Intrastat-Meldung: Europäisches Reporting von Waren- und Dienstleistungsflüssen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Seit dem Wegfall der Zollgrenzen im Jahr 1993 sind die Intrastat-Meldung und die EC Sales List (ECSL) die zentralen Instrumente zur Erfassung von Waren- und Dienstleistungsströmen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Während die Intrastat-Statistik ausschliesslich physische Warenbewegungen (Versendung und Entgegennahme) erfasst, umfasst die ECSL sowohl Waren als auch Dienstleistungen für Mehrwertsteuerzwecke. Beide Systeme dienen den Behörden dazu, die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu analysieren und die korrekte Deklaration von Steuern zu überprüfen.
Die wichtigsten Punkte:
- Intrastat erfasst nur Warenströme, keine Dienstleistungen.
- ECSL deckt sowohl Waren als auch Dienstleistungen ab.
- Die Meldepflicht für Intrastat setzt erst bei Überschreiten nationaler Schwellenwerte ein.
- Für die ECSL gibt es grundsätzlich keine Meldeschwelle, wenn Transaktionen vorliegen.
- Beide Meldungen dienen der statistischen Auswertung und der steuerlichen Kontrolle.

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Was sind die Unterschiede und Pflichten zwischen Intrastat-Meldung und EC Sales List im EU-Binnenmarkt?
Intrastat-Meldung
Erfasste Daten
In der Intrastat-Statistik werden alle Warenströme (Versendung sowie Entgegennahme von Waren) zwischen den Mitgliedstaaten erfasst. Dienstleistungsströme fliessen in die Intrastat Statistik nicht ein.
Als Versendungen gelten alle Waren, die einen Mitgliedstaat (Absendemitgliedstaat) verlassen und für einen anderen Mitgliedstaat (Eingangsmitgliedstaat) bestimmt sind. Umfasst sind warenbewegungen sowohl B2B als auch B2C. Auch Waren, die unter Zollkontrolle eines Mitgliedstaats stehen und zur Veredelung oder Umwandlung in einen anderen Mitgliedstaat transportiert werden (und somit den Absendemitgliedstaat zumindest vorübergehend verlassen) gelten als Versendungen.
Auf der Eingangsseite (Entgegennahme von Waren) werden alle Waren erfasst, welche aus einem anderen Mitgliedstaat versandt wurden und anschliessend in einem anderen Mitgliedstaat (Eingangsmitgliedstaat) ankommen. Auch Waren, die zur aktiven Veredelung oder zur Umwandlung unter Zollkontrolle in den Eingangsmitgliedstaat gelangen, sind auf der Eingangsseite zu melden.
Grundsätzlich ist im Eingangsfall das Unternehmen, welches eine innergemeinschaftliche Lieferung erwirbt, im Versendungsfall das Unternehmen, welches die Lieferung versendet, meldepflichtig. Es besteht die Möglichkeit, die Meldung der Intrastat-Statistik durch einen (allenfalls in der EU ansässigen) Dritten vornehmen zu lassen.
In einer Intrastat-Statistik sind monatlich die nachfolgenden Informationen zwingend zu erheben:
- die individuelle Identifikationsnummer der für die Bereitstellung der Informationen verantwortlichen Partei (MWST-Nummer);
- der Bezugszeitraum;
- der Warenstrom (Eingang, Versendung);
- die nach dem 8-stelligen Code der Kombinierten Nomenklatur bezeichnete Ware (Zolltarifnummer);
- der Partnermitgliedstaat;
- der Warenwert;
- die Warenmenge;
- die Art des Geschäfts.
Die Mitgliedstaaten können zu den obengenannten Daten zusätzliche Informationen erfassen. Solche zusätzliche Informationen sind beispielsweise:
- die Identifikation der Waren nach einer tieferen Gliederung als die der Kombinierten Nomenklatur;
- das Ursprungsland beim Eingang;
- die Ursprungsregion bei der Versendung und die Bestimmungsregion beim Eingang (Bsp. das entsprechende Bundesland in Deutschland);
- der Verkehrszweig (Beförderungsart/Transportart: Schiff, Flugzeug, LKW).
- die MWT-Nummer des Handelspartners bei Richtung Versendung.
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Meldeschwelle und Beginn der Meldepflicht
Von der Intrastat-Meldung sind Unternehmen befreit, welche im Vorjahr den jährlichen Schwellenwert nicht erreichen. Der Schwellenwert wird von jedem Mitgliedstaat selbständig bestimmt und kann bis auch 0 herabgesetzt werden (so dass ab dem ersten grenzüberschreitenden Umsatz bzw. Erwerb Intrastat-Meldungen einzureichen sind). Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen im Vorjahr die Intrastat-Schwellenwerte für Versendungen oder Entgegennahmen überschritten hat.
- Ermitteln Sie den genauen Monat, in dem die Schwelle im laufenden Jahr überschritten wurde, um den Start der Meldepflicht zu bestimmen.
- Sammeln Sie die erforderlichen Daten: MWST-Nummer, Warenstrom, Zolltarifnummer (8-stellig), Partnerstaat, Wert und Menge.
- Bestimmen Sie die Art des Geschäfts und prüfen Sie, ob zusätzliche nationale Daten (z. B. Ursprungsregion oder Verkehrszweig) verlangt werden.
- Stellen Sie sicher, dass Sie für die ECSL alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen erfassen, da hier keine Schwelle gilt.
- Überprüfen Sie, ob Sie die Meldung selbst vornehmen oder einen in der EU ansässigen Dritten beauftragen.
- Achten Sie auf nationale Besonderheiten, da die ECSL nicht in allen EU-Ländern obligatorisch ist (z. B. in Italien).
- Klären Sie, ob bei niedrigen Umsatzgrenzen eine quartalsweise oder jährliche Einreichung für die ECSL möglich ist.
EC Sales List (ECSL)
Die European Sales List ist eine weitere Meldeverpflichtung, welche Unternehmen, die Warenhandel im EU-Binnenmarkt betreiben, zu erfüllen haben. Die ECSL erfasst den Handel von Gütern und Dienstleistungen mit in anderen EU-Ländern für Mehrwertsteuerzwecke eingetragenen Unternehmen. Die Steuerbehörden in den einzelnen EU-Ländern verwenden die ECSL regelmässig, um zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer richtig und vollständig von allen Parteien in grenzüberschreitenden Transaktionen deklariert wurde. Beispielsweise überprüft ein Mitgliedstaat die innergemeinschaftlichen Erwerbe einer Empfängerin in Staat B und fragt aktiv in Staat A nach, ob und in welchem Umfang die Lieferantin tatsächlich auch eine innergemeinschaftliche Lieferung an die Empfängerin in der ECSL gemeldet hat.
Ursprünglich war die ECSL nur für die Lieferung von Waren gedacht. Im Jahr 2010 wurde die Verpflichtung zur Meldung auf die Erbringung von Dienstleistungen ausgeweitet (gilt nur für in der EU ansässige Unternehmen). Im Gegensatz zur Intrastat-Meldung ist die ECSL nicht in allen EU-Ländern obligatorisch (in Italien ist es beispielsweise nicht notwendig, eine ECSL Meldung abzugeben).
Erfasste Daten
In einer ECSL werden die nachfolgenden Informationen erfasst:
- die individuelle Identifikationsnummer der für die Bereitstellung der Informationen verantwortlichen Partei (MWST-Nummer);
- der Bezugszeitraum (Bezugsmonat)
- die Art des Geschäfts (Lieferung oder Dienstleistung)
- der Partnermitgliedstaat
- der Name des Geschäftspartners mit der individuellen Identifikationsnummer (MWST-Nummer)
- der Transaktionswert
Meldeschwelle
Für die ECSL besteht grundsätzlich keine Meldeschwelle. Die Verpflichtung zur Einreichung entfällt jedoch, sofern im entsprechenden Meldezeitraum keine innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Dienstleistungen erbracht wurden. Grundsätzlich wird die ECSL monatlich eingereicht. Bei Unterschreiten gewisser Umsatzgrenzen können die einzelnen Mitgliedstaaten bestimmen, dass die ESCL nur quartalsweise oder gar nur jährlich eingereicht werden muss.
FAQ: Intrastat-Meldung
Was ist der Hauptunterschied zwischen Intrastat und der EC Sales List?
Der Hauptunterschied liegt im Erfassungsumfang: Intrastat erfasst ausschliesslich physische Warenbewegungen zwischen EU-Staaten, während die EC Sales List (ECSL) sowohl Waren als auch Dienstleistungen für die Mehrwertsteuerkontrolle meldet.
Ab wann muss ein Unternehmen Intrastat-Meldungen einreichen?
Die Meldepflicht beginnt erst, wenn im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr die vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegte jährliche Schwellenwerte für Warenversendungen oder -entgegennahmen überschritten werden. Fällt die Schwelle erst im laufenden Jahr, beginnt die Pflicht mit dem Monat der Überschreitung.
Gibt es für die EC Sales List eine Meldeschwelle?
Grundsätzlich besteht für die ECSL keine Meldeschwelle. Unternehmen müssen melden, sobald sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen. Eine Befreiung besteht nur, wenn im Meldezeitraum keine solchen Transaktionen stattfanden.
Welche Daten müssen mindestens in der Intrastat-Statistik angegeben werden?
Zwingend erforderlich sind: die eigene MWST-Nummer, der Bezugszeitraum, die Art des Warenstroms (Eingang/Versendung), die 8-stellige Zolltarifnummer, der Partnerstaat, der Warenwert, die Warenmenge sowie die Art des Geschäfts.
Können Dienstleistungen in der Intrastat-Meldung erfasst werden?
Nein, Dienstleistungsströme fliessen nicht in die Intrastat-Statistik ein. Für Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt ist ausschliesslich die EC Sales List relevant.