Lohnbuchungen: So buchen Sie korrekt in der Lohnbuchhaltung

Die Verbuchung der Löhne stellt Verantwortliche häufig vor Stolpersteine. Es muss nämlich einiges berücksichtigt werden, damit alle Lohnbuchungen vollständig gelingen. Im folgenden haben wir einen Überblick über die Verbuchung der Löhne in der Finanzbuchhaltung für Sie erstellt.

20.09.2024 Von: Ralph Büchel
Lohnbuchungen

Verbuchung der Löhne in der Finanzbuchhaltung

Verbuchung inklusive Sozialversicherungskosten und Versicherungsprämien

Begriff:

  • Alle Buchungen im Zusammenhang mit Sozialversicherungen werden in einem Kontokorrent-Verhältnis abgebildet
  • Arbeitgeberkosten werden als Aufwand/Kosten gebucht
  • Arbeitnehmerbeiträge werden als Schuld gebucht

Vorteile:

  • Schuld/Guthaben gegenüber Sozialversicherung ist aktuell, Akontozahlungen können zuverlässig angepasst werden
  • Sozialversicherungskosten sind auf Person bekannt
  • Sozialversicherungskosten sind aktuell

Nachteile:

  • Lohnarteneinrichtung und Anpassung auf aktuelle Versicherungsbedingungen sind zwingend
  • Prämiensätze müssen aktuell sein
  • Abstimmung mit Sozialversicherungsabrechnung ist Pflicht

Eignung:

  • Kostenrechnung, Zwischenabschlüsse

Verbuchung mit Vollausbau

Begriff:

  • Alle Buchungen im Zusammenhang mit Sozialversicherungen werden in einem Kontokorrent-Verhältnis abgebildet
  • Verbuchung von weiteren zeitlichen Abgrenzungen, wie 13. Monatslohn, Bonus
  • Verbuchung Abgrenzung von Mehrzeitsaldi und Feriensaldi

Vorteile:

  • Arbeitgeberkosten sind pro Person berechnet und können sauber verteilt werden
  • keine weiteren zeitlichen Abgrenzungen bezüglich Personalkosten in der Finanzbuchhaltung notwendig

Nachteile:

  • unter Umständen sehr komplexe Lohnartendefinitionen, Prozesse notwendig
  • Zeiterfassung muss eingesetzt werden bzw. Daten anliefern
  • hoher Abstimmungsaufwand

Eignung:

  • Kostenrechnung, schnelle monatliche Abschlüsse, grosse Saisonbetriebe

Buchungsbeleg

Nr.SollkontoHabenkontoDatumBetrag in CHFText
1Kreditor AusgleichskasseSalärabrechnungskonto 1 224.80Kinder-/Ausbildungszulagen
2LöhneKreditor Ferienlohn 1 512.35Feriengeldanspruch
3MonatslöhneSalärabrechnungskonto 82 889.30Monatslohn
4MonatslöhneSalärabrechnungskonto 573.3013. Monatslohn Austritt
5StundenlöhneSalärabrechnungskonto 17 062.50Stundenlohn
6AHV/ALV-BeiträgeKreditor Ausgleichskasse 5 214.70AG AHV-Beitrag
7AHV/ALV-BeiträgeKreditor Ausgleichskasse 1 119.25AG ALV-Beitrag
8VersicherungsbeiträgeKreditor Versicherungen 700.40AG BU-UVG-Beitrag
9PK-BeiträgeKreditor Pensionskasse 9 601.00AG PK-Beitrag
10AHV/ALV-BeiträgeKreditor Ausgleichskasse 102.15Verwaltungskostenbeitrag
11FAK-BeiträgeKreditor Ausgleichskasse 1 017.50FAK-Beitrag
12Repr.Spesen pauschalSalärabrechnungskonto 2 250.00Repräsentationsspesen pauschal
13SalärabrechnungskontoPostkonto 84 570.30Lohnüberweisung
14SalärabrechnungskontoDarlehen 231.60Rückzahlung Darlehen
15SalärabrechnungskontoKreditor Ausgleichskasse 5 214.70AN AHV-Beitrag
16SalärabrechnungskontoKreditor Ausgleichskasse 1119.25AN ALV-Beitrag
17SalärabrechnungskontoKreditor Pensionskasse 9 262.25AN PK-Beitrag
18SalärabrechnungskontoKreditor Quellensteuern 1 965.05AN Quellensteuerabzug
19SalärabrechnungskontoKreditor KTG Versicherung 254.20AN KTG-Beiträge
20SalärabrechnungskontoKreditor UVG-Versicherung 1 382.55AN UVG-Beiträge

Beispiele von Abstimmungskonti

Salärabrechnungskonto

Buchung Nr.SollHaben
1 1224.80 CHF
3 82 889.30 CHF
4 573.30 CHF
5 17 062.50 CHF
12 2250.00 CHF
1384 570.30 CHF 
14231.60 CHF 
155214.70 CHF 
161119.25 CHF 
179262.25 CHF 
181965.05 CHF 
19254.20 CHF 
201382.55 CHF 
 103 999.90 CHF103 999.90 CHF

Dieses Konto sollte jeden Monat ausgeglichen sein

Kreditor Ausgleichskasse

Buchung Nr.SollHaben
11 224.80 CHF5214.70 CHF
6  
7 1119.25 CHF
10 102.15 CHF
11 1017.50 CHF
15 5214.70 CHF
16 1119.25 CHF
 1224.80 CHF13 787.55 CHF
Saldo12 562.75 CHF 
 13 787.55 CHF13 787.55 CHF

Kontrolle

10,6 % AHV/IV/EO auf101 749.90 CHF10 785.50 CHF
2,2 % ALV auf101 749.90 CHF2238.50 CHF
1 %* FAK auf101 749.90 CHF1017.50 CHF
VK Kosten auf10 429.40 CHF102.15 CHF
KiZu Rückverg. –1224.80 CHF
Total Saldo wie oben 12 562.75 CHF

Annahme: Keine Lohnbestandteile über CHF 148’200.

*FAK Annahme

Manuelle oder automatische Verbuchung

Die Verbuchung kann wie folgt erfolgen:

  • manuell, z.B. aufgrund des vorstehend aufgeführten Buchungsbelegs
  • mittels Schnittstelle automatisiert

Die Frage, ob eine automatische Verbuchung ins Auge zu fassen ist, hängt von der Grösse der Organisation und der monatlich anfallenden Buchungen ab. Werden zusätzlich Kostenstellen verwendet, nimmt die Anzahl der Buchungen pro Monat zu (zusätzlich eine Buchung pro Kostenstelle und Konto).

Werden die Lohnbuchhaltung und die Finanzbuchhaltung mit der gleichen Software verarbeitet, ist die Schnittstelle für die automatisierte Verbuchung meistens im Paket inbegriffen. Wird hingegen für die Lohnbuchhaltung und die Finanzbuchhaltung eine unterschiedliche Software eingesetzt, muss eine Schnittstelle programmiert und bei Änderungen laufend angepasst werden.

Mit einer sogenannten Business-Intelligence-Software ist es möglich, vorhandene Daten, wie sie z.B. in der Lohnbuchhaltungs-Software vorhanden sind, für beliebige Zwecke auszuwerten, z.B. für das Berichtswesen oder für Ad-hoc-Analysen.

Verbuchung von Unfalltaggeldern

Das Unfalltaggeld stellt einen AHV/IV/EO und ALV-freien Lohnbestandteil dar. Ferner ist dieses Taggeld auch nicht SUVA/UVG- und UVG-zusatzpflichtig). Bei einem Unfall richtet sich die Lohnfortzahlung nach Gesamtarbeitsvertrag, Einzelarbeitsvertrag oder Gesetz.

Damit für den Arbeitnehmenden Geld fliesst, zahlt der Arbeitgebende in der Regel den Lohn einstweilen weiter aus. Sobald er aber die Taggeld-Abrechnung der Unfallversicherung erhält, muss er diese Gelder über das Lohnabrechnungssystem abrechnen, was bewirkt, dass die AHV/IV/EO und ALV-Beiträge zurückerstattet werden.

Praxis-Beispiel

(die Berechnungen basieren auf den Beitragssätzen aus dem Jahr 2024)

Taggeld-Abrechnung der UnfallversicherungFirma XY, Zürich

Herrn X

Unfalltaggeld vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx

36 Tage zu 200 CHF

7200 CHF
Anweisung auf das Postcheckkonto XXXXXXXX-XFirma XY, Zürich
 
Lohnabrechnung Monat ___________Herrn X
Lohn6000 CHF
UV-Taggeld vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx7200 CHF
– Korrektur UV-Taggeld (da nicht cash-wirksam)– 7200 CHF
Bruttolohn6000 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf  –1200 CHF+ 63.60 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf  –1200 CHF+ 13.20 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 300 CHF

Mit der Steuerung der Lohnarten reduziert sich der AHV/IV/EO- und ALV-Lohn in der Lohnbuchhaltung um 7200 CHF, was tiefere Prämien zur Folge hat.

Da die 7200 CHF Unfalltaggelder ebenfalls nicht SUVA/UVG-pflichtig sind, reduziert sich der UV- und UVGZ-Lohn ebenfalls um 7200 CHF mit entsprechender Reduktion der Prämien auf dem UV-, NBU- und UVGZ-Lohn.

Verbuchung bei Erhalt der Unfalltaggeld-Zahlung
Postcheck an Lohnabrechnungskonto7200 CHF
 
Verbuchung nach dem Lohnlauf Monat ___________
Lohnabrechung an Leistungen Dritter (Lohnminderung)7200 CHF

Verbuchung von Krankentaggeldern

Das Krankentaggeld stellt einen AHV/IV/EO und ALV-freien Lohnbestandteil dar. Ferner ist dieses Taggeld auch nicht SUVA/UVG- und UVG-Zusatzpflichtig. Bei einer Krankheit richtet sich die Lohnfortzahlung nach Gesamtarbeitsvertag, Einzelarbeitsvertrag oder Gesetz.

Damit für den Arbeitnehmenden Geld fliesst, zahlt der Arbeitgebende in der Regel den Lohn einstweilen weiter aus. Sobald er aber die Taggeld-Abrechnung der Krankentaggeld-Versicherung erhält, muss er diese Gelder über das Lohnabrechnungssystem abrechnen, was bewirkt, dass die AHV/IV/EO und ALV-Beiträge zurückerstattet werden.

Praxis-Beispiel

Taggeld-Abrechnung der KrankentaggelderFirma XY, Zürich

Frau L

Krankentaggeld vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx

15 Tage zu 150 CHF

2250 CHF
Anweisung auf das Postcheckkonto XXXXXXXX-XFirma XY, Zürich
 
Lohnabrechnung Monat ___________Frau L
Lohn4500 CHF
Krankentaggeld vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx2250 CHF
– Korrektur Krankentaggeld (da nicht cash-wirksam)– 2250 CHF
Bruttolohn4500 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 200 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf 2250 CHF– 119.25 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf 2250 CHF– 24.75 CHF
Mit der Steuerung der Lohnarten reduziert sich der AHV/IV/EO- und ALV-Lohn in der Lohnbuchhaltung um 2250 CHF, weshalb auf diesem Betrag keine Prämien geschuldet sind. Da keine SUVA/UVG-Pflicht besteht, reduziert sich der UV-, NBU- und UVGZ-Lohn um 2250 CHF, was entsprechend tiefere Prämien zur Folge hat.
Verbuchung bei Erhalt der Krankentaggeld-Zahlung
Postcheck an Lohnabrechnungskonto2250 CHF
 
Verbuchung nach dem Lohnlauf Monat ___________
Lohnabrechnung an Leistungen Dritter (Lohnminderung)2250 CHF

Verbuchung von EO-Taggeldern

Die Ausgleichskasse vergütet bei einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgebenden die EO-Taggelder zuzüglich des 6,4 % Arbeitgeberanteils an AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen direkt an den Arbeitgebenden. EO-Taggelder sind AHV-, ALV-pflichtig, nicht aber SUVA/UVG-pflichtig.

Es gibt auch Ausgleichskassen, welche erlauben, die gutgeschriebenen EO-Taggelder bei der folgenden Monatsabrechnung abzuziehen (im vorliegenden Fall wären dies 4170.90 CHF).

Praxis-Beispiel

EO-Taggeld-Abrechnung der AusgleichskasseFirma XY, Zürich

Herr O

EO-Taggelder vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx

20 Tage zu 196 CHF (max. CHF 220.- pro Tag)
+ 6,4 % Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV

3920 CHF

250.90 CHF

Anweisung auf das Postcheckkonto XXXXXXXX-X

4170.90 CHF

an Firma XY, Zürich

 
Lohnabrechnung Monat ___________Herr O
Lohn8000 CHF
EO-Taggelder vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx 20 Tage zu  196 CHF (max. CHF 220.- pro Tag)3920 CHF
– Korrektur EO-Taggeld (da nicht cash-wirksam)– 3920 CHF
Bruttolohn8000 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 400 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf 8000 CHF– 424 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf 8000 CHF– 88 CHF
Mit der Steuerung der Lohnarten bleibt der AHV/IV/EO- und ALV-Lohn in der Lohnbuchhaltung unverändert bei 8000 CHF. Da keine SUVA/UVG-Pflicht besteht, reduziert sich der UV-, NBU- und UVGZ-Lohn um 3920 CHF, was entsprechend tiefere Prämien zur Folge hat.
Verbuchung bei Erhalt der EO-Taggeld-Zahlung
Postcheck an Lohnabrechnungskonto4170.90 CHF
 
Verbuchung nach dem Lohnlauf Monat ___________
Lohnabrechnung an Leistungen Dritter (Lohnminderung)3920 CHF
Lohnabrechnung an Sozialabgaben (von Dritten)250.90 CHF

Verbuchung von Mutterschafts-Taggeldern nach EO

Annahme für dieses Beispiel: Der Arbeitgebende zahlt während der Dauer der Lohnfortzahlungsfrist von drei Monaten den Lohn zu 100 % weiter aus. Anschliessend reduziert er die Lohnzahlung während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 80 % bzw. auf die Höhe des zu erhaltenden Mutterschafts-Taggelds (damit für die Mitarbeiterin immer Geld fliesst). Sobald die Taggeld-Zahlungen der Ausgleichskasse eintreffen, muss der Arbeitgebende diese Gelder über das Lohnabrechnungssystem abrechnen, was bewirkt, dass die AHV/IV/EO und ALV-Beiträge zurückerstattet werden. Ferner ist dieses Taggeld auch nicht SUVA/UVG- und UVG-zusatzpflichtig. Allfällige Krankentaggeld-Versicherungsprämien sind auf den Mutterschafts-Taggeldern nach EO geschuldet.

Die Ausgleichskasse vergütet bei einer Lohnfortzahlung durch den Arbeitgebenden die Mutterschafts-Taggelder nach EO zuzüglich des 6,4 %-Arbeitgeberanteils an AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen direkt an den Arbeitgebenden (im vorliegenden Fall wären dies 6464.85 CHF). Es gibt auch Ausgleichskassen, welche erlauben, die gutgeschriebenen EO-Taggelder bei der folgenden Monatsabrechnung abzuziehen.

Praxis-Beispiel

Mutterschafts-Taggeld nach EO – Abrechnung der AusgleichskasseFirma XY, Zürich

Frau O

Mutterschafts-Taggelder nach EO vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx

31 Tage zu 196CHF (max. CHF 220.- pro Tag)
+ 6,4 % Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV

6076 CHF

388.85 CHF

Anweisung auf das Postcheckkonto XXXXXXXX-X

6464.85 CHF

an Firma XY, Zürich

 
Lohnabrechnung Monat ___________Frau O
Lohn7500 CHF
Mutterschafts-Taggelder nach EO vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx 31 Tage zu 196 CHF (max. CHF 220.- pro Tag)6076 CHF
– Korrektur Mutterschafts-Taggeld nach EO (da nicht cash-wirksam)– 6076 CHF
Bruttolohn7500 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 350 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf 7500 CHF– 397.50 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf 7500 CHF– 82.50 CHF
Mit der Steuerung der Lohnarten bleibt der AHV/IV/EO- und ALV-Lohn in der Lohnbuchhaltung unverändert bei 7500 CHF. Da keine SUVA/UVG-Pflicht besteht, reduziert sich der UV-, NBU- und UVGZ-Lohn (Police beachten) um 6076 CHF, was entsprechend tiefere Prämien zur Folge hat. Der Krankentaggeld-Versicherungslohn erfährt bei diesem Beispiel keine Änderung.
Verbuchung bei Erhalt der EO-Taggeld-Zahlung
Postcheck an Lohnabrechnungskonto6464.85 CHF
 
Verbuchung nach dem Lohnlauf Monat ___________
Lohnabrechnung an Leistungen Dritter (Lohnminderung)6076 CHF
Lohnabrechnung an Sozialabgaben (Aufwandsminderung)388.85 CHF

Verbuchung bei Netto zu Brutto Aufrechnung

Es gibt Firmen, die gewisse Lohnbestandteile netto auszahlen. Zum Beispiel eine Gratifikation. Die nicht abgezogenen Arbeitgeberbeiträge (z.B. AHV/ALV) sind zu errechnen und als pflichtige Lohnart z.B. Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgebenden bezahlten Lohn auszuweisen.

Hinweis: Bei einem total netto garantierten Lohn können z.B. folgende Beiträge vom Arbeitgebenden bezahlt werden: AHV-/ALV-/BVG-, UVG-, UVGZ- und KTG-Beiträge sowie die Quellensteuern. In einem solchen Fall müssen die vom Arbeitgebenden bezahlten Arbeitnehmerbeiträge ebenfalls mit einer sogenannten Iteration vom Lohnsystem errechnet und als Lohnbestandteil ausgewiesen werden. Wenn Sie solche Fälle zu verarbeiten haben, lohnt es sich, ein Lohnsystem zu verwenden, das für solche Berechnungen geeignet ist.

1. Schritt Berechnung des Auszahlungsbetrags ohne Gratifikation
Lohnabrechnung Monat ___________Frau G
Lohn6000.00 CHF
Gratifikation nettopendent
Bruttolohn6000.00 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 250.00 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf 6000 CHF– 318.00 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf 6000 CHF– 66.00 CHF
Die UVG-, UVGZ- und KTG-Beiträge sowie allfällige Quellensteuern sind in diesem Beispiel nicht dargestellt.
2. Schritt Iteration, d.h. Netto- zu Brutto-Aufrechnung mit Lohnsystem
Lohnabrechnung Monat ___________Frau G
Lohn6000.00 CHF
Gratifikation netto3'500.00 CHF

Vom Arbeitgebenden bezahlte 6,4 % AHV/IV/ALV-Beiträge auf Gratifikation

(3'500 = 93.6 %; 100 % = 3'739.30)

+ 239.30 CHF
Bruttolohn9'739.30 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 250.00 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beitrag auf 9739.30 CHF– 516.20 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf 9739.30 CHF– 107.15 CHF

Die vom Arbeitgebenden bezahlten Arbeitnehmerbeträge an AHV/IV/EO/ALV-Beiträge sind als Lohnaufwand zu verbuchen.

Die UVG-, UVGZ- und KTG-Beiträge sowie allfällige Quellensteuern sind in diesem Beispiel nicht dargestellt. Da die Gratifikation und die vom Arbeitgeber übernommen AHV/IV/ALV-Beiträge auf Gratifikation auch diese Abzüge beeinflussen, erhöhen sich diese Abzüge entsprechend. Der Arbeitgeber könnte auch zusätzlich diese Abzüge auf die Gratifikation übernehmen, das zu einer höheren Aufrechnung führen würde.

 
Verbuchung nach dem Lohnlauf Monat ___________
durch AG bezahlte Sozialversicherungsbeiträge
(= Lohnaufwand) an Lohnabrechnungskonto
224.00 CHF

 

Verbuchung bei Nettolohnausgleich

Bei Absenzen des Arbeitnehmenden wie z.B. Krankheit, Unfall, usw. werden in der Regel Leistungen durch Dritte (Versicherungen) in Form von Taggeldern erbracht. Da diese Versicherungsleistungen nicht AHV/IV/EO/ALV- sowie UV- und UV-zusatzpflichtig etc. sind wird der ausbezahlte Nettolohn dadurch höher ausfallen, als wenn keine solchen Leistungen verarbeitet worden wären.

Praxis-Beispiel

Lohnabrechnung Monat ___________Frau L
Lohn6000.00 CHF
Bruttolohn6000.00 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 250.00 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf 6000.00 CHF– 318.00 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf 6000.00 CHF– 66.00 CHF
Die UVG-, UVGZ- und KTG-Beiträge sowie allfällige Quellensteuern sind in diesem Beispiel nicht dargestellt.
Lohnabrechnung Monat ___________Frau L
Lohn6000.00 CHF
UV-Taggeld 34 Tage zu 200.00 CHF6800.00 CHF
– Korrektur UV-Taggeld– 6800.00 CHF
Bruttolohn6000.00 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 250.00 CHF
5,3 % AHV/IV/EO-Beiträge auf – 800.00 CHF+ 42.40 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf – 800.00 CHF+ 8.80 CHF
Die UVG-, UVGZ- und KTG-Beiträge sowie allfällige Quellensteuern sind in diesem Beispiel nicht dargestellt. Da das UV-Taggeld auch diese Abzüge beeinflussen, ergeben sich ebenfalls Gutschriften, wie bei der AHV/IV/EO und ALV.

Aus den beiden Beispielen geht hervor, dass der ausbezahlte Nettolohn nach der Taggeld-Korrektur höher ist. Wenn in solchen Fällen die Gesamtarbeitsverträge oder ein Einzelarbeitsvertrag einen Nettolohnausgleich vorsehen, ist dieser Nettolohnausgleich in Form eines echten Lohnabzugs vorzunehmen. Mit guten Lohnabrechnungsprogrammen können solche Nettolohnausgleichsberechnungen problemlos durchgeführt werden. Hinweis: Bei längeren Absenzen ist zu prüfen, ob sich der Mitarbeitende als Nichterwerbstätiger anmelden muss, damit keine Beitragslücken entstehen.

Praxis-Beispiel

Lohnabrechnung Monat ___________Frau L
Lohn6000 CHF
UV-Taggeld 34 Tage zu 200 CHF6800 CHF
– Korrektur UV-Taggeld– 6800 CHF
– Nettolohnausgleich– 451.40 CHF
Bruttolohn5548.60 CHF
BVG-Pensionskassenbeiträge– 250 CHF
5,3 % AHV/IV/EO/ALV-Beiträge auf  – 1251.40 CHF+ 66.30 CHF
1,10 % ALV-Beiträge auf CHF – 1251.40 CHF+ 13.75 CHF
Die UVG-, UVGZ- und KTG-Beiträge sowie allfällige Quellensteuern sind in diesem Beispiel nicht dargestellt. Da der Nettolohnausgleich auch diese Abzüge beeinflussen, ergeben andere Abzüge und somit muss ggf. nochmals die Nettolohnausgleichsberechnung gemacht werden, bis diese den Nettolohn wie vor Unfall erreicht.
 
Der eigentliche Nettolohnausgleich ist als Lohn-Aufwandsminderung zu verbuchen.
 
Verbuchung nach dem Lohnlauf Monat ___________
Lohnabrechnung an Löhne (Lohnminderung)451.40 CHF
Newsletter W+ abonnieren