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Interkantonales und internationales Steuerrecht

Der Ausgangspunkt für das interkantonale Steuerrecht bildet Art. 127 Abs. 3 BV, mithin der Verfassungsgrundsatz, wonach die interkantonale Doppelbesteuerung (DB) verboten ist. Eine solche (verbotene) interkantonale DB entsteht vom Grundsatz her dann, wenn die Steuerhoheiten mindestens zweier Kantone kollidieren, d.h. die gleiche Person von zwei oder mehreren Kantonen für den gleichen Zeitraum und das gleiche Steuerobjekt mit einer gleichen oder (ähnlichen) Steuer belastet wird.

Beim internationalen Steuerrecht ist die Amtshilfe der Schweiz vorwiegend in den bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) geregelt.

Internationales und interkantonales Steuerrecht

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