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Personenfreizügigkeit: Sozialversicherungsregeln im Überblick

Das Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und der EU regelt die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Welche Sozialversicherungszweige sind erfasst? Wie wird die Unterstellung bei grenzüberschreitender Tätigkeit geregelt? Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und deren praktische Anwendung.

10.03.2025 Von: Ralph Büchel
Personenfreizügigkeit

Personenfreizügigkeit

Das Abkommen über die soziale Sicherheit im Rahmen der Personenfreizügigkeit ist durch folgende Regeln gekennzeichnet.

  • Gleichbehandlung unabhängig von der Staatsangehörigkeit (Gleichbehandlungsprinzip)
  • Sicherstellung der erworbenen Anwartschaften
    • Alle Beitragszeiten werden zusammengerechnet (Totalisationsprinzip)
    • Ansprüche bestehen pro rata (dieser Grundsatz gilt nicht bei der Arbeitslosenversicherung) (Pro-rata-Prinzip)
  • Anwendbarkeit des Rechts nur eines Staates (mehrheitlich Erwerbsortsprinzip oder Beschäftigungslandprinzip)
  • Exportierbarkeit der Leistungen (Leistungsexportprinzip)

Das Abkommen über die soziale Sicherheit im Rahmen der Personenfreizügigkeit sieht keine Angleichung der nationalen Sozialversicherungssysteme vor.

Die Europäische Union (EU) besteht aus 27 Staaten.

Anwendbarkeit (EU27)

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Finnland

Rumänien

Schweden

Slowakei

Slowenien

Tschechische Republik

Ungarn

Kroatien

Zypern

Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit ist grundsätzlich auf alle Sozialversicherungszweige anwendbar.

Freizügigkeitsabkommen mit der EU    
CH/EUCH/Europäische GemeinschaftAHV/IVKVUVFZ/FamZELALVBV
AHV/IVAlters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung
KVKrankenversicherung
UVUnfallversicherung
FamZFamilienzulagen
FZFamilienzulagen in der Landwirtschaft
ELErgänzungsleistungen zur AHV/IV
ALVArbeitslosenversicherung
BVBerufliche Vorsorge (nur obligatorischer Teil)

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