Passar: Das ist das neue Verzollungssystem
Passende Arbeitshilfen
Zeitplan für die Einführung von Passar Export
In Sinne des Transformationsprojekts DaziT wird unter anderem das e-dec-Export-System durch die neue Anwendung Passar abgelöst. Diese Ablösung soll stufenweise erfolgen, und im Fokus steht zurzeit die Version 1.0 von Passar, welche folgende Prozesse abdecken soll:
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den Transit mit Passar
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die Ausfuhr/den Export mit Passar oder e-dec (ohne Spezialverkehre)
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die Einfuhr mit e-dec
Nach 2023 werden mit Passar 2.0 & 3.0 schrittweise alle Funktionen von e-dec auf dieses neue Verfahren abgelöst, insbesondere die Einfuhr und die Spezialverfahren im Export. Zudem soll die Aktivierung im Luftverkehr eingeführt werden. Die Ablösung von e-dec auf Passar 1.0 soll mittels einer Übergangsphase/eines Parallelbetriebs erfolgen. Ab 1. Juni 2023 soll das neue Warenverkehrssystem Passar 1.0 für Exportzollanmeldungen genutzt werden können. Gemäss aktuellem BAZG-Plan (vom Juni 2022) soll die Übergangsphase zwölf Monate dauern und das bisherige e-dec-System ab dem 1. Juli 2024 abgeschaltet werden.
Unterschiede zwischen edec Export und Passar
Wir gehen nur auf die Änderungen zwischen dem jetzigen e-dec-Export- System und dem neuen Passar Export in der geplanten Version 1.0 ein. Diese Unterschiede können in fachliche und technische Aspekte unterteilt werden. Die fachlichen Unterschiede betreffen: Berichtigungsverfahren, Deklarantenverwaltung, elektronischer Bezug von Dokumenten, neue Anforderungen an Sicherheitsdaten, provisorische Veranlagung (nur Import) sowie den Übergang von der Zollkundenverwaltung zum Geschäftspartner der Bundesverwaltung. Die technischen Unterschiede liegen vor allem in der Systemarchitektur sowie der Art und Weise, wie Firmen sicher mit dem Zoll kommunzieren können (Zertifikate versus Token).
Vorbereitungen auf Passar
Im Moment können Verantwortliche in Firmen noch nicht allzu viel vorbereiten, da noch zu vieles unklar ist bzw. das Onboarding für Industriefirmen erst im zweiten Halbjahr 2023 anlaufen wird. Auf jeden Fall sollten Sie sich auf die Änderung der Zolltarifstruktur und die damit zusammenhängenden Anpassungen der Zolltarifnummern per 1. Januar 2024 vorbereiten. Diese Änderung ist nötig wegen der Abschaffung der Industriezölle auf das gleiche Datum und ist unabhängig davon, ob Sie an diesem Stichtag bereits schon umgestiegen sind auf Passar oder noch mit e-dec Export arbeiten. Mit dem hoffentlich stattfindenden Projektfortschritt im Jahr 2023 wird es auch möglich sein.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://finesolutions.ch/zollthemen/import-export/passar/