Lohnabrechnung Vorlage: Die wichtigsten Berechnungsregeln im Überblick

Passende Arbeitshilfen
Lohnabrechnung Vorlage – Eintritt, Austritt, Urlaub
Bei nur anteilmässiger Beschäftigung unter dem Monat ist der Lohn anteilmässig zu entrichten.
Kalendertage
Am einfachsten ist die Berechnung mit Kalendertagen. Bei einem Eintritt am 16. April bezahlen Sie 15/30 des Monatslohns, bei einem Eintritt am 16. Mai sind es 16/31. Nachteil dieser Methode u.a.: bei einem unbezahlten Urlaub vom 20. Februar bis am 10. März sind unterschiedliche Tagesansätze zu rechnen.
30-Tage-Methode
Diese Methode beseitigt den obigen Nachteil und normalisiert den Monat auf 30 Tage. Oft werden die gearbeiteten Tage / 30 gerechnet. Diese Methode hat zwei Nachteile: bei einem Austritt am 15. Januar und Neueintritt einer andern Person am Folgetag bezahlt die Firma für 31/30 Lohn. Und die Mitarbeiterin, welche am 2. Februar eintritt, wird mit den 27/30 nicht glücklich sein. Rechnen Sie hingegen mit den nicht gearbeiteten Tagen, so wird ein Mitarbeiter mit Austritt am 29. Januar nicht zufrieden sein mit 28 / 30.
Die swissdec empfiehlt im Zusammenhang mit dem ALV- und UVG-Maximum, mit folgender Formel zu rechnen:
Anzahl Tage = (Austrittsmonat – Eintrittsmonat) x 30 + Austrittstag – Eintrittstag + 1
wobei
- Ist der Ein- bzw. Austrittstag der 31. eines Monats, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
- Ist der Ein- bzw. Austrittstag der 28. oder 29. Februar, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
Um unterschiedliche Berechnungsweisen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Formel grundsätzlich zu übernehmen, auch wenn sie gewisse Nachteile aufweist.
Lohnabrechnung Vorlage – Berechnung 13. Monatslohn
13. Monatslohn = anrechenbare Bruttolohn-Auszahlungen/12
Praxis-Beispiel
Arbeitsverhältnis vom 14. März bis 19. Juni. Monatslohn CHF 6250.–. Unbezahlter Urlaub vom 11. April bis 17. April. Ihr Lohnprogramm hat folgende Bruttolöhne errechnet:
- März CHF 3 629.05
- April CHF 4 791.65
- Mai CHF 6 250.00
- Juni CHF 3 958.35
Total CHF 18 629.05
Der 13. Monatslohn beträgt CHF 18 629.05 / 12 = CHF 1 552.40
Lohnabrechnung Vorlage – Stundenlohn aus dem Monatslohn
U.a. für die Auszahlung von Überstunden muss der Stundenlohn berechnet werden.
Stundenlohn = Jahresverdienst (= Monatslohn × 12 oder × 13) / (Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden × 52)
Praxis-Beispiel
- Monatslohn von CHF 5000 (× 13) und wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden: CHF 5000 × 13 / 40 × 52 = CHF 65 000 / 2080 = CHF 31.25
- Monatslohn von CHF 3360 (× 13) und wöchentlicher Arbeitszeit von 42 Stunden: CHF 3360 × 13 / 42 × 52 = CHF 43 680 / 2184 = CHF 20.00
Lohnabrechnung Vorlage – Auszahlung Überstunden
Lohn pro Überstunde = Stundenlohn x 125%
Praxis-Beispiel
- Monatslohn von CHF 5000 (× 13) und wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden: Stundenlohn CHF 31.25 (sh. oben) × 1.25 = CHF 39.05 inkl. 25% Zuschlag
Bei der Berechnung der Überstundenentschädigung müssen der 13. Monatslohn, variable Lohnbestandteile, sowie arbeitsbezogene Zulagen, die vertraglich vereinbart wurden und die regelmässig und dauernd entrichtet werden (z.B. Gefahren-, Nacht- oder Sonntagszulagen), miteinbezogen werden (vgl. BGE 4A_352/2010 und BGE 132 III 172). Wir empfehlen, den Überstundenzuschlag vertraglich zu regeln und auf die sinnvollen Anwendungen einzuschränken. Damit fällt der finanzielle Anreiz zur Leistung von unnötigen Überstunden weg.
Lohnabrechnung Vorlage – Ferienguthaben pro rata
Bei Ein- und Austritten während des Jahres ist das Ferienguthaben pro rata zu berechnen.
Ferienguthaben = Ferienguthaben pro Jahr x gearbeitete Monate / 12 Monate
Praxis-Beispiel
Arbeitsverhältnis vom 1. März bis 31. Oktober. Ferienguthaben für ein ganzes Jahr 20 Tage:
20 Tage × 8 / 12 = 13.33 Tage, Rundung auf 13.5 Tage
Lohnabrechnung Vorlage – Ferienanspruch in % bei Stundenlohn
Achtung: Auszahlung des Ferienanspruches ist nur bei unregelmässigen Arbeitseinsätzen möglich. Der Ferienanspruch ist sowohl im Arbeitsvertrag wie auf der Lohnabrechnung in CHF auszuweisen.
Ferienzuschlag in % = Anzahl Ferientage / (260 – Anzahl Ferientage)
| Ferienanspruch in Wochen | Ferienanspruch in Tagen | Berechnung Ferienzuschlag | Zuschlag in % somit |
|---|---|---|---|
| 4 Wochen | 20 | 20 / (260 – 20) | 8.33% |
| 5 Wochen | 25 | 25 / (260 – 25) | 10.64% |
| 6 Wochen | 30 | 30 / (260 – 30) | 13.04% |
Es hat sich eingebürgert, diese Berechnung mit 260 Arbeitstagen vorzunehmen, obwohl korrekterweise mit 261 Tagen gerechnet würde.
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