IV-Revision: Bundesrat legt Leitlinien für IV-Revision fest

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Ausgangslage der geplanten IV-Revision
Auslöser der IV-Revision ist der erneute Anstieg der IV-Renten. Nach einer längeren Phase mit rückläufigen Beständen wächst die Zahl der Rentenbeziehenden seit 2019 wieder. Zwischen 2019 und 2024 kamen rund 9’600 Personen hinzu. Rund jede zehnte rentenbeziehende Person ist jünger als 30 Jahre.
Auch bei den Neurenten zeigt sich seit 2014 ein deutlicher Aufwärtstrend. Die Quote stieg von 260 auf 370 Neurenten pro 100’000 Einwohner. Besonders stark ist die Zunahme bei den 18- bis 24-Jährigen sowie bei den 60- bis 64-Jährigen.
Über alle Altersklassen hinweg wächst vor allem die Zahl der Neurenten mit psychischer Ursache. Zwischen 2014 und 2024 erhöhte sich die entsprechende Quote von 110 auf 180 Fälle pro 100’000 Einwohner. Bei den 18- bis 24-Jährigen stieg sie im gleichen Zeitraum von 160 auf 300 Fälle pro 100’000 Einwohner.
Der Rentenanstieg hängt in erster Linie mit mehr Neuanmeldungen zusammen. Die Anmeldequote erhöhte sich seit 2014 von rund 0,8 auf über 1,1 Prozent der versicherten Bevölkerung. Bei konstanten Zusprachequoten führt dies automatisch zu mehr Rentenentscheiden.
Hinzu kommen gesetzliche Anpassungen sowie Veränderungen in der Rechtsprechung. In einzelnen Bereichen wurden die Anspruchsvoraussetzungen erweitert oder differenzierter ausgestaltet.
Finanziell führt diese Entwicklung zu strukturellen Defiziten. Im Referenzszenario werden bis 2040 jährliche Umlagedefizite von rund 300 Millionen Franken erwartet. Die flüssigen Mittel der IV lagen 2024 unter der gesetzlichen Mindestgrenze. Ohne Gegenmassnahmen könnte der Fonds innerhalb von rund 15 Jahren erschöpft sein.
Kernelemente der geplanten IV-Revisioin
Die IV-Revision sieht eine neue Integrationsrente zwischen 18 und 25 Jahren vor. Sie richtet sich an junge Personen mit Eingliederungspotenzial, die noch nicht an beruflichen Massnahmen teilnehmen können.
Zudem soll der Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen vereinfacht werden. Weitere Anpassungen betreffen die Taggeldregelung, die Abklärungsverfahren sowie einzelne Begriffe im Gesetz.
Zur Stabilisierung der Finanzierung sind zunächst strukturelle Massnahmen vorgesehen. Reichen diese nicht aus, steht eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im Raum. Parallel dazu werden kurzfristige Schritte zur Sicherung der Liquidität geprüft.
Der Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform soll bis Ende 2026 vorliegen. Die Arbeiten erfolgen abgestimmt auf die nächste AHV-Reform.
FAQ zur IV-Revision
Warum ist eine weitere IV-Revision geplant?
Es wurde festgestellt, dass vermehrt auch junge Versicherte eine IV-Renten beziehen. Mit der geplanten IV-Revision soll der Verbleib im Arbeitsmarkt gestärkt werden.
Was bedeutet die geplante IV-Revision konkret für Arbeitnehmende?
Für Personen zwischen 18 und 25 Jahren ist eine neue Integrationrente geplant. Sie richtet sich an junge Versicherte mit Eingliederungspotenzial, die noch nicht an beruflichen Massnahmen teilnehmen können. Ziel ist eine frühzeitige Stabilisierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt.
Was geschieht mit den Beiträgen?
Eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2% steht zur Diskussion, wurde aber noch nicht beschlossen.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Der Vernehmlassungsentwurf soll bis Ende 2026 vorliegen. Erst danach folgen die parlamentarische Beratung und ein möglicher Beschluss. Ein konkretes Inkrafttreten steht noch nicht fest.