Zolltarife: Importformalitäten im Überblick

Nach der Lektüre dieses Artikels wissen Sie, weshalb es für Exporteure wichtig ist, sich mit Zolltarifen und Importformalitäten im jeweiligen Bestimmungsland auseinanderzusetzen. Erfahren Sie mehr zum Thema Zolltarife in diesem Beitrag.

13.05.2025 Von: Regula Grau
Zolltarife

Importformalitäten 

Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und Gesetze. Dies hat auch einen direkten Einfluss auf die für die Einfuhrzollabfertigung erforderlichen Dokumente. Die Importvorschriften, welche die Voraussetzungen und Zulassungen für den Import von Gütern (Waren, Lebensmittel, Lebewesen) regeln, können deshalb je nach Bestimmungsland für ein Produkt unterschiedlich ausfallen.

Handelsrechnung 

Es beginnt bereits mit dem Aufbau und Inhalt einer Handelsrechnung: Neben den handelsüblichen Angaben wie z.B. den Adressen des Käufers, des Verkäufers und des Produkts werden in vielen Ländern zusätzliche Angaben wie z.B. Informationen zur Lieferung wie dem FOB-Wert (Free on Board = Verkaufspreis inkl. aller Kosten bis zum Verladen auf dem Transportschiff) verlangt. Die Hintergründe für diese Anforderungen sind unterschiedlich. Zum einen handelt es sich um Informationen, die für eine korrekte Einfuhrzollanmeldung benötigt werden. Zum anderen können Angaben auch lediglich deshalb gefordert werden, weil diese im Zielland handelsüblich sind. 

Gewisse Länder, wie z.B. die GCCStaaten (Gulf Cooperation Council), fordern eine konsularische Beglaubigung der Handelsrechnung. Dies ist nicht nur mit zusätzlichem Aufwand, sondern auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

PRAXISTIPP 
Hat sich der Exporteur bereits vor der Erstellung der Offerte mit den Importbestimmungen des Ziellands auseinandergesetzt, können die Beglaubigungsgebühren bei der Preiskalkulation berücksichtigt und in den Verkaufspreis einberechnet werden. Zudem können Verzögerungen bei der Einfuhr der Ware im Bestimmungsland vermieden werden. 

Es ist also nicht nur für den Importeur, sondern auch für den Exporteur bedeutend, sich vorgängig mit den jeweiligen Importbestimmungen und Zollformalitäten im Zielland auseinanderzusetzen.

Importbestimmungen 

Einige Importbestimmungen, wie beispielsweise die erforderlichen Mindestangaben einer Handelsrechnung oder die konsularische Beglaubigung, sind im jeweiligen Bestimmungsland für alle Importe identisch und werden nicht durch das zu importierende Produkt beeinflusst. Daher spricht man hier auch von generellen Importvorschriften. 

Beispiele für generelle Importvorschriften: 

  • Einfuhrzollanmeldung
  • Packliste
  • Ursprungszeugnisse für den nicht präferenziellen Ursprung
  • Markierungsvorschriften
  • Importlizenzen
  • etc. 

Es gibt aber auch Importvorschriften, die in den jeweiligen Ländern speziell für gewisse Produkte oder Produktgruppen berücksichtigt werden müssen. In China z.B. müssen seit dem 1. Januar 2022 alle ausländischen Hersteller, die Lebensmittel einführen wollen, beim GACC (General Administration of Customs of P. R. China) registriert sein. Ohne diese Registrierung ist die Einfuhr von Lebensmittelprodukten in China verboten. 

Aber auch die Einhaltung von Konformitätsstandards wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union gehört zu den produktspezifischen Importformalitäten, die bei einem Export berücksichtigt werden müssen. Denn Produkte, welche einer entsprechenden EU-Richtlinie unterliegen, dürfen in der EU ohne CE-Kennzeichnung nicht in den freien Verkehr gebracht werden. Die Gewährleistung, dass ein Produkt den geltenden Anforderungen entspricht, liegt üblicherweise beim Hersteller. 

Nur wenn alle produktspezifischen Importvorschriften berücksichtigt sind, kann der freie Warenverkehr im Bestimmungsland gewährleistet werden. 

Beispiele für produktspezifische Importvorschriften: 

  • Einfuhrlizenzen
  • Produktregistrierungen
  • Etikettierungsvorschriften
  • Produktzertifikate
  • etc. 

Auch die Wahl der Incoterms-Klausel kann einen Einfluss auf die Erfüllung der Importvorschriften haben. Bei der Klausel DDP (Delivered, Duty Paid) hat der Exporteur die Maximalverpflichtung und ist für die Einhaltung der Importformalitäten, wie beispielsweise die Beantragung der Einfuhrlizenz, verantwortlich. Dies ist jedoch nicht in allen Bestimmungsländern möglich, da hierfür teilweise eine Ansässigkeit vorausgesetzt wird. 

Welche produktspezifischen Importvorschriften für die Waren im Bestimmungsland zu berücksichtigen sind, kann in der kostenlosen Zolldatenbank auf der Website von Switzerland Global Enterprise (S-GE) anhand der Zolltarifnummer geprüft werden. 

PRAXISTIPP 
Informieren Sie sich also bereits vor Vertragsabschluss über die für Ihr Zielland geltenden Importvorschriften. Nur wer weiss, welche speziellen Dokumente und Zertifikate für eine reibungslose Einfuhr im Bestimmungsland benötigt werden, kann seinem Kunden den bestmöglichen Service bieten und die daraus entstehenden Zusatzkosten in seine Preiskalkulation einfliessen lassen.

Welche produktspezifischen Importvorschriften für die Waren im Bestimmungsland zu berücksichtigen sind, kann in der kostenlosen Zolldatenbank auf der Website von Switzerland Global Enterprise (S-GE) anhand der Zolltarifnummer geprüft werden. 

Zolltarife 

Bei Lieferungen in Länder, mit welchen die Schweiz bilateral oder im Rahmen der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) ein Freihandelsabkommen (FHA) unterhält, ist die Vorlage eines Ursprungsnachweises notwendig, um von einer präferenzbegünstigten Einfuhr (null Zolltarife oder reduzierterte Zolltarife) zu profitieren. Ein Ursprungsnachweis kann eine entsprechende Erklärung auf einem Handelsdokument (z.B auf der Rechnung) oder eine Warenverkehrsbescheinigung (z.B. EUR 1.–) sein. Sie kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn die Waren den im FHA definierten Ursprungsregeln entsprechen. Besteht zwischen der Schweiz oder der EFTA und dem Bestimmungsland kein Freihandelsabkommen oder können die darin definierten Ursprungsregeln nicht eingehalten werden, ist die präferenzbegünstigte Einfuhr nicht möglich. In diesen Fällen kommt beim Import im Bestimmungsland der von der WTO festgesetzte Meistbegünstigungszollsatz (MFN) zum Tragen. 

Nach dem Generalized System of Preferences (GSP) gewähren gewisse Länder einseitige Zollvergünstigungen für Ursprungswaren aus Entwicklungsländern. Um von der Zollbefreiung oder -vergünstigung profitieren zu können, sind auch hier die geltenden Importvorschriften zu berücksichtigen. In diesem Fall muss ein entsprechender Ursprungsnachweis vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel eine Ursprungserklärung REX (Registrierter Exporteur) sein. 

PRAXISTIPP
Welche Zolltarife für Ihre Waren in Ihrem Bestimmungsland gelten und welche Ursprungsnachweise erbracht werden müssen, können Sie in der von S-GE kostenlos zur Verfügung gestellten Zolldatenbank anhand des entsprechenden HS-Codes nachschauen.

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