Konsolidierung: Informationsinstrument für die verschiedenen Bezugsgruppen
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die Konsolidierung fasst die Geschäftsvorfälle mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung zu einem einzigen Konzernabschluss zusammen. Dabei werden alle innerbetrieblichen Leistungen, Schulden und Forderungen eliminiert, sodass nur externe Beziehungen in der Bilanz und Erfolgsrechnung sichtbar bleiben. Dieser Abschluss dient als zentrales Informationsinstrument für interne und externe Bezugsgruppen und ermöglicht eine klare Analyse der tatsächlichen finanziellen Lage des gesamten Konzerns.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Konzernabschluss besteht aus Konzernbilanz, Konzernerfolgsrechnung und Anhang.
- Interne Verrechnungen und Zwischengewinne werden eliminiert, um externe Beziehungen klar darzustellen.
- Er dient als Führungsinstrument für die Konzernleitung und Informationsgrundlage für Aktionäre sowie Gläubiger.
- Einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze und ein gemeinsamer Stichtag sind zentrale Voraussetzungen.

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Welche Funktionen und Voraussetzungen erfüllt die Konsolidierung im Konzernabschluss?
Konsolidierte Bilanz und Erfolgsrechnung
Die konsolidierte Bilanz und die konsolidierte Erfolgsrechnung enthalten nur externe Beziehungen, da im Rahmen der Konsolidierung alle innerbetrieblichen Leistungen, Schulden und Forderungen der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften aufgerechnet und die Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen eliminiert werden. Unter einem Konzern wird dabei die Zusammenfassung von zwei oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung verstanden.
Der Konzernabschluss dient primär als Informationsinstrument für die verschiedenen (internen und externen) Bezugsgruppen (Konzernleitung, Verwaltungsrat, Aktionäre, Gläubiger, Arbeitnehmer, öffentliche Hand, etc.). Ist der Finanzbereich angesprochen, stellt der Konzernabschluss zusätzlich ein Führungsinstrument dar. Für Aussenstehende ermöglicht die Konzernrechnung einen Einblick in die tatsächliche Lage des Konzerns, ohne dass diese durch schwierig bewertbare konzerninterne Positionen bzw. Kettenbeteiligungen etc. beeinflusst ist. Für die Konzernführung ergibt sich ein Überblick über die saldierten Positionen, das Ergebnis der Betriebstätigkeit und die finanzielle Lage. Erst der Konzernabschluss ermöglicht die für Analysen des Cash Managements, des Währungsmanagements sowie der Rentabilität sämtlicher Produktions- und Vertriebsstufen bzw. sämtlicher Sparten notwendige Gruppenbetrachtung.
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Voraussetzungen für die Erstellung eines Konzernabschlusses
Die Konsolidierung ist nur möglich, wenn die einzelnen Gesellschaften ihre Abschlüsse nach einheitlichen Richtlinien aufbauen. Dabei müssen vor allem Gliederung (Kontenpläne) und Bewertung der Abschlüsse einheitlich sein. Im Bereich der Bewertung führen nationale Besonderheiten jedoch immer wieder zu Unterschieden. Die einzelnen Konzerngesellschaften können demzufolge konzernweit geltende, einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze nicht immer anwenden. Vielmehr haben diese ihre Geschäftsabschlüsse an der landesspezifischen Gesetzgebung auszurichten. Konsequenterweise ist deswegen im internen Berichterstattungsprozess ein sogenanntes «Dual-Reporting» vorzusehen, d.h. zu Konsolidierungszwecken muss der Gesellschaftsabschluss den Konzernrichtlinien angepasst werden. Dieses führt zu Reklassierungen und zu Neubewertungen. Bewertungsreserven werden dabei aufgelöst oder Vermögensteile auf neuer Grundlage (z.B. Wiederbeschaffungswerten) bewertet.
Des Weiteren müssen die in die Konsolidierung eingeschlossenen Abschlüsse den gleichen Abschlussstichtag haben. Da dies in der Praxis (z.B. wegen staatlicher Vorschriften oder steuerlicher Überlegungen) nicht immer möglich ist, hilft man sich mit Zwischenabschlüssen aus. Diese müssen in gewissen Ländern nicht geprüft sein (z.B. USA), sofern sie nicht später als drei Monate nach dem ordentlichen Abschluss anfallen; andere Länder wie beispielsweise Deutschland verlangen in jedem Fall eine Prüfung.
Konsolidierungskreis
Der Konsoliderungskreis umfasst die zu konsolidierenden Unternehmen. Ausschlaggebend für den Einbezug in den Konsolidierungskreis können dabei sein:
- Stimmenmehrheit (50% und 1 Stimme)
- andere Grundlage der Beherrschung (Managementverantwortung, Statuten-/Satzungsbesonderheiten, etc.)
- Wesentlichkeit für den Rechnungsausweis
In den meisten Ländern schreibt der Gesetzgeber die Bedingungen zwingend vor, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses führen. Ebenso werden darin die Gründe zur Befreiung von der Konsolidierungspflicht aufgeführt.
Checkliste
- Prüfen Sie, ob alle Gesellschaften im Konsolidierungskreis nach einheitlichen Richtlinien (Gliederung und Bewertung) abschliessen.
- Stellen Sie sicher, dass alle Abschlüsse den gleichen Stichtag haben oder erstellen Sie Zwischenabschlüsse.
- Richten Sie ein «Dual-Reporting» ein, um nationale Abschlüsse an Konzernrichtlinien anzupassen.
- Identifizieren Sie alle konzerninternen Leistungen, Schulden und Forderungen zur Elimination.
- Ermitteln Sie die Stimmenmehrheit oder andere Herrschaftsgrundlagen für den Einbezug von Unternehmen.
- Prüfen Sie die gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen von der Konsolidierungspflicht.
- Legen Sie die angewandten Konsolidierungsgrundsätze (z.B. FER, IFRS) im Anhang offen.
- Bewerten Sie Vermögenswerte ggf. neu (z.B. nach Wiederbeschaffungswerten) und lösen Sie Bewertungsreserven auf.
- Sichern Sie die Prüfung der Zwischenabschlüsse gemäss den Vorgaben des jeweiligen Landes.
Grundsätze der Konsolidierung und Bewertung
Die für den Konzernabschluss massgeblichen Grundsätze der Konsolidierung setzen sich insbesondere aus folgenden nationalen bzw. internationalen Richtlinien und Standards zusammen:
- FER Nr. 5, 2, 3 und 8 (herausgegeben von der Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung)
- EG-Richtlinie (7. EGRL)
- IFRS, insbesondere IAS 27 (International Accounting Standards, herausgegeben vom International Accounting Standards Comittee, IASC)
International tätige Unternehmen sind in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen, den Konzernabschluss nach den international gültigen Normen zu erstellen, unter anderem wegen der daraus resultierenden einfacheren Kapitalbeschaffung an den internationalen Kapitalmärkten. Die in den einzelnen Unternehmen angewandten Konsolidierungsgrundsätze sind jeweils im Anhang offenzulegen.
FAQ: Konsolidierung
Warum ist die Konsolidierung für externe Dritte wichtig?
Für Aussenstehende wie Gläubiger oder Aktionäre ermöglicht die konsolidierte Rechnung einen Einblick in die tatsächliche Lage des Konzerns, ohne dass diese durch schwierig zu bewertende konzerninterne Positionen oder Kettenbeteiligungen verzerrt wird.
Was versteht man unter «Dual-Reporting»?
Da nationale Gesetzgebungen oft von Konzernrichtlinien abweichen, müssen Gesellschaften ihre Abschlüsse zweimal ausweisen: einmal gemäss lokalem Recht und einmal angepasst an die konzernweiten Richtlinien für die Konsolidierung.
Welche Standards sind für die Konsolidierung massgeblich?
Massgeblich sind nationale Richtlinien wie die FER (z.B. Nr. 5, 2, 3 und 8) sowie internationale Normen wie die 7. EGRL und IFRS (insbesondere IAS 27).
Können Unternehmen mit unterschiedlichen Stichtagen konsolidiert werden?
Ja, falls ein gemeinsamer Stichtag nicht möglich ist, können Zwischenabschlüsse verwendet werden, sofern diese nicht später als drei Monate nach dem ordentlichen Abschluss anfallen und den jeweiligen gesetzlichen Prüfungsanforderungen entsprechen.