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Sozialversicherungsabkommen: Was es zu beachten gilt

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Die Schweiz hat ein dichtes Netz an Sozialversicherungsabkommen mit zahlreichen Staaten geschlossen, um doppelte Beitragsbelastungen zu vermeiden und den Verlust von Ansprüchen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu verhindern. Diese Vereinbarungen regeln insbesondere die Gleichbehandlung, die Unterstellung unter das massgebliche Recht sowie den Leistungsexport. Je nach Partnerstaat – ob EU, EFTA oder Drittstaat – gelten dabei spezifische Koordinierungsregeln, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend zu beachten sind.

Die wichtigsten Punkte:

  • Abkommen verhindern doppelte Beitragszahlungen und sichern Ansprüche.
  • Es wird zwischen Abkommen mit mehreren Staaten (z. B. EU, EFTA) und einzelnen Partnerstaaten unterschieden.
  • Die Schweiz gilt als massgebliches Recht für Personen, die in der Schweiz arbeiten, auch bei Tätigkeiten im Ausland.
  • Für EU- und EFTA-Staaten gelten primär die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009.
  • Bei Drittstaaten sind die spezifischen bilateralen Abkommen massgebend.
05.01.2026 Von: Ralph Büchel
Sozialversicherungsabkommen

Wie sichern Sozialversicherungsabkommen die soziale Absicherung bei internationaler Tätigkeit in der Schweiz?

Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, um die soziale Absicherung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu gewährleisten. Diese Abkommen verhindern doppelte Beitragsbelastungen und den Verlust von Ansprüchen. Doch je nach Staat und Abkommen gelten unterschiedliche Regeln, insbesondere zwischen den EU-, EFTA- und Drittstaaten. Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Sozialversicherungsabkommen Überblick

Die Schweiz ist durch Vereinbarungen über Soziale Sicherheit (Sozialversicherungsabkommen) mit zahlreichen Staaten verbunden. Sozialversicherungsabkommen beinhalten die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit des Vertragsstaates und der Schweiz. Durch den Abschluss von Abkommen wird verhindert, dass die betroffenen Personen bei internationalen Sachverhalten Nachteile erleiden wie den Verlust von Ansprüchen oder eine doppelte Beitragsbelastung. Zu diesem Zweck regeln sie u.a. die Gleichbehandlung mit den Angehörigen des anderen Vertragsstaates, die Festlegung des massgeblichen Rechts (Unterstellung) und den Leistungsexport.

Bei diesen Abkommen über Soziale Sicherheit wird unterschieden zwischen Vereinbarungen mit mehreren Staaten und Vereinbarungen mit einem einzelnen Partnerstaat.

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