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Memorandum of Understanding: Grundverständnis vor dem Vertrag

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Ein Memorandum of Understanding dokumentiert den Stand von Verhandlungen zwischen Unternehmen. Es dient dazu, geklärte Eckpunkte festzuhalten und offene Fragen zu strukturieren, bevor ein endgültiger Hauptvertrag geschlossen wird. Die rechtliche Einordnung richtet sich nicht nach dem Titel, sondern nach Inhalt und erkennbarem Bindungswillen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Titel «unverbindlich» schützt nicht automatisch vor Bindungswirkung.
  • Verbindliche Pflichten wie Vertraulichkeit oder Exklusivität können sofort gelten.
  • Eine explizite Verbindlichkeitsklausel trennt verbindliche und unverbindliche Teile sauber.
  • Haftung für treuwidrige Handlungen (Culpa in contrahendo) besteht auch ohne Hauptvertrag.
22.10.2026 Von: David Schneeberger
Memorandum of Understanding

Was ist ein Memorandum of Understanding und wann wird es rechtlich bindend?

Bevor zwei Unternehmen einen komplexen Vertrag aushandeln, halten sie oft den erreichten Verhandlungsstand und die nächsten Schritte fest. Dieses Zwischendokument heisst Memorandum of Understanding, Letter of Intent oder Absichtserklärung. Die zentrale Falle liegt in seiner Bindungswirkung: Ein MoU kann unverbindliche Eckpunkte und zugleich sofort verbindliche Pflichten enthalten. Wer dies nicht sauber trennt, schafft genau die Unsicherheit, die das Dokument vermeiden sollte.

Was ein Memorandum of Understanding ist, und was nicht

Ein Memorandum of Understanding hält den Stand einer Verhandlung fest. Es beschreibt das geplante Geschäft, bereits geklärte Eckpunkte, offene Fragen und das weitere Vorgehen. Typische Einsatzfelder sind Unternehmensübernahmen, Kooperationen, Joint Ventures und grössere Liefer- oder Entwicklungsprojekte.

Die Begriffe Memorandum of Understanding, Letter of Intent und Absichtserklärung werden in der Praxis häufig ähnlich verwendet. Rechtlich entscheidet aber nicht die Überschrift. Massgebend sind Inhalt, Zusammenhang und der erkennbare Bindungswille. Ein als «unverbindlich» bezeichnetes Dokument kann einzelne verbindliche Verträge enthalten. Umgekehrt begründet eine detaillierte Verhandlungsunterlage nicht zwingend bereits den Hauptvertrag.

Achtung: Der gefährlichste Irrtum lautet: «Es heisst nur Absichtserklärung, also bindet es nicht.» Der Titel entscheidet nichts. Ein MoU kann einzelne verbindliche Pflichten oder sogar bereits den Hauptvertrag enthalten, wenn Inhalt und Umstände einen Bindungswillen erkennen lassen.

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