Passar: Das ist das neue Verzollungssystem

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Per 1. Januar 2026 tritt das neue Verzollungssystem Passar in Kraft und ersetzt das bisherige E-dec Export. Unternehmen mit Exporttätigkeit sind verpflichtet, die elektronische Ausfuhranmeldung ausschliesslich über diese neue Plattform durchzuführen. Ein rechtzeitiger Wechsel der Software und die Registrierung im ePortal des BAZG sind zwingende Voraussetzungen, um den Geschäftsverkehr ohne Unterbrüche am Grenzübergang sicherzustellen.

Die wichtigsten Punkte:

  • E-dec Export wird per 31. Dezember 2025 abgeschaltet.
  • Ab dem 1. Januar 2026 ist Passar das einzige zulässige System für Ausfuhren.
  • Eine Registrierung im ePortal des BAZG ist für die Nutzung erforderlich.
  • Die Rolle «Fracht» ist notwendig, wenn eine Verzollungssoftware eingesetzt wird.
  • Digitale Transportanmeldungen vermeiden manuelle Abwicklungen am Schalter.
17.05.2025 Von: WEKA Redaktionsteam
Passar

Was müssen Unternehmen bei der Umstellung von E-dec Export auf das neue System Passar beachten?

Per 31. Dezember 2025 wird das bisherige System E-dec Export definitiv abgeschaltet. Ab dem 1. Januar 2026 sind Ausfuhren nur noch über die neue Plattform Passar möglich. Unternehmen mit Exporttätigkeit stehen damit vor einem verbindlichen Systemwechsel, der eine rechtzeitige technische und organisatorische Vorbereitung erfordert.

Passar ersetzt E-dec Export

Die bisherige Exportplattform E-dec Export wird per 31. Dezember 2025 ausser Betrieb genommen. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung ausschliesslich über das neue System Passar. Unternehmen sind verpflichtet, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen.

Firmen mit Exporttätigkeit müssen sich frühzeitig mit ihrem Anbieter für Verzollungssoftware in Verbindung setzen. Ziel ist es, die technischen und organisatorischen Anpassungen abzustimmen. Zudem wird empfohlen, die zuständige Zollstelle auf lokaler Ebene über den geplanten Umstellungszeitpunkt zu informieren.

Registrierung im ePortal des BAZG

Grundlage für die Nutzung von Passar ist eine einmalige Registrierung im ePortal. Für Firmen sind dabei insbesondere die Rollen «Fracht» und «Transport» relevant. Wird eine Verzollungssoftware eingesetzt, ist die Rolle «Fracht» erforderlich. Für den reinen Dokumentenbezug (z. B. eVV) genügt die Rolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr».

Vorteile des neuen Systems

Passar bringt eine Reihe von Neuerungen, die den Zollprozess effizienter und digitaler gestalten:

  • Korrekturen und Rückzüge von Warenanmeldungen sind bis zur Aktivierung selbstständig möglich.
  • Bei der Eröffnung von Durchfuhren werden relevante Daten automatisch übernommen.
  • Bewilligungen werden systemseitig geprüft, Rückmeldungen erfolgen umgehend.
  • Die digitale Erstellung des Laufzettels (Digital Transport Slip, DTS) ersetzt das Papierformular.
  • Im Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr ist eine automatisierte Aktivierung vorgesehen.
  • Die Risikoanalyse erfolgt automatisch, inklusive sofortiger Rückmeldung über Freigabe oder Kontrolle.
  • Ein Grenzübertritt ist ohne administrativen Halt möglich – vorausgesetzt, alle digitalen Voraussetzungen sind erfüllt.
  • Eine Aktualisierung der Zolldeklaranten in der ZKV ist nicht mehr nötig.

Weitere Verbesserungen, wie z. B. eine Ausweitung der Öffnungszeiten bei digital abgewickelten Verfahren, sind geplant

Zeitersparnis durch digitale Transportanmeldung

Das BAZG empfiehlt, für jeden Grenzübertritt eine Transportanmeldung im Voraus zu erfassen. Diese kann direkt in der Verzollungssoftware eingegeben und über die Activ App aktiviert werden (Remote Loading). Ohne diese digitale Erfassung ist eine manuelle Abwicklung am Schalter zwingend notwendig. Dies kann zu Verzögerungen führen.

Automatisierte Bewilligungsprüfung

Bewilligungen werden künftig systemisch geprüft. Die physische Vorlage am Schalter entfällt. Ausnahmen gelten derzeit noch für EUR.1 und CITES-Dokumente, hier ist weiterhin eine Beglaubigung am Schalter erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, die jeweils gültigen Anforderungen einzuhalten.

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Die detaillierten Vorgaben sind in der Richtlinie R-10-10 des BAZG geregelt. Zudem steht eine Checkliste zur Verfügung, die einen kompakten Überblick über alle Anforderungen der Ausfuhr mit Passar liefert. Beide Dokumente sind online abrufbar.

Checkliste

  • Kontaktieren Sie Ihren Anbieter für Verzollungssoftware, um die Kompatibilität mit Passar zu prüfen.
  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen im ePortal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Weisen Sie den notwendigen Benutzerrollen (insbesondere «Fracht») im ePortal zu.
  • Informieren Sie die zuständige Zollstelle über den geplanten Umstellungszeitpunkt.
  • Testen Sie die Übertragung von Warenanmeldungen in der neuen Softwareumgebung.
  • Nutzen Sie die Activ App zur Aktivierung von Transportanmeldungen (Remote Loading).
  • Prüfen Sie, ob Ihre Bewilligungen (z. B. EUR.1) noch eine physische Vorlage erfordern.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter im Zollprozess über die neuen Abläufe geschult sind.
  • Laden Sie die Checkliste für die Ausfuhr mit Passar von der BAZG-Webseite herunter.
  • Aktualisieren Sie Ihre internen Prozesse für die digitale Erstellung des Laufzettels (DTS).

FAQ: Passar

Ab wann ist das alte System E-dec Export nicht mehr nutzbar?

E-dec Export wird per 31. Dezember 2025 ausser Betrieb genommen. Ab dem 1. Januar 2026 sind Ausfuhren nur noch über Passar möglich.

Muss ich mich im ePortal des BAZG registrieren?

Ja, eine einmalige Registrierung im ePortal ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung von Passar. Für Firmen sind dabei die Rollen «Fracht» und «Transport» relevant.

Was ändert sich bei der Erstellung des Laufzettels?

Das Papierformular wird durch den digitalen Laufzettel (Digital Transport Slip, DTS) ersetzt. Dieser wird direkt in der Software erstellt und übermittelt.

Gibt es Ausnahmen bei der Bewilligungsprüfung?

Bewilligungen werden künftig systemseitig geprüft. Ausnahmen gelten derzeit noch für EUR.1 und CITES-Dokumente, bei denen weiterhin eine Beglaubigung am Schalter erforderlich ist.

Wie vermeide ich Verzögerungen am Grenzübergang?

Das BAZG empfiehlt, für jeden Grenzübertritt eine Transportanmeldung im Voraus zu erfassen und über die Activ App zu aktivieren. Ohne diese digitale Erfassung ist eine manuelle Abwicklung am Schalter zwingend notwendig.

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