Kreditvertrag: Tipps und Tricks für den Kreditvertrag

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Einleitung
In einem Kreditvertrag werden die grundlegenden Bedingungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber definiert. Dabei werden Aspekte wie die Höhe des Darlehens, die Laufzeit, die Rückzahlungsraten, die Art der Tilgung sowie mögliche Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen geregelt.
Zudem werden die jeweiligen Rechte und Pflichten beider Parteien vertraglich festgehalten. Der Kreditgeber verpflichtet sich, die vereinbarte Kreditsumme bereitzustellen, während der Kreditnehmer zusichert, den geliehenen Betrag inklusive Zinsen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens zurückzuzahlen.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein privates Darlehen oder einen Geschäftskredit handelt – für alle Kreditarten sollte ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, um die Bedingungen klar und rechtssicher festzulegen.
Form des Vertrages
Für einen Kreditvertrag gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form, dennoch sollten bestimmte Aspekte schriftlich festgehalten werden, um die wichtigsten Bedingungen des Kredits eindeutig nachweisen zu können. Dazu gehören:
- Angaben zu Kreditnehmer und Kreditgeber
- Die vereinbarte Kreditsumme
- Laufzeit des Vertrags sowie das Datum der Auszahlung
- Der Verwendungszweck, insbesondere bei größeren Beträgen oder Geschäftskrediten
- Der vereinbarte Zinssatz
- Gegebenenfalls eine Restschuldversicherung
- Die Rückzahlungsmodalitäten, einschließlich der Art der Tilgung
- Eventuell vereinbarte Sicherheiten
- Regelungen zur Kündigung und, falls vorgesehen, zum Widerrufsrecht
Diese Punkte bieten dem Kreditnehmer als auch dem Kreditgeber rechtliche Sicherheit und Transparenz.
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Empfehlungen für die Praxis
Soweit möglich, sollte von einer engen zu einer weiteren Zweckerklärung gewechselt werden. Der Bank kann dies die Neukreditvergabe erleichtern, da weitere Zweckerklärungen der Bank einen schnelleren Zugriff auf Sicherheiten ermöglichen.
Zu vermeiden ist die Einräumung bzw. Erweiterung persönlicher Sicherheiten. Bürgschaften sind beitragsmässig zu begrenzen. Mit der Rückführung des Darlehens sind die Bürgschaften pro rata abzusenken. Persönliche Sicherheiten sind schnellstmöglich zurückzuführen.
Viele Kreditverträge enthalten eine oder mehrere Finanzkennzahlen, deren Einhaltung in regelmässigen Abständen auf einer rollierenden Zwölfmonatsbasis getestet wird. Die Einhaltung der Finanzkennzahlen ist aus Kreditnehmersicht von besonderer Bedeutung, weil eine Verletzung der Finanzkennzahlen Kreditgebern eine vergleichsweise rechtssichere Möglichkeit für Kündigungen der Kredite einräumt. Die Verletzung einer Finanzkennzahl kann zudem zur Erhöhung der Verzinsung sowie zu einem Ziehungsstopp für künftige Ziehungen und somit zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Drohenden Finanzkennzahlenverletzungen kann begegnet werden durch:
- Heilung: Kreditverträge sehen bei Finanzkennzahlenverletzungen in bestimmten Grenzen Heilungsmöglichkeite vor.
- Aussetzung: Sind die zu erwartenden Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen eher kurzfristiger Natur, kommt eine zeitweise Aussetzung von Finanzkennzahlen in Betracht.
- Anpassung: Werden langfristige Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen erwartet, kann die Anpassung und Neuadjustierung der Finanzkennzahlenrate erforderlich und ratsam sein.
Kreditverträge enthalten mehr oder weniger ausführliche Kataloge von Kündigungsgründen, welche die Kreditgeber zu einer ausserordentlichen Kündigung der Kredite berechtigen. Bei drohenden Kündigungsgründen bestehen folgende Möglichkeiten:
- Heilung: Die Kündigungsgründe enthalten Heilungsfristen und/oder Heilungsmöglichkeiten, sollten diese nicht ausreichen, ist über eine Anpassung dieser Fristen bzw. über eine Erhöhung etwaiger Schwellenwerte mit den Kreditgebern zu sprechen.
- Stundung: Können bei Tilgungsdarlehen infolge von Liquiditätsengpässen wiederkehrende Zahlungen für einen absehbaren Zeitraum nicht geleistet werden, ist mit den Kreditgebern frühzeitig über eine Stundung der Tilgungsrate zu sprechen.
- Stillhalten: Treten Kündigungsgründe ein, kann nach Ausschöpfen etwaiger Heilungsmöglichkeiten ein sogenanntes Stillhalten der Kreditgeber
beantragt werden. Unter Stillhalten ist dabei der Verzicht auf die Ausübung eines Kündigungsrechts, der Verzicht auf die Betreibung von fälligen Forderungen, die ohne Kündigung fällig geworden sind, und die Duldung der Inanspruchnahme einer bisher noch nicht ausgeschöpften Kreditlinie zu verstehen.
Der Kreditnehmer sollte frühzeitig mit den Kreditgebern in Kontakt treten und in eine offene, transparente Kommunikation eintreten. Eine offene, transparente Kommunikation stärkt im Regelfall das Vertrauen der Kreditgeber in das Krisenmanagement des Unternehmens.
Best Practices
- Führen Sie vor dem Abschluss von einem Kreditvertrag Angebotsvergleiche durch. Achten Sie dabei insbesondere auf Gebühren, Sondertilgungsmöglichkeiten und die Rückzahlungsmodalitäten. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich attraktiven Zinssätzen blenden.
- Stellen Sie sicher, dass im Vertrag klare Regelungen zu Kündigung, vorzeitige Rückzahlung und Widerruf enthalten sind.
- Richten Sie einen Dauerauftrag ein, damit die Zahlung pünktlich beim Kreditgeber ankommt (gemäss Vereinbarung). So vermeiden Sie weitere Kosten.
- Bewahren Sie den Kreditvertrag auf.
- Restschuldversicherung prüfen: Eine solche Versicherung kann sinnvoll sein, insbesondere bei längeren Laufzeiten. Der Einzelfall muss aber geprüft werden.