Kosten werden grundsätzlich hälftig (oder im Verhältnis zum Einkommen) aufgeteilt.

  • Für den Fall, dass ein Umzug notwendig wird, regelt man am besten im Vertrag die Aufteilung der Kosten.

Jeder hat im Konkubinat volle Verfügung über das eigene Vermögen. Persönliche Ausgaben bezahlt jeder selber. Jeder Partner haftet für seine Schulden. Wird ein Partner zahlungsunfähig, können erhöhte Beiträge des anderen zu Wohnungs- und Haushaltskosten Darlehen an ihn gelten, wofür eine genaue Aufstellung notwendig ist. Auch sonstige Darlehen sollten durch Quittung belegt werden.

Hausarbeit und Kinderbetreuung

Ein weiterer Punkt, den man am besten auch schriftlich regelt, ist die Aufteilung der Hausarbeit, allenfalls die Betreuung von Kindern. Ideal ist es, wenn die Hausarbeit von beiden Partnern zusammen erledigt, wobei jeder gleichviel Zeit aufwendet. Wenn einer mehr Zeit im Haushalt oder mit der Kinderbetreuung verbringt, ist es gerecht, wenn der andere entsprechend mehr zu den gemeinsamen Kosten beiträgt, Stundenansatz CHF  18 bis CHF 23.

Für gemeinsame Kinder kann das gleiche gelten. Für Kinder eines Partners ist dieser in erster Linie für Betreuung zuständig und sollte auch die Kosten für das Kind übernehmen.

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