Greenwashing: Ökologische Verantwortung vortäuschen

Greenwashing (das Vortäuschen ökologischer Verantwortung) und Social Washing (das Vortäuschen sozialer Verantwortung) stehen zunehmend im Fokus von Gesetzgebern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Unternehmen gehen erhebliche wirtschaftliche, reputationsbezogene und rechtliche Risiken ein, wenn sie solche unzutreffenden Nachhaltigkeitsversprechen kommunizieren. Diese Arbeitshilfe gibt einen Überblick über ausgewählte aktuelle rechtliche Anforderungen sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen.

23.05.2025 Von: Janina Aufrichtig
Greenwashing

Rechtlicher Rahmen von Greenwashing

  • Schweizer Recht: Die allgemeinen Grundsätze des Lauterkeitsrechts (UWG) untersagen irreführende und unlautere Werbung. Aussagen zu ökologischen oder sozialen Leistungen müssen transparent, wahrheitsgetreu und belegbar sein. Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat diese Anforderungen in verschiedenen Entscheiden konkretisiert.
  • Internationales Recht und Rechtsentwicklung:
    • EU-Ebene: Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers Directive“) gelten ab September 2026 strengere Anforderungen: Umweltbezogene Angaben wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind nur zulässig, wenn sie objektiv, überprüfbar und zertifiziert sind. Selbst entwickelte Umweltlabel ohne offizielle Anerkennung werden verboten.
    • Green Claims Directive: Diese Richtlinie befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Sie sieht voraussichtlich eine Vorabprüfung sowie eine unabhängige Zertifizierung von Nachhaltigkeitsbezeichnungen vor und wird die Anforderungen an die Unternehmenskommunikation weiter verschärfen.
  • Internationale Standards: Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie diverse sektorspezifische Standards (z. B. ISO 14001, GRI) formulieren grundlegende Anforderungen an verantwortungsvolle Kommunikation und unternehmerische Sorgfaltspflichten im globalen Kontext.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen betreffend Greenwashing und Social Washing

  • Wahrheit und Transparenz: Alle Nachhaltigkeitsbezeichnungen müssen auf aktueller, nachvollziehbarer Dokumentation beruhen.
  • Belegpflicht: Interne Nachweise sowie unabhängige Zertifizierungen sind konsequent einzuholen, zu aktualisieren und bereitzuhalten.
  • Label-Management: Es sollten ausschliesslich offiziell anerkannte Umwelt- oder Sozialsiegel verwendet werden. Eigene Labels ohne externe Überprüfung können an Glaubwürdigkeit verlieren und regulatorisch problematisch sein.
  • Prüf- und Freigabeprozesse: Werbematerialien mit Umwelt- oder Sozialbezug sollten vor Veröffentlichung durch Compliance-Fachpersonen oder externe Prüfer*innen freigegeben werden.
  • Monitoring gesetzlicher Entwicklungen: Die Rechtsabteilungen sollten rechtliche Entwicklungen auf EU- und internationaler Ebene kontinuierlich beobachten und frühzeitig interne Umsetzungsstrategien erarbeiten.
  • Schulung und Sensibilisierung: Führungskräfte und Mitarbeitende sollten regelmässig zu Anforderungen an korrekte Umwelt- und Sozialkommunikation geschult und für Risiken sensibilisiert werden.

Fazit

Greenwashing und Social Washing können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Stakeholdern dauerhaft beschädigen. Unternehmen, die sich frühzeitig an den steigenden Transparenz- und Prüfstandards orientieren, stärken ihre Reputation, vermeiden wirtschaftliche Verluste und sichern sich entscheidende Wettbewerbsvorteile in einem zunehmend regulierten Marktumfeld.

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