Geschäftsauto im Lohnausweis: Das gilt es zu beachten

Passende Arbeitshilfen
Geschäftsauto im Lohnausweis
Ein privat genutztes Geschäftsauto stellt einen Lohnbestandteil dar. Es bestehen dann folgende Möglichkeiten:
- 0,9% des Kaufpreises (ohne MWST), mindestens aber CHF 150.– pro Monat oder
- effektive Ermittlung aufgrund der gefahrenen Kilometer (Bordbuch).
Privatanteil
Falls der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt und der Arbeitnehmer lediglich Benzinkosten für grössere Privatfahrten zu tragen hat, beträgt der zu deklarierende Betrag für die Privatnutzung pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.– pro Monat.Solche Regelungen müssen im Zusammenhang mit der Nutzung des Geschäftsauto im Lohnausweis korrekt ausgewiesen werden.
Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeugs (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasingvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer). Dieser Lohnbestandteil ist im Feld 2.2 des Lohnausweises anzugeben.
Praxis-Beispiel
| Bezugspreis des Fahrzeuges: | CHF 42 000.00 (exkl. MWSt) | ||
|---|---|---|---|
| Privatanteil pro Monat 0,9 % (mind. CHF 150.–) | CHF 378.00 |
Dieser Lohnbestandteil ist im Feld 2.2 des Lohnausweises anzugeben.
| 2.2 Privatanteil Geschäftswagen | CHF 4 536.00 |
|---|
Es ist immer auch das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen.
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