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Sozialversicherungsabkommen: Was es zu beachten gilt

Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, um die soziale Absicherung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu gewährleisten. Diese Abkommen verhindern doppelte Beitragsbelastungen und den Verlust von Ansprüchen. Doch je nach Staat und Abkommen gelten unterschiedliche Regeln, insbesondere zwischen den EU-, EFTA- und Drittstaaten. Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

06.03.2025 Von: Ralph Büchel
Sozialversicherungsabkommen

Sozialversicherungsabkommen Überblick

Die Schweiz ist durch Vereinbarungen über Soziale Sicherheit (Sozialversicherungsabkommen) mit zahlreichen Staaten verbunden. Sozialversicherungsabkommen beinhalten die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit des Vertragsstaates und der Schweiz. Durch den Abschluss von Abkommen wird verhindert, dass die betroffenen Personen bei internationalen Sachverhalten Nachteile erleiden wie den Verlust von Ansprüchen oder eine doppelte Beitragsbelastung. Zu diesem Zweck regeln sie u.a. die Gleichbehandlung mit den Angehörigen des anderen Vertragsstaates, die Festlegung des massgeblichen Rechts (Unterstellung) und den Leistungsexport.

Bei diesen Abkommen über Soziale Sicherheit wird unterschieden zwischen Vereinbarungen mit mehreren Staaten und Vereinbarungen mit einem einzelnen Partnerstaat.

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