Memorandum of Understanding: Grundverständnis vor dem Vertrag
Inhalt
- Was ist ein Memorandum of Understanding und wann wird es rechtlich bindend?
- Was ein Memorandum of Understanding ist, und was nicht
- Der Kern: verbindlich oder nicht?
- Culpa in contrahendo: Haftung auch ohne Hauptvertrag
- Was ein gutes Memorandum of Understanding enthält
- Wann sich ein Memorandum of Understanding lohnt, und wann nicht
- Fazit
- FAQ: Memorandum of Understanding
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Ein Memorandum of Understanding dokumentiert den Stand von Verhandlungen zwischen Unternehmen. Es dient dazu, geklärte Eckpunkte festzuhalten und offene Fragen zu strukturieren, bevor ein endgültiger Hauptvertrag geschlossen wird. Die rechtliche Einordnung richtet sich nicht nach dem Titel, sondern nach Inhalt und erkennbarem Bindungswillen.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Titel «unverbindlich» schützt nicht automatisch vor Bindungswirkung.
- Verbindliche Pflichten wie Vertraulichkeit oder Exklusivität können sofort gelten.
- Eine explizite Verbindlichkeitsklausel trennt verbindliche und unverbindliche Teile sauber.
- Haftung für treuwidrige Handlungen (Culpa in contrahendo) besteht auch ohne Hauptvertrag.

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Was ist ein Memorandum of Understanding und wann wird es rechtlich bindend?
Was ein Memorandum of Understanding ist, und was nicht
Ein Memorandum of Understanding hält den Stand einer Verhandlung fest. Es beschreibt das geplante Geschäft, bereits geklärte Eckpunkte, offene Fragen und das weitere Vorgehen. Typische Einsatzfelder sind Unternehmensübernahmen, Kooperationen, Joint Ventures und grössere Liefer- oder Entwicklungsprojekte.
Die Begriffe Memorandum of Understanding, Letter of Intent und Absichtserklärung werden in der Praxis häufig ähnlich verwendet. Rechtlich entscheidet aber nicht die Überschrift. Massgebend sind Inhalt, Zusammenhang und der erkennbare Bindungswille. Ein als «unverbindlich» bezeichnetes Dokument kann einzelne verbindliche Verträge enthalten. Umgekehrt begründet eine detaillierte Verhandlungsunterlage nicht zwingend bereits den Hauptvertrag.
Achtung: Der gefährlichste Irrtum lautet: «Es heisst nur Absichtserklärung, also bindet es nicht.» Der Titel entscheidet nichts. Ein MoU kann einzelne verbindliche Pflichten oder sogar bereits den Hauptvertrag enthalten, wenn Inhalt und Umstände einen Bindungswillen erkennen lassen.
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