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Zolloptimierung: So gehen Sie korrekt vor

Die Schweizer Wirtschaft verdient gemäss Bundesamt für Statistik jeden zweiten Franken im Ausland. Damit Schweizer Unternehmen für den internationalen Markt konkurrenzfähig produzieren können, benötigen sie Zugang zu günstigen Rohstoffen und Halbfabrikaten. Zudem sind Einsparungen möglich durch die Anwendung von speziellen Zollverfahren wie der aktiven und passiven Veredelung. Hiermit kann vermieden werden, dass der Preis der Endprodukte durch Zölle und andere Verbrauchssteuern erhöht wird.

03.04.2020 Von: Jonathan Baumeler, Hevin Demir
Zolloptimierung

Einleitung zur Zolloptimierung

Bei der aktiven Veredelung handelt es sich um ein ökonomisches Zollverfahren, das unter anderem die höhere Auslastung der inländischen Produktionsbetriebe und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts zum Ziel hat. Zudem sollen Produktionsbetriebe, deren Waren für den ausländischen Markt bestimmt sind, keine Wettbewerbsnachteile aufgrund höherer inländischer Rohstoffpreise haben.

Der passive Veredelungsverkehr stellt das Pendant zum aktiven Veredelungsverkehr dar. Hier wird inländische Ware (Schweizer Ursprungsware oder verzollte Drittlandware) zur Weiterverarbeitung im Drittland vorübergehend aus dem Zollgebiet ausgeführt. Nach Beendigung der Weiterverarbeitung wird die Ware üblicherweise wieder in das Zollgebiet eingeführt, dabei wird sie entweder zum reduzierten Zollsatz oder gar zollfrei veranlagt. Ökonomisch gesehen soll dies Unternehmen ermöglichen, Produktionsstätten im Ausland zu nutzen, sofern die Produktionskapazitäten in der Schweiz unzureichend sind. Es ist aber kein Nachweis erforderlich, dass tatsächlich keine inländischen Produktionskapazitäten verfügbar sind, um das Verfahren nutzen zu können. Erstaunlicherweise nützen noch immer viele Unternehmen in der Schweiz die Vorteile des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs nicht aus. Anhand dieses Artikels sollen die Vorteile, aber auch die Risiken bei der Anwendung von ökonomischen Zollverfahren aufgezeigt werden.

Abbildung 1: Wirkung des aktiven Veredelungsverkehrs
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Herrmann (2011)1

Ökonomische Bedeutung des aktiven Veredelungsverkehrs

Wie einleitend angedeutet, ist ein Hauptziel des aktiven Veredelungsverkehrs, die Auslastung inländischer Produktionsstätten sicherzustellen, ohne sie dabei mit Zöllen oder Verbrauchssteuern zu belasten, wenn das finale Produkt ohnehin für ausländische Märkte vorgesehen ist.

Die Abbildung 1 zeigt, dass die Produktionsunternehmen zum inländischen Preis Rohstoffe wie z.B. Getreide oder Milch verarbeiten, bis diese nicht mehr verfügbar sind. Um die vorhandenen Kapazitäten optimal auszulasten, wird nun Ware im Verfahren der aktiven Veredelung eingeführt. Durch die verarbeitete Menge beim Punk AOptimum werden die Verarbeitungsbetriebe optimal ausgelastet. Die optimale Auslastung der inländischen Produktionsbetriebe hat dabei einen positiven Einfluss auf die Gesamtwirtschaft. Die mikroökonomische Darstellung gilt insbesondere für landwirtschaftliche Grundstoffe.

 Praxisbeispiel aktiver Veredelungsverkehr:
Ein deutscher Schokoladenhersteller möchte eine neue Schokoladenkreation für den deutschen Markt bei seiner Tochterfirma in der Schweiz herstellen lassen, da diese über spezielle Maschinen verfügt, mit denen flüssiger Zucker im Inneren von Schokoladenkugeln kristallisiert werden kann. Die für die Herstellung der Kugeln zu verwendenden Rohstoffe stammen alle aus Deutschland. Um keine Zölle bei der Einfuhr der Rohstoffe in die Schweiz zu bezahlen, wird das Verfahren der aktiven Veredelung angewendet. Dazu benötigt der Veredelungsbetrieb (Schweizer Tochterfirma) eine Bewilligung für den aktiven Lohn-Veredelungsverkehr. Die Rohstoffe verbleiben während der gesamten Produktion im Eigentum des deutschen Mutterhauses. Die Schweizer Tochterfirma stellt die Schokoladenkugeln also im Rahmen eines Werkvertrags her. Bei der anschliessenden Wiedereinfuhr nach Deutschland wird kein Zoll bezahlt, da das deutsche Mutterhaus über eine Bewilligung für die passive Veredelung für die ausgeführten Rohstoffe verfügt.

Drawbackverbot

Bevor man über den Einsatz der aktiven Veredelung nachdenkt, sollte unbedingt überprüft werden, ob und inwiefern das Drawbackverbot zu berücksichtigen ist. Ist das Drawbackverbot relevant für die Transaktionen, so wird die Anwendung der aktiven Veredelung komplexer oder ist sogar ausgeschlossen.

Bei Freihandelsabkommen, die das Drawbackverbot beinhalten, dürfen für die Herstellung von präferenzbegünstigten Waren keine Vormaterialien verwendet werden, die selbst bereits Gegenstand einer Zollrückerstattung oder Nichterhebung von Zöllen sind. Hierbei handelt es sich um eine veraltete und komplexe Regelung zum Schutz wirtschaftlicher Interessen der Freihandelspartner. Neuere Abkommen verzichten daher häufig auf das Drawbackverbot.

Von allgemeiner Relevanz für Schweizer Produktionsunternehmen ist allerdings das Drawbackverbot im Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU). Obschon von Schweizer Seite her bereits seit Längerem Bemühungen im Gange sind, das Drawbackverbot aus dem Abkommen zu streichen, gibt es momentan noch keine konkreten Anzeichen, dass dieses in naher Zukunft aufgehoben wird.

Beim Drawbackverbot bestehen folgende Ausnahmen:

  • Vormaterialien, die vom betreffenden Abkommen nicht gedeckt sind.
  • Vormaterialien, die als Ursprungserzeugnisse eines Vertragspartners präferenzberechtigt eingeführt worden sind.
  • Die betroffenen Freihandelsabkommen enthalten kein Drawbackverbot (z.B. SACU, Kanada, Japan, China).

 Praxisbeispiel Drawbackverbot:
Ein ausländischer Getränkehersteller lässt sein Produkt in der Schweiz produzieren und abfüllen. Die Getränkedosen werden dabei in die Schweiz importiert. Mit den fertigen Getränkedosen wird die ganze Welt beliefert. Um möglichst wenig Zollbelastung zu haben, wird für die Ware bei der Ausfuhr aus der Schweiz ein Ursprungsnachweis ausgestellt. Um einen Verstoss gegen das Drawbackverbot zu vermeiden, z.B. gegen jenes im Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union, wird zum Zeitpunkt der Einfuhr der Dosen ein Teil der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt und ein Teil im Veredelungsverkehr veranlagt. Bei Ausfuhren in Länder, mit denen ein Freihandelsabkommen mit Drawbackverbot besteht, wird sodann der verzollte Bestand verwendet (d.h. Getränkegrundstoffe und Dosen), bei Ausfuhren in Länder ohne Freihandelsabkommen mit der Schweiz oder ohne Drawbackverbot im Freihandelsabkommen werden Waren aus dem Veredelungsverkehr verwendet. Damit dies möglich ist, muss vorgängig ein Äquivalenzverkehr beantragt werden. Dies ermöglicht es eine rein buchhalterische Trennung zwischen verzollter und unverzollter gleichartiger Ware vorzunehmen. Eine getrennte Lagerung ist dann nicht mehr erforderlich.

Passiver Veredelungsverkehr

Der passive Veredelungsverkehr ist ein Zollverfahren für die vorübergehende Ausfuhr von Waren des zollrechtlich freien Verkehrs (Ursprungswaren oder Drittlandwaren des zollrechtlich freien Verkehrs) zwecks Verarbeitung ausserhalb des Zollgebiets. Die Wiedereinfuhr in das Zollgebiet erfolgt zollfrei oder zu einem reduzierten Zollansatz, sofern die Bedingungen der Bewilligung eingehalten werden. In der Schweiz wird der reduzierte Zollansatz gemäss einer der Methoden, die unter Art. 49 Abs. 3 der Zollverordnung  angegeben sind, berechnet. Anlässlich der Bewilligungserteilung wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung festgelegt, welche Methode zur Anwendung gelangen soll. Unternehmen haben allerdings auch die Möglichkeit, eigene Vorschläge und Berechnungen einzureichen.

Optimalerweise wird parallel eine aktive Veredelung im Veredelungsland durchgeführt, sofern dort eine solche vorgesehen ist. Alternativ können auch Freihandelszonen oder steuerliche Sonderzonen genutzt werden. Somit können auch bei Einfuhr in das Veredelungsland Zölle vermieden werden.

 Praxisbeispiel passiver Veredelungsverkehr:
Ein Schweizer Detailhändler will ein biologisches Apfelmus für den Schweizer Markt herstellen lassen. Aufgrund des gewählten Bio-Labels muss das Apfelmus zwingend aus Schweizer Bio-Äpfeln hergestellt werden. Der einzige inländische Produktionsbetrieb, der die geforderte Menge Apfelmus herstellen kann, ist allerdings im Besitz des grössten nationalen Konkurrenten. Daher entscheidet sich der Schweizer Detailhändler dazu, das Apfelmus bei einem italienischen Produzenten herstellen zu lassen. Um die Bedingungen des Bio-Labels zu erfüllen, werden die Äpfel im Verfahren der passiven Veredelung nach Italien ausgeführt und dort im Verfahren der aktiven Veredelung angemeldet. Bei der Wiedereinfuhr in die Schweiz wird ein reduzierter Zoll erhoben. Nach einigen Jahren merkt der Schweizer Detailhändler, aufgrund eines Beratungsgutachtens, dass das Apfelmus aufgrund der Tarifeinreihung zollfrei mit Präferenz EU in die Schweiz eingeführt werden kann. Das oben beschriebene Drawbackverbot wird hier trotz des aktiven Veredelungsverkehrs in Italien nicht verletzt, da die Bio-Äpfel Schweizer Präferenzursprung haben und es sich somit um Ursprungserzeugnisse eines Vertragspartners handelt. Die Firma profitiert durch die Anpassung sowohl vom Wegfall des reduzierten Zolls bei der Wiedereinfuhr in die Schweiz als auch von geringeren Administrationskosten, da die zeitaufwendigen Abrechnungen im Verfahren der passiven Veredelung wegfallen.

Steigende Bedeutung der Automatisierung

Um die Einhaltung der Bewilligungsauflagen sicherzustellen, ist eine gewisse Automatisierung bei grösseren Unternehmen unverzichtbar geworden. Moderne Zollsoftware wie z.B. SAP Global Trade Services (GTS) erlaubt es, den Zollstatus einer Ware in den Logistiksystemen zu erfassen. Dadurch wird beispielsweise sichergestellt, dass je nach Endkunde verzollte oder unverzollte Ware verwendet wird. Wie am Praxisbeispiel Drawbackverbot oben aufgezeigt, kann es Sinn machen, bei Ausfuhren in die EU Waren des zollrechtlich freien Verkehrs zu verwenden, um das Drawbackverbot bei Ausstellung eines Präferenznachweises nicht zu verletzen. Inwieweit Zollprozesse im Allgemeinen oder nur spezielle Prozesse einer Automatisierung bedürfen, hängt sehr von der Komplexität der Prozesse und der Logistik ab. Die Verfahren der aktiven und passiven Veredelung stellen jedenfalls für sich hohe administrative Bürden an die Unternehmen. Hier empfiehlt sich eine Automatisierung einerseits, um effizienter zu werden, andererseits aber auch, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen ordnungsgemäss erfüllt sind.

1 Hermann, Cornell (2011): Veredelungsverkehr in der Schweizer Nahrungsmittelindustrie, ETH Zürich.

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