Passar: Das ist das neue Verzollungssystem

Passende Arbeitshilfen
Passar ersetzt E-dec Export
Die bisherige Exportplattform E-dec Export wird per 31. Dezember 2025 ausser Betrieb genommen. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung ausschliesslich über das neue System Passar. Unternehmen sind verpflichtet, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen.
Firmen mit Exporttätigkeit müssen sich frühzeitig mit ihrem Anbieter für Verzollungssoftware in Verbindung setzen. Ziel ist es, die technischen und organisatorischen Anpassungen abzustimmen. Zudem wird empfohlen, die zuständige Zollstelle auf lokaler Ebene über den geplanten Umstellungszeitpunkt zu informieren.
Registrierung im ePortal des BAZG
Grundlage für die Nutzung von Passar ist eine einmalige Registrierung im ePortal. Für Firmen sind dabei insbesondere die Rollen «Fracht» und «Transport» relevant. Wird eine Verzollungssoftware eingesetzt, ist die Rolle «Fracht» erforderlich. Für den reinen Dokumentenbezug (z. B. eVV) genügt die Rolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr».
Vorteile des neuen Systems
Passar bringt eine Reihe von Neuerungen, die den Zollprozess effizienter und digitaler gestalten:
- Korrekturen und Rückzüge von Warenanmeldungen sind bis zur Aktivierung selbstständig möglich.
- Bei der Eröffnung von Durchfuhren werden relevante Daten automatisch übernommen.
- Bewilligungen werden systemseitig geprüft, Rückmeldungen erfolgen umgehend.
- Die digitale Erstellung des Laufzettels (Digital Transport Slip, DTS) ersetzt das Papierformular.
- Im Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr ist eine automatisierte Aktivierung vorgesehen.
- Die Risikoanalyse erfolgt automatisch, inklusive sofortiger Rückmeldung über Freigabe oder Kontrolle.
- Ein Grenzübertritt ist ohne administrativen Halt möglich – vorausgesetzt, alle digitalen Voraussetzungen sind erfüllt.
- Eine Aktualisierung der Zolldeklaranten in der ZKV ist nicht mehr nötig.
Weitere Verbesserungen, wie z. B. eine Ausweitung der Öffnungszeiten bei digital abgewickelten Verfahren, sind geplant
Zeitersparnis durch digitale Transportanmeldung
Das BAZG empfiehlt, für jeden Grenzübertritt eine Transportanmeldung im Voraus zu erfassen. Diese kann direkt in der Verzollungssoftware eingegeben und über die Activ App aktiviert werden (Remote Loading). Ohne diese digitale Erfassung ist eine manuelle Abwicklung am Schalter zwingend notwendig. Dies kann zu Verzögerungen führen.
Automatisierte Bewilligungsprüfung
Bewilligungen werden künftig systemisch geprüft. Die physische Vorlage am Schalter entfällt. Ausnahmen gelten derzeit noch für EUR.1 und CITES-Dokumente, hier ist weiterhin eine Beglaubigung am Schalter erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, die jeweils gültigen Anforderungen einzuhalten.
Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Die detaillierten Vorgaben sind in der Richtlinie R-10-10 des BAZG geregelt. Zudem steht eine Checkliste zur Verfügung, die einen kompakten Überblick über alle Anforderungen der Ausfuhr mit Passar liefert. Beide Dokumente sind online abrufbar.