Informationssicherheit: Umgang mit Cyberrisiken – warum Unternehmen jetzt handeln müssen

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Cyberrisiken bedrohen Unternehmen jeder Grösse existenziell und erfordern einen ganzheitlichen Ansatz, der über reine Technik hinausgeht. Ein strukturiertes Framework zur Informationssicherheit ist essenziell, um rechtliche Meldepflichten einzuhalten und Schwachstellen proaktiv zu identifizieren. Die Führungsebene muss dabei eine Vorbildfunktion einnehmen, um die Akzeptanz von Sicherheitsmassnahmen bei allen Mitarbeitenden zu sichern.

Die wichtigsten Punkte:

  • Kein Unternehmen ist zu klein für Cyberangriffe; die Bedrohungslage steigt durch KI-getriebene Phishing-Angriffe.
  • Rechtliche Pflichten wie die Meldepflicht bei Datenpannen (DSG) oder an die FINMA/NCSC müssen zwingend beachtet werden.
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden ist der wichtigste Faktor, da menschliches Fehlverhalten oft das schwächste Glied ist.
  • Ein dokumentiertes Framework hilft, Vorschriften umzusetzen und Prozesse bei Vorfällen zu steuern.
28.01.2026 Von: Thierry Burnens
Informationssicherheit

Wie können Schweizer KMU Cyberrisiken wirksam managen und rechtliche Vorgaben umsetzen?

Cyberrisiken gehören regelmässig zu den grössten Gefahren für Unternehmen und deren Informationssicherheit. Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann verheerende Schäden anrichten oder gar zur Insolvenz führen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann man angegriffen wird. Der Umgang mit diesen Risiken kann nicht auf eine rein technische Herausforderung reduziert werden. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich.

Das Wichtigste zuerst: Jedes Unternehmen muss sich mit Cyberrisiken befassen. Dass man für einen Angriff "zu klein" oder "nicht interessant" sein könnte, gibt es schlicht nicht. Zudem führt der technologische Fortschritt zu einem stetigen Anstieg des Risikos (z.B. zunehmende Automatisierung und Verbesserung von Phishing-Angriffen durch "Generative AI"). 

Der Umgang mit Cyberrisiken beginnt an der Spitze des Unternehmens und betrifft jede und jeden. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz kann sichergestellt werden, dass keine Schwachstellen übersehen werden und die getroffenen Massnahmen wirksam sind. Und je überzeugender sich Führungspersonen im Umgang mit Cyberrisken engagieren, desto eher werden die Mitarbeitenden die Massnahmen umsetzen (und diese nicht als irrelevant oder lästig empfinden).

Ein Framework für Informationssicherheit

Wir empfehlen eine strukturierte und umfassende Vorgehensweise, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu erhalten bzw. zu verbessern. Diese Vorgehensweise bzw. deren Ergebnisse werden in einem sog. Framework für Informationssicherheit dokumentiert (das "Framework"). Dazu kann auch die Einführung eines Passwort Managers für Unternehmen als fester Bestandteil gehören, um Passwortrichtlinien konsequent durchzusetzen und zentral zu verwalten. Das Framework wird zwischen verschiedenen Unternehmen variieren (z.B. aufgrund der Grösse des Unternehmens, Geschäftsmodell, Art und Bedeutung der Informationen, etc.). Entscheidend ist, dass der Prozess, mit welchem das Framework erarbeitet wird, die für das Unternehmen wesentliche Aspekte abdeckt. Aus rechtlicher Sicht dürften im Hinblick auf Cyberrisiken jeweils mindestens die folgenden Aspekte zu berücksichtigen sein: 

1. Ermittlung der anwendbaren Vorschriften:

Die Regulierungsdichte im Bereich Cybersicherheit nimmt stetig zu, sowohl in der Schweiz als auch international. In der Schweiz sind die zentralen Bestimmungen noch überschaubar, gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Relevante Vorschriften sind u. a.:

  • Meldepflicht bei Verletzungen der Datensicherheit gemäss Art. 24 DSG.
  • Meldung von Cyber-Attacken an die FINMA, für von der FINMA beaufsichtigte Finanzinstitute.
  • Meldepflicht für Cyber-Angriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) an das National Cyber Security Centre (NCSC), gültig seit 1. April 2025, innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung.


In der EU ist die Liste der einschlägigen Erlasse bereits deutlich länger (nicht abschliessend):

  • EU Cybersecurity Act (2019/881) – Rahmen für EU-Cybersicherheitszertifizierungen, zuletzt erweitert auf Managed Security Services.
  • NIS-2-Richtlinie (2022/2555) – Richtlinie zur Cybersicherheit für kritische und essenzielle Dienste; nationale Umsetzung bis spätestens Oktober 2024.
  • Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CERD, 2022/2557) – Ergänzt NIS‑2, Fokus auf physische und operative Resilienz.
  • DORA – Digital Operational Resilience Act (2022/2554) – Regelt die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, anwendbar seit Januar 2025.
  • EU Cyber Resilience Act (CRA, 2024/2847) – Cybersecurity-Standards für Produkte mit digitalen Elementen, anwendbar ab 2026/2027.
  • EU Cyber Solidarity Act (2025) – Förderung der EU-weiten Zusammenarbeit, Frühwarnsysteme und gemeinsame Abwehrmechanismen bei Cyber-Vorfällen.
     

Es ist zu beachten, dass viele dieser Bestimmungen teilweise extraterritoriale Wirkung entfalten und somit auch für Schweizer Unternehmen relevant sind, insbesondere wenn sie Dienste, Produkte oder digitale Verbindungen in die EU erbringen. Daneben bestehen weitere EU-Erlasse, die zusätzliche Vorgaben enthalten können.

Darüber hinaus können auch Verträge eines Unternehmens Bestimmungen enthalten, welche bei Cyberrisiken relevant sind. Dazu gehört z.B. die Pflicht, den Vertragspartner über Verletzungen von Vertraulichkeitsvereinbarungen zu informieren (bzw. gar eine Vertragsstrafe zu bezahlen).

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2. Umsetzung der Vorschriften:

Nachdem die anwendbaren Vorschriften ermittelt wurden (oben 1.), ist deren Umsetzung sicherzustellen. Im Wesentlichen können Vorschriften in die folgenden Kategorien unterteilt werden:

  • Dokumentation: Die Vorschriften stellen Anforderungen an die Dokumentation. So müssen z.B. Dokumente erstellt werden (z.B. Dokumentation eines Vorfalls, Incident Reponse Plan) oder Dokumente müssen einen Mindestinhalt enthalten.
  • Prozesse: Es müssen die erforderlichen Prozesse bestehen, damit die Vorschriften eingehalten werden können. So muss z.B. bei einem Vorfall sichergestellt werden, dass die Meldepflichten erfüllt werden. 

3. Erfassung von Änderungen und Neuigkeiten:

Weiter ist sicherzustellen, dass man allfällige Änderungen oder Neuerungen der anwendbaren Vorschriften (oben 1.) rechtzeitig erkennt sowie die Umsetzung (oben 2.) regelmässig überprüft. Falls die erforderlichen Ressourcen oder das Know-how hierfür nicht vorhanden sind, empfiehlt es sich, einen geeigneten Dienstleister einzubeziehen. 

Checkliste

  • Ermitteln Sie alle anwendbaren Vorschriften (DSG, FINMA, KRITIS, EU-Richtlinien wie NIS-2 oder DORA).
  • Erstellen oder aktualisieren Sie einen Incident Response Plan für den Ernstfall.
  • Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um kritische Infrastrukturen und Daten zu identifizieren.
  • Richten Sie zentrale Passwortmanager ein, um Passwortrichtlinien konsistent durchzusetzen.
  • Legen Sie klare Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle fest und testen Sie diese regelmässig.
  • Planen Sie jährliche Schulungen für alle Mitarbeitenden zum Thema Cybersicherheit ein.
  • Prüfen Sie Verträge mit Partnern auf Meldepflichten bei Vertraulichkeitsverletzungen.
  • Evaluieren Sie den Bedarf an externer Expertise, falls interne Ressourcen fehlen.
  • Sichern Sie die Unterstützung der Geschäftsleitung, um Sicherheitsmassnahmen priorisiert umzusetzen.
  • Führen Sie eine jährliche Überprüfung der Framework-Aspekte und neuer Vorschriften durch.

4. Sensibilisierung / Schulung der Mitarbeitenden:

Ihre Informationssicherheit ist nur so stark wie das schwächste Glied. Vor diesem Hintergrund ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Umgang mit Cyberrisiken zentral. Nur so kann das Risiko von menschlichem Fehlverhalten reduziert werden. 

  • Jedes Unternehmen muss sich mit Cyberrisiken befassen.
  • Informationssicherheit ist nur so stark wie das schwächste Glied.
  • Herausfordernde Rechtslage: Kombination von veralteten, neuen und sich überschneidenden bzw. nicht aufeinander abgestimmten Bestimmungen.
  • Richtlinien ausarbeiten und Kontrollmechanismen dokumentieren.
  • Alle Stakeholder einbeziehen – "Silobildung" und "Tunnelblick" verhindern.
  • Vorbildfunktion der Führungspersonen und Schulung der Mitarbeitenden sind unerlässlich.

FAQ: Informationssicherheit

Warum sind auch kleine Unternehmen von Cyberangriffen betroffen?

Angreifer nutzen oft automatisierte Tools und KI, um gezielt nach Schwachstellen zu suchen. Kleine Unternehmen gelten häufig als weniger gut geschützt und werden daher als Einstiegspunkt für Angriffe auf grössere Partner oder für Datendiebstahl missbraucht.

Welche Meldepflichten gelten in der Schweiz bei einem Cyberangriff?

Je nach Betroffenheit bestehen verschiedene Pflichten: Bei Verletzungen der Datensicherheit gilt die Meldepflicht gemäss Art. 24 DSG. Finanzinstitute müssen Vorfälle an die FINMA melden. Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen Angriffe innerhalb von 24 Stunden an das NCSC melden.

Was ist ein Framework für Informationssicherheit?

Ein Framework ist eine strukturierte Sammlung von Richtlinien, Prozessen und Massnahmen, die ein Unternehmen dokumentiert, um seine Informationssicherheit zu gewährleisten. Es hilft, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Schwachstellen systematisch zu adressieren.

Wie wichtig ist die Rolle der Führungspersonen?

Die Führungsebene ist entscheidend, da sie die Kultur der Sicherheit prägt. Wenn Vorgesetzte Sicherheitsmassnahmen ernst nehmen und vorleben, werden diese von den Mitarbeitenden eher akzeptiert und konsequent umgesetzt.

Reichen technische Lösungen allein aus?

Nein, Technik ist nur ein Teil der Lösung. Ohne Schulung der Mitarbeitenden, klare Prozesse und eine rechtlich konforme Dokumentation bleiben viele Schwachstellen bestehen. Ein ganzheitlicher Ansatz ist unerlässlich.

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