Suchtprävention: Wie Betriebe Suchtprobleme angehen sollten
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Unternehmen in der Schweiz tragen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit ihrer Belegschaft, wobei zwischen 5 und 10 % der Mitarbeitenden suchtgefährdet sind. Um Abhängigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, müssen Betriebe proaktiv Gespräche suchen, direkte Hilfsangebote wie ärztliche Abklärungen machen und bei Uneinsichtigkeit auch Konsequenzen bis hin zur Kündigung androhen. Eine langfristige Nachsorge und die Einbindung in das soziale Netzwerk am Arbeitsplatz sind entscheidend für den Therapieerfolg.
Die wichtigsten Punkte:
- Suchtprävention ist Teil der Fürsorgepflicht und betrifft auch kleinere und mittlere Betriebe.
- Frühzeitiges Erkennen von Verhaltensänderungen und sofortiges Gespräch sind essenziell.
- Konkrete Hilfsangebote und Therapiebegleitung erhöhen die Erfolgschancen.
- Klare Regeln und ein unterstützendes Betriebsklima verhindern das Abgleiten in Sucht.

Passende Arbeitshilfen
Wie können Schweizer KMU Suchtprävention im Betrieb effektiv umsetzen und Suchtprobleme bei Mitarbeitenden angehen?
Auch in kleineren und mittleren Betrieben treten Suchtprobleme regelmässig auf. Untersuchungen zeigen, dass zwischen 5 und 10% der Belegschaft suchtgefährdet oder süchtig sind.
Suchtprävention: Massnahmen
Um einen suchtgefährdeten Mitarbeiter vor dem Abgleiten in eine das Berufs- und Familienleben zerstörende Abhängigkeit zu bewahren, müssen Sie drei wichtige Massnahmen ergreifen:
- Schon die ersten Anzeichen von negativen Veränderungen im Verhalten und der Arbeitsleistung müssen für Sie Anlass sein, mit dem betroffenen Mitarbeiter das Gespräch zu suchen.
- Erhärtet sich durch das Gespräch der Verdacht auf ein Suchtproblem, so müssen Sie direkte Hilfe anbieten können. Schlagen Sie eine ärztliche Abklärung vor, informieren Sie über lokale Beratungsstellen, setzen Sie sich mit diesen in Kontakt und besprechen Sie konkrete Therapieangebote.
- Setzen Sie den süchtigen Mitarbeiter unter einen gewissen Erfolgsdruck. Sie müssen ihm klarmachen, dass Sie vor einer Kündigung nicht zurückschrecken werden, falls er gegen sein Problem in nützlicher und möglicher Frist nichts unternimmt.
Eine Kündigung von uneinsichtigen suchtkranken Mitarbeitern ist auf die Dauer nicht zu vermeiden. Die Statistik belegt, dass sie zweimal mehr Absenzen haben und dreimal mehr in Betriebsunfälle verwickelt sind als ihre Kollegen; ihre Arbeitsleistungen liegen rund ein Viertel unter dem sonst üblichen Schnitt.
Therapie- und Nachsorgeprogramme können jahrelang dauern und erfordern die Geduld aller Beteiligten. Die Nachsorge kann meistens neben der beruflichen Tätigkeit durchgeführt werden, ohne diese erheblich zu stören. Die Chancen für die Bewältigung einer Sucht steigen, wenn der Betroffene durch das private und berufliche Sozialnetz getragen wird. Am Arbeitsplatz möchte der Betroffene in den normalen Betriebsablauf einbezogen sein. Tragen Sie als Vorgesetzter das Ihre dazu bei, um dies zu ermöglichen.
Suchtprävention beginnt vor dem Ernstfall
Suchtprävention sollte nicht erst dann einsetzen, wenn bereits Auffälligkeiten im Verhalten eines Mitarbeiters sichtbar werden. Präventive Massnahmen lassen sich bereits in den normalen Betriebsalltag integrieren:
- Sensibilisierung und Schulung: Schulen Sie Führungskräfte und Mitarbeitende im Erkennen von Warnsignalen und im Umgang mit Betroffenen. Workshops und Informationsveranstaltungen zum Thema Sucht und psychische Gesundheit fördern ein achtsames Arbeitsklima.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Integrieren Sie Suchtprävention als festen Bestandteil eines ganzheitlichen Gesundheitskonzepts. Bewegungsangebote, Stressbewältigungsseminare oder gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen wirken präventiv.
- Klare betriebliche Richtlinien: Erarbeiten Sie verbindliche Regeln zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz. Eine transparente Suchtmittelpolitik schafft Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden.
Checkliste
- Richtlinien zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz verbindlich erarbeiten und kommunizieren.
- Führungskräfte und Mitarbeitende in Workshops für Warnsignale und den Umgang mit Betroffenen schulen.
- Kontaktdaten lokaler Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen in einer betrieblichen Datenbank hinterlegen.
- Erste Anzeichen von Leistungsabfall oder Verhaltensänderungen dokumentieren und das direkte Gespräch suchen.
- Bei Verdacht eine ärztliche Abklärung vorschlagen und den Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern.
- Bei Uneinsichtigkeit klare Fristen setzen und die Konsequenzen einer Kündigung transparent machen.
- Nach einer Therapie den Wiedereinstieg durch Einbindung in den normalen Betriebsablauf unterstützen.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nutzen, um Stressbewältigung und Bewegung anzubieten.
- Regelmässig den Erfolg der Präventionsmassnahmen evaluieren und anpassen.
FAQ: Suchtprävention
Ab wann muss ein Vorgesetzter bei einem Mitarbeitenden aktiv werden?
Bereits bei den ersten Anzeichen negativer Veränderungen im Verhalten oder der Arbeitsleistung sollte das Gespräch gesucht werden, um ein Abgleiten in eine schwere Abhängigkeit zu verhindern.
Welche Rolle spielt die Kündigung bei der Suchtprävention?
Die Kündigung ist ein letztes Mittel, wenn der Betroffene trotz Angeboten von Hilfe keine Schritte zur Besserung unternimmt; sie dient als notwendiger Erfolgsdruck, um die Situation zu ändern.
Wie lange dauern Therapie- und Nachsorgeprogramme in der Regel?
Diese Programme können jahrelang dauern, sind jedoch oft so gestaltet, dass sie neben der beruflichen Tätigkeit durchgeführt werden können, ohne den Betriebsablauf erheblich zu stören.
Was sind die wirtschaftlichen Folgen von Suchtproblemen im Betrieb?
Statistiken zeigen, dass suchtkranke Mitarbeitende doppelt so viele Absenzen haben und dreimal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt sind, wobei ihre Arbeitsleistung rund ein Viertel unter dem Durchschnitt liegt.
Wie kann das soziale Netzwerk am Arbeitsplatz die Genesung unterstützen?
Die Einbindung in das private und berufliche Sozialnetz steigert die Chancen auf Bewältigung der Sucht, da der Betroffene sich getragen fühlt und wieder in den normalen Betriebsablauf integriert werden kann.