Lohnberechnung: Diese Berechnungsregeln gilt es zu beachten
Inhalt
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Die korrekte Lohnberechnung erfordert die Beachtung spezifischer Methoden für Eintritt, Austritt und Sonderzahlungen. Während die Kalendertage-Methode einfach ist, bietet die von swissdec empfohlene Formel mit 30 Tagen mehr Rechtssicherheit bei ALV- und UVG-Maxima. Für Überstunden muss der Stundenlohn basierend auf dem Jahresverdienst und der Wochenarbeitszeit ermittelt werden, wobei der 13. Monatslohn in die Berechnung einbezogen werden sollte.
Die wichtigsten Punkte:
- Bei Eintritt oder Austritt sind Kalendertage oder die 30-Tage-Methode anwendbar, wobei Letztere für swissdec-Reports empfohlen wird.
- Der 13. Monatslohn ergibt sich aus der Summe aller anrechenbaren Bruttolöhne geteilt durch 12.
- Überstunden werden mit einem Zuschlag von mindestens 25 % vergütet, berechnet aus dem Stundenlohn.
- Für den Stundenlohn wird der Jahresverdienst durch die wöchentlichen Arbeitsstunden multipliziert mit 52 geteilt.

Passende Arbeitshilfen
Wie berechne ich Lohn bei Eintritt, Austritt, 13. Monatslohn und Überstunden korrekt?
Eintritt/Austritt/Urlaub
Bei nur anteilmässiger Beschäftigung unter dem Monat ist der Lohn anteilmässig zu entrichten.
Kalendertage: Am einfachsten ist die Lohnberechnung mit Kalendertagen. Bei einem Eintritt am 16. April bezahlen Sie 15/30 des Monatslohnes, bei einem Eintritt am 16. Mai sind es 16/31. Nachteil dieser Methode u.a.: bei einem unbezahlten Urlaub vom 20. Februar bis am 10. März sind unterschiedliche Tagesansätze zu rechnen.
30-Tage-Methode: Diese Methode beseitigt den obigen Nachteil und normalisiert den Monat auf 30 Tage. Oft werden die gearbeiteten Tage / 30 gerechnet. Diese Methode hat zwei Nachteile: bei einem Austritt am 15. Januar und Neueintritt einer anderen Person am Folgetag bezahlt die Firma für 31/30 Lohn. Und die Mitarbeiterin, welche am 2. Februar eintritt, wird mit den 27/30 nicht glücklich sein. Rechnen Sie hingegen mit den nicht gearbeiteten Tagen, so wird ein Mitarbeiter mit Austritt am 29. Januar nicht zufrieden sein mit 28/30.
Die swissdec empfiehlt im Zusammenhang mit dem ALV- und UVG-Maximum, mit folgender Formel zu rechnen:
Anzahl Tage = (Austrittsmonat – Eintrittsmonat) × 30 + Austrittstag – Eintrittstag + 1
Wobei:
- Ist der Ein- bzw. Austrittstag der 31. eines Monats, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
- Ist der Ein- bzw. Austrittstag der 28. oder 29. Februar, dann ist mit dem 30. als Ein- bzw. Austrittstag zu rechnen.
Um unterschiedliche Berechnungsweisen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Formel grundsätzlich zu übernehmen, auch wenn sie gewisse Nachteile aufweist.
Arbeitstage: In vielen Fällen rechnen Firmen auch mit Arbeitstagen. Dabei bestehen zwei Varianten: Gearbeitete Arbeitstage des Monats / Tatsächliche Arbeitstage des Monats oder Gearbeitete Arbeitstage des Monats / Durchschnittliche Anzahl Arbeitstage eines Monats (21,75). Beide Varianten sind möglich.
Seminar-Empfehlungen
13. Monatslohn
13. Monatslohn = anrechenbare Bruttolohnarten / 12
Berechnungsbeispiel
Arbeitsverhältnis vom 10.03.20XX bis 15.06.20XX. Monatslohn CHF 6250.–. Unbezahlter Urlaub vom 07.04.20XX bis 13.04.20XX. Ihr Lohnprogramm hat folgende Bruttolöhne errechnet (Lohnberechnung mit 30 resp. 31 Kalendertagen):
| März | CHF 4 435.50 | (6’250/31x22) |
| April | CHF 4 791.65 | (6’250 – 6’250/30x7) |
| Mai | CHF 6 250.00 | |
| Juni | CHF 3 125.00 | (6’250/30x15) |
| Total | CHF 18 602.15 |
Der 13. Monatslohn beträgt CHF 18 602.15 / 12 = CHF 1550.20
Überstunden
Stundenlohn aus dem Monatslohn
U.a. für die Auszahlung von Überstunden muss der Stundenlohn berechnet werden.
Stundenlohn = Jahresverdienst (= Monatslohn × 12 oder × 13) / Anzahl wöchentlicher Arbeitsstunden × 52
Checkliste
- Prüfen Sie, ob der Mitarbeiter anteilmässig beschäftigt ist (Eintritt/Austritt im Monat).
- Entscheiden Sie sich für eine konsistente Berechnungsmethode (Kalendertage oder 30-Tage-Formel).
- Beachten Sie die swissdec-Regel: Der 31. und 28./29. Februar werden als 30. Tag behandelt.
- Ermitteln Sie die anrechenbaren Bruttolohnarten für die 13. Monatslohn-Berechnung.
- Ziehen Sie unbezahlte Urlaube korrekt von der Lohnsumme ab, bevor Sie durch 12 teilen.
- Berechnen Sie den Stundenlohn für Überstunden basierend auf dem Jahresverdienst (Monatslohn × 12 oder 13).
- Teilen Sie den Jahresverdienst durch die wöchentlichen Arbeitsstunden × 52 Wochen.
- Wenden Sie den gesetzlichen oder vertraglichen Überstundenzuschlag (meist 25 %) auf den Stundenlohn an.
- Stellen Sie sicher, dass der 13. Monatslohn in der Überstundenberechnung berücksichtigt ist.
- Regeln Sie den Überstundenzuschlag explizit im Arbeitsvertrag.
Berechnungsbeispiele
Monatslohn von CHF 5000.– (× 13) und wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden:
CHF 5000.– × 13 / 40 × 52 = CHF 65 000.– / 2080 = CHF 31.25
Monatslohn von CHF 3360.– (× 13) und wöchentlicher Arbeitszeit von 42 Stunden:
CHF 3360.– × 13 / 42 × 52 = CHF 43 680.– / 2184 = CHF 20.–
Auszahlung Überstunden
Lohn pro Überstunde = Stundenlohn × 125%
Berechnungsbeispiel
Monatslohn von CHF 5000.– (× 13) und wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden:
Stundenlohn CHF 31.25 (siehe oben) × 1,25 = CHF 39.05 inkl. 25% Zuschlag
Diese Lohnberechnung schliesst den 13. Monatslohn ein, was wir aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen. Zudem raten wir, den Überstundenzuschlag vertraglich zu regeln und auf die sinnvollen Anwendungen einzuschränken. Damit fällt der finanzielle Anreiz zur Leistung von unnötigen Überstunden weg.
PRAXISTIPP-BERECHNUNGSMETHODEN
Wenn verschiedene Berechnungsmethoden möglich sind, gelten die folgenden Berechnungsregeln (sofern nichts anderes angegeben ist):
Anzahl Wochen pro Jahr: 52
Anzahl Werktage pro Monat (5 Tage-Woche): 21,75
Anzahl Wochen pro Monat: 4,33
Eintritt/Austritt während des Monats: Monatslohn/Kalendertage im Monat × Anzahl Kalendertage der Anstellung
13 Monatslohn: alle Monatslöhne zusammenzählen / 12
Kinder- Ausbildungszulagen bei Eintritt/Austritt: FamZ / 30 × Anzahl Kalendertage der Anstellung
Wert von 1 Tag Ferien: Jahresverdienst / 261 Jahresarbeitstage
Wert für 1 Stunde z.B. Überzeit: Jahresverdienst / Jahresarbeitszeit (z.B. 40 Std × 52 Wochen)
FAQ: Lohnberechnung
Welche Methode ist für die Lohnberechnung bei Eintritt und Austritt am besten?
Die swissdec empfiehlt die 30-Tage-Methode mit der Formel: (Austrittsmonat – Eintrittsmonat) × 30 + Austrittstag – Eintrittstag + 1. Diese vermeidet Probleme mit unterschiedlichen Monatslängen und ist für ALV- und UVG-Berechnungen standardisiert.
Wie wird der 13. Monatslohn bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als einem Jahr berechnet?
Der 13. Monatslohn wird berechnet, indem die Summe aller im Zeitraum gezahlten anrechenbaren Bruttolöhne durch 12 geteilt wird. Unbezahlte Urlaube müssen dabei korrekt abgezogen werden.
Ist der 13. Monatslohn bei der Berechnung von Überstunden zu berücksichtigen?
Ja, es wird empfohlen, den 13. Monatslohn in den Jahresverdienst einzubeziehen, um den Stundenlohn für Überstunden rechtssicher zu berechnen. Dies verhindert Unterzahlungen bei hohen Überstundenleistungen.
Welcher Zuschlag ist für Überstunden gesetzlich vorgeschrieben?
Der gesetzliche Mindestzuschlag beträgt 25 %. Viele Arbeitsverträge sehen diesen Standard vor, können aber auch höhere Sätze vereinbaren.