Mehrwertsteuer EU: Wichtige Änderungen im Überblick
Inhalt
- Welche Mehrwertsteuer-Änderungen in der EU und der Schweiz sind für den grenzüberschreitenden Handel ab 2020 und 2025 entscheidend?
- Einleitung
- Mehrwertsteuer EU: Einführung der EU Quick Fixes
- Konsignationslagerregelung
- Reihengeschäfte
- Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
- MWST-Sätze – Schweiz und EU (Stand: 1. Januar 2026)
- Mehrwertsteuersätze in der EU (Stand: 2026)
- FAQ: Mehrwertsteuer EU
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Seit 2020 gelten in der EU sogenannte Quick Fixes, die die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Geschäfte vereinfachen und harmonisieren. Diese Reformen betreffen insbesondere Konsignationslager, Reihengeschäfte und die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Die wichtigsten Punkte:
- EU-Quick Fixes vereinfachen die Besteuerung von Warenbewegungen und Reihengeschäften.
- Für Konsignationslager gelten vereinfachte Regeln, wenn ein Register geführt wird.
- Für steuerbefreite Lieferungen ist eine gültige MWST-Nummer des Kunden zwingend.

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Welche Mehrwertsteuer-Änderungen in der EU und der Schweiz sind für den grenzüberschreitenden Handel ab 2020 und 2025 entscheidend?
Einleitung
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über ausgewählte Regelungen und Entwicklungen im Bereich der internationalen Mehrwertsteuer, insbesondere im EU-Raum sowie mit Blick auf die Schweizer Besonderheiten. Dabei wird bewusst auf rein formale Gesetzesänderungen verzichtet und der Fokus auf praxisrelevante Aspekte gelegt.
Mehrwertsteuer EU: Einführung der EU Quick Fixes
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden im EU-Raum sogenannte Quick Fixes eingeführt. Diese sollen die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Geschäftsvorgänge vereinfachen und harmonisieren. Ziel war es, bis zur Einführung eines einheitlichen MWST-Systems in der EU eine praxistaugliche Zwischenlösung zu schaffen. Die Umsetzung erfolgt jeweils durch die nationalen Gesetzgeber, was zu Unterschieden in der Anwendung führen kann. Daher ist bei der Prüfung stets nationales Recht zu berücksichtigen.
Konsignationslagerregelung
Ein Schwerpunkt der Quick Fixes ist die Regelung zu Konsignationslagern. Diese sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen möglich ist. Ziel ist es, Registrierungspflichten im Zielland zu vermeiden.
Voraussetzung ist unter anderem eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien sowie das Führen eines Registers. Die Lagerdauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.
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Reihengeschäfte
Bei Reihengeschäften mit mehreren beteiligten Unternehmen innerhalb der EU soll künftig klarer bestimmt werden können, welche Lieferung als innergemeinschaftlich steuerbefreit gilt. Erfolgt der Transport durch eine mittlere Partei, gilt grundsätzlich die Lieferung an diese als bewegte Lieferung.
Eine abweichende Zuordnung ist möglich, wenn die mittlere Partei ihre MWST-Nummer im Abgangsland verwendet. Dadurch kann eine Registrierungspflicht im Bestimmungsland vermieden werden.
Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
Ein weiterer Aspekt der Quick Fixes betrifft die Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Erstmals wurde EU-weit eine verbindliche Liste zulässiger Nachweise eingeführt.
Bei durch den Lieferanten veranlasstem Transport sind zwei sich nicht widersprechende Nachweise erforderlich. Bei Transport durch den Abnehmer ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung erforderlich, dass die Ware tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde.
Checkliste
- Prüfen, ob Konsignationslager im EU-Ausland genutzt werden und ob ein Register geführt wird.
- Sicherstellen, dass bei Reihengeschäften die korrekte MWST-Nummer im Abgangsland verwendet wird.
- Überprüfen, ob zwei sich nicht widersprechende Nachweise für durch den Lieferanten veranlasste Transporte vorliegen.
- Bei Transport durch den Abnehmer eine schriftliche Erklärung über den Verbringungsort einholen.
- Gültigkeit der MWST-Identifikationsnummer aller EU-Kunden vor jeder Lieferung verifizieren.
- Die Zusammenfassende Meldung für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen korrekt und fristgerecht abgeben.
- Vertragliche Vereinbarungen mit Partnern über Lagerdauer (max. 12 Monate) und Registerführung überprüfen.
- Saldo- und Pauschalsteuersätze auf die neuen Basis-Sätze abgleichen.
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt voraus, dass der Lieferant eine gültige MWST-Identifikationsnummer des Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat besitzt. Zudem muss die Zusammenfassende Meldung korrekt abgegeben worden sein.
MWST-Sätze – Schweiz und EU (Stand: 1. Januar 2026)
- Normalsatz: 8.10 %
- Reduzierter Satz: 2.60 %
- Sondersatz für Beherbergungsleistungen: 3.80 %
Eine Übersicht über die MWST-Sätze in der EU per 1. Januar 2026 ist in Tabelle 1 enthalten.
Mehrwertsteuersätze in der EU (Stand: 2026)
| Land | Standard-MWST-Satz |
|---|---|
| Ungarn | 27 % |
| Finnland | 25.5 % |
| Dänemark | 25 % |
| Schweden | 25 % |
| Kroatien | 25 % |
| Slowakei | 23 % |
| Estland | 24 % |
| Belgien | 21 % |
| Frankreich | 20 % |
| Deutschland | 19 % |
| Zypern | 19 % |
| Rumänien | 21 % |
| Malta | 18 % |
| Luxemburg | 17 % |
FAQ: Mehrwertsteuer EU
Was sind die EU Quick Fixes?
Die Quick Fixes sind eine Reform der EU-Mehrwertsteuerregeln, die per 1. Januar 2020 in Kraft traten. Sie zielen darauf ab, die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäfte zu vereinfachen, insbesondere bei Konsignationslagern, Reihengeschäften und Nachweispflichten.
Welche Mehrwertsteuersätze gelten in der Schweiz seit 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Sätze: Normalsatz 8,10 %, reduzierter Satz 2,60 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,80 %.
Wie muss ich Lieferungen nach Campione d’Italia behandeln?
Seit dem 1. Januar 2020 ist Campione d’Italia Teil des EU-Zollgebiets. Die bisherigen Schweizer Sonderregelungen gelten nicht mehr; es ist das reguläre EU-Mehrwertsteuerrecht anzuwenden.
Welche Nachweise sind für innergemeinschaftliche Lieferungen erforderlich?
Bei durch den Lieferanten veranlasstem Transport sind zwei sich nicht widersprechende Nachweise nötig. Bei Transport durch den Abnehmer kommt eine schriftliche Erklärung über den Verbringungsort hinzu.
Was passiert, wenn die MWST-Nummer des Kunden ungültig ist?
Ohne eine gültige MWST-Identifikationsnummer des Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat kann die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung nicht in Anspruch genommen werden.