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Ferienentschädigung: Rückstellungen und Auszahlungen korrekt abwickeln

Immer mal wieder gibt es Schwierigkeiten mit der Ferienabgeltung bei Stundenlohn. Neben der laufenden Auszahlung besteht die Möglichkeit, die Ferienentschädigung zurückzustellen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

28.02.2022 Von: Thomas Wachter
Ferienentschädigung

Die rechtliche Ausgangslage

Ferien dürfen im laufenden Arbeitsverhältnis nicht in Geld abgegolten werden, sondern sind tatsächlich zu beziehen. Lediglich am Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen die Ferien, soweit sie aus betrieblichen Gründen nicht mehr bezogen werden können, ausbezahlt werden. Erfahrungsgemäss unproblematisch ist eine Auszahlung der Ferien bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen oder bei sehr unregelmässigen Arbeitsverhältnissen, bei welchen ein Ferienbezug gar nicht möglich ist.

Das Bundesgericht hat die laufende Auszahlung von Ferien unter drei Bedingungen zugelassen: Erstens muss es sich um eine unregelmässige Beschäftigung handeln; zweitens muss der für die Ferien bestimmte Lohnanteil klar und eindeutig im Arbeitsvertrag ausgewiesen sein; drittens muss in den einzelnen schriftlichen Lohnabrechnungen der Ferienlohn durch Angabe eines bestimmten Betrags oder eines Prozentsatzes als solcher separat aufgeführt sein.

Ferienentschädigung: Rückstellung und Auszahlung

Bei allen übrigen Anstellungen im Stundenlohn ist der Ferienbezug zwingend vorgeschrieben. Dies geschieht am einfachsten über eine monatliche Rückstellung des Ferienguthabens in Franken. Beim Bezug von Ferien wird diese Rückstellung ganz oder teilweise aufgelöst und der entsprechende Betrag ausbezahlt.

Lohnabrechnung August 20XX

 

  Lohn und Zulagen        
LA Bezeichnung Basis Anzahl Ansatz Total
1100 Stundenlohn CHF 28.00 64.50   CHF 1'806.00
1765 Ferienbezug CHF 28.00 16.80   CHF 470.40
1772 Feiertagszulage in % CHF 1'806.00   4% CHF 72.25
5000 Bruttolohn       CHF 2'348.65
           
  Abzüge        
LA Bezeichnung Basis   Ansatz Total
6100 AHV-Beitrag CHF 2'348.65   5.300% CHF 124.50
6200 ALV-Beitrag CHF 2'348.65   1.100% CHF 25.85
6320 NBU-Beitrag CHF 2'348.65   1.270% CHF 29.85
6420 PK-/BV-Beitrag       CHF 12.00
7000 Total Abzüge       CHF 192.20
           
8000 Nettolohn       CHF 2'156.45
9000 Auszahlung       CHF 2'156.45
           
  Information zum Ferienanspruch        
  Ferienguthaben       CHF 1'009.05
  Feriengutschrift abgerechneter Monat CHF 1'806.00   10.64% CHF 192.15
  Ferienbezug abgerechneter Monat       CHF -470.40
  Ferienguthaben neu       CHF 730.80

 

Beispiel einer Lohnabrechnung

Im laufenden Monat werden 64,50 Stunden abgerechnet und eine Ferienentschädigung von 16,80 Stunden ausbezahlt (siehe Lohnabrechnung unten).

Die Rückstellung wird gleich berechnet, wie der monatlich ausbezahlte Ferienanteil berechnet würde: mit dem Prozentsatz 10,64% für fünf Wochen Ferien. Der Betrag wird jedoch nicht ausbezahlt, sondern auf einem Ferienkonto gutgeschrieben.

Sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig wird der Ferienanteil erst beim Bezug. Es ergeben sich somit bei den Sozialversicherungsabzügen, beim Lohnausweis sowie bei der Quellensteuerpflicht keine besonderen Schwierigkeiten.

Bei Stundenlohn besteht kein Anspruch auf eine Feiertagsentschädigung. Aus Fairnessgründen empfehlen wir, Feiertage trotzdem zu entschädigen. Dies kann wie hier durch eine laufend ausbezahlte Zulage erfolgen oder aber indem die Feiertagsentschädigung ebenfalls zurückgestellt und bei Bezug ausbezahlt wird.

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