Wertquote: Und deren Berechnung bei Stockwerkeigentum
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Berechnung der Wertquoten für Stockwerkeigentum erfolgt ohne zwingende gesetzliche Vorschriften, muss jedoch dem Verhältnis des Wertes der einzelnen Einheiten inklusive ihrer Benutzungsrechte entsprechen. Massgeblich sind dabei Faktoren wie Grundfläche, Lage, Aussicht und Himmelsrichtung, während der Innenausbau keine Rolle spielt. Die Sorgfalt bei der Methodik ist entscheidend, da die Wertquote als Basis für Stimmrechte, Beschlussfähigkeit und Kostenaufteilung dient.
Die wichtigsten Punkte:
- Keine gesetzlichen Vorschriften für die Berechnungsmethode, aber hohe Sorgfaltspflicht erforderlich.
- Massgebliche Faktoren: Grundfläche, Lage, Aussicht, Himmelsrichtung und Sonderbenutzungsrechte.
- Der Innenausbau hat keinen Einfluss auf die Höhe der Wertquote.
- Die Wertquote bestimmt Stimmkraft, Beschlussfähigkeit und die Aufteilung gemeinschaftlicher Kosten.

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Wie wird die Wertquote bei Stockwerkeigentum korrekt berechnet?
Faktoren der Wertquotenberechnung
Bei der Berechnung der Wertquote sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:
- Grundfläche und Zuschnitt der im Sonderrecht stehenden Räume;
- Nebenräume, die einer Einheit zugeordnet sind, etwa Keller, Bastelraum, Atelier oder eigene Waschküche;
- eingeräumte Sondernutzungs- oder ausschliessliche Benutzungsrechte, etwa Gartensitzplatz, Balkon, Terrasse oder Parkplatz;
- gemeinschaftliche Benutzungsrechte, etwa Spielplatz, gemeinschaftliche Anlagen, Zugänge oder technische Einrichtungen;
- Lage der Einheit im Haus, beispielsweise Erdgeschoss-, Regelgeschoss- oder Attikawohnung;
- Besonnung, Aussicht, Orientierung und Immissionen, etwa Lärm oder Geruch;
- objektive Nutzbarkeit und Erschliessung der Einheit, insbesondere Zugang und Abgeschlossenheit.
Grundsätzliches zur Methodik der Wertquotenberechnung
Für die Berechnung der Wertquoten bestehen keine gesetzlichen Vorschriften. Daher werden in der Praxis auch verschiedene Methoden einfacherer und komplizierterer Art angewendet. Gleichgültig, welche Methode gewählt wird, muss der Wertquotenberechnung die grösste Sorgfalt beigemessen werden. Dies ist deshalb von eminenter Bedeutung, weil die Wertquote für die einzelnen Stockwerkeigentümer als Grundlage für die Bemessung von Rechten und Pflichten, der Beschlussfähigkeit von Versammlungen, der Stimmkraft sowie für die Aufteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums dient.
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Genau zu prüfen sind bei jeder anwendbaren Methode:
- die vollständigen Planunterlagen (Situationsplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtspläne)
- die zu Sonderrecht auszuscheidenden Räumlichkeiten, samt deren Nebenräume (wie Bastelraum, eigene Waschküche, Atelier, Kellerabteil etc.); insbesondere daraufhin, ob diese in sich abgeschlossen sind und über einen eigenen Zugang verfügen
- die flächenmässige Grösse der einzelnen zu bildenden Stockwerkeinheiten, samt deren
- Grundrissaufteilung
- Lage innerhalb des Gebäudes inkl. allfälliger Immissionseinflüsse
- Besonnung
- Höhe
- Aussicht
- die eingeräumten Sonderbenutzungsrechte – gleichgesetzt mit der Bezeichnung ‹Nutzungsrechte› oder ‹ausschliessliche Benutzungsrechte› u.a. –- (für Gartensitzplatz, Balkone, Parkplätze, unterirdische Autoeinstellplätze, etc.)
- die verbleibenden gemeinschaftlichen Benutzungsrechte
Praxis-Tipp: Der pflichtbewusste Berechner von Wertquoten kommt nicht umhin, sich zu bemühen, über die allgemeine Situation vor Ort ein genaues Bild zu verschaffen, sei es noch auf dem Bauplatz mit den Plänen in der Hand oder im bereits bestehenden Gebäude.
Empfohlene Berechnungsart
Als einfach verständliche und insbesondere aber zuverlässige Berechnungsart – sei dies für Wohnbauten, Geschäftshäuser oder für solche, die in der Zwecknutzung gemischt sind – gilt die in den folgenden Berechnungsbeispielen verwendete Methode, die unabhängig von bekannten oder approximativen Anlagekosten zum guten Resultat führt.
Die Anlagekosten sind deswegen nicht von Bedeutung, weil die Liegenschaft als solche allein in ihrem ganzen Umfange in Stockwerkeigentum aufzuteilen ist, ungeachtet dessen, wie hoch der die Anlagekosten zu stehen kommen werden (Projekt) oder gekommen ist (bestehendes Objekt). Die Anlagekosten bilden die Grundlage für die Berechnung der Verkaufspreise. Diese richten sich bekanntlich nach der zum Zeitpunkt eines Verkaufes gegebenen Marktsituation, wohl im Verhältnis der ausgemittelten Wertquote, jedoch unter besonderer Berücksichtigung von Ausbau und Zustand.
Checkliste
- Vollständige Planunterlagen (Situations-, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtspläne) beschaffen.
- Abgeschlossene Räumlichkeiten und Nebenräume (z.B. Bastelraum, Waschküche) identifizieren.
- Flächenmässige Grösse jeder Stockwerkeinheit exakt vermessen.
- Lage innerhalb des Gebäudes und Immissionseinflüsse (Lärm, Besonnung) prüfen.
- Eingeräumte Sonderbenutzungsrechte (Parkplätze, Balkone, Gärten) erfassen.
- Verbleibende gemeinschaftliche Benutzungsrechte (z.B. Spielplatz, Pool) berücksichtigen.
- Vor-Ort-Besichtigung durchführen, um ein genaues Bild der Situation zu erhalten.
- Anlagekosten als Berechnungsgrundlage ausschliessen, da sie nur für Verkaufspreise relevant sind.
FAQ: Wertquote
Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Berechnung der Wertquote?
Nein, es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften. Die Berechnung muss jedoch dem Wertverhältnis der Stockwerke inklusive Benutzungsrechte entsprechen und mit grösster Sorgfalt erfolgen.
Ist der Innenausbau einer Wohnung für die Wertquote relevant?
Nein, der Innenausbau ist für die Höhe der Wertquote nicht massgeblich. Entscheidend sind Faktoren wie Lage, Grösse, Aussicht und Nutzungsrechte.
Warum ist die genaue Berechnung der Wertquote so wichtig?
Die Wertquote bildet die Grundlage für die Bemessung von Rechten und Pflichten, die Beschlussfähigkeit von Versammlungen, die Stimmkraft sowie die Aufteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Sollen die Anlagekosten bei der Berechnung berücksichtigt werden?
Nein, die Anlagekosten sind nicht von Bedeutung. Die Liegenschaft ist unabhängig von den Projekt- oder Baukosten in Stockwerkeigentum aufzuteilen. Anlagekosten dienen lediglich als Basis für Verkaufspreise.